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Document 02020D2251-20220221
Decision No 7/2020 of the Joint Committee established by the Agreement on the withdrawal of the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland from the European Union and the European Atomic Energy Community of 22 December 2020 establishing a list of 25 persons who are willing and able to serve as members of an arbitration panel under the Agreement [2020/2251]
Consolidated text: Beschluss Nr. 7/2020 des mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschusses vom 22. Dezember 2020 zur Festlegung einer Liste von 25 Personen, die bereit und in der Lage sind, Mitglieder eines Schiedspanels im Rahmen des Austrittsabkommens zu werden [2020/2251]
Beschluss Nr. 7/2020 des mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschusses vom 22. Dezember 2020 zur Festlegung einer Liste von 25 Personen, die bereit und in der Lage sind, Mitglieder eines Schiedspanels im Rahmen des Austrittsabkommens zu werden [2020/2251]
In dieser konsolidierten Fassung sind folgende Änderungen möglicherweise nicht enthalten:
Ändernde(r) Rechtsakt(e) | Art der Änderung | Betreffende Passage | Datum des Wirksamwerdens |
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22022D0292 | Geändert durch | Anhang I Text | 22/02/2022 |
02020D2251 — DE — 21.02.2022 — 001.001
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BESCHLUSS Nr. 7/2020 DES MIT DEM ABKOMMEN ÜBER DEN AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND AUS DER EUROPÄISCHEN UNION UND DER EUROPÄISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT EINGESETZTEN GEMEINSAMEN AUSSCHUSSES vom 22. Dezember 2020 (ABl. L 443 vom 30.12.2020, S. 22) |
Geändert durch:
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Amtsblatt |
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Nr. |
Seite |
Datum |
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L 43 |
86 |
24.2.2022 |
BESCHLUSS Nr. 7/2020 DES MIT DEM ABKOMMEN ÜBER DEN AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND AUS DER EUROPÄISCHEN UNION UND DER EUROPÄISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT EINGESETZTEN GEMEINSAMEN AUSSCHUSSES
vom 22. Dezember 2020
zur Festlegung einer Liste von 25 Personen, die bereit und in der Lage sind, Mitglieder eines Schiedspanels im Rahmen des Austrittsabkommens zu werden [2020/2251]
DER GEMEINSAME AUSSCHUSS —
gestützt auf das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft ( 1 ) (im Folgenden „Austrittsabkommen“), insbesondere auf Artikel 171 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Gemäß Artikel 171 Absatz 1 des Austrittsabkommens erstellt der Gemeinsame Ausschuss spätestens bis zum Ende des nach dem Austrittsabkommen festgelegten Übergangszeitraums eine Liste mit 25 Personen, die bereit und in der Lage sind, Mitglieder eines Schiedspanels zu werden. |
(2) |
Gemäß Artikel 171 Absatz 2 des Austrittsabkommens umfasst die Liste nur Personen, deren Unabhängigkeit außer Frage steht, die in ihrem Staat die für die höchsten richterlichen Ämter erforderlichen Voraussetzungen erfüllen oder anerkannte kompetente Juristen sind und über Fachwissen oder Erfahrung im Bereich des Unionsrechts und des Völkerrechts verfügen. Bei diesen Personen darf es sich nicht um Mitglieder, Beamte oder andere Bedienstete der Organe der Union, der Regierung eines Mitgliedstaats oder der Regierung des Vereinigten Königreichs handeln. |
(3) |
In Anbetracht des gemeinsamen Vorschlags der Union und des Vereinigten Königreichs von fünf Personen für die Funktion von Vorsitzenden des Schiedspanels und der entsprechenden Vorschläge der Union und des Vereinigten Königreichs von jeweils zehn Personen für die Funktion von Mitgliedern des Schiedspanels — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die Liste von 25 Personen, die bereit und in der Lage sind, als Schiedsrichter im Rahmen des Austrittsabkommens zu dienen, ist in Anhang I enthalten.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
ANHANG I
des Beschlusses Nr. 7/2020 des Gemeinsamen Ausschusses
Vorsitzende des Schiedspanels für das Austrittsabkommen
Ordentliche Mitglieder des Schiedspanels für das Austrittsabkommen
EU:
Vereinigtes Königreich:
( 1 ) ABl. L 29 vom 31.1.2020, S. 7.