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Document 22020X1202(01)
Information on the date of signature and provisional application of the Agreement in the form of an Exchange of Letters between the European Union and the Islamic Republic of Mauritania on an extension to the Protocol setting out the fishing opportunities and financial contribution provided for in the Fisheries Partnership Agreement between the European Community and the Islamic Republic of Mauritania expiring on 15 November 2020
Informationen zum Datum der Unterzeichnung und der vorläufigen Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien, das am 15. November 2020 ausläuft
Informationen zum Datum der Unterzeichnung und der vorläufigen Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien, das am 15. November 2020 ausläuft
ABl. L 404 vom 2.12.2020, p. 1–1
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
2.12.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 404/1 |
Informationen zum Datum der Unterzeichnung und der vorläufigen Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien, das am 15. November 2020 ausläuft
Die Europäische Union und die Islamische Republik Mauretanien haben am 15. November 2020 in Brüssel das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien, das am 15. November 2020 ausläuft, unterzeichnet.
Das Abkommen wird somit gemäß seiner Nummer 6 ab dem 16. November 2020 vorläufig angewendet.