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Document 02020D2251-20220221

    Consolidated text: Beschluss Nr. 7/2020 des mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschusses vom 22. Dezember 2020 zur Festlegung einer Liste von 25 Personen, die bereit und in der Lage sind, Mitglieder eines Schiedspanels im Rahmen des Austrittsabkommens zu werden [2020/2251]

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2020/2251/2022-02-21

    In dieser konsolidierten Fassung sind folgende Änderungen möglicherweise nicht enthalten:

    Ändernde(r) Rechtsakt(e) Art der Änderung Betreffende Passage Datum des Wirksamwerdens
    22022D0292 Geändert durch Anhang I Text 22/02/2022

    02020D2251 — DE — 21.02.2022 — 001.001


    Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich

    ►B

    BESCHLUSS Nr. 7/2020 DES MIT DEM ABKOMMEN ÜBER DEN AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND AUS DER EUROPÄISCHEN UNION UND DER EUROPÄISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT EINGESETZTEN GEMEINSAMEN AUSSCHUSSES

    vom 22. Dezember 2020

    zur Festlegung einer Liste von 25 Personen, die bereit und in der Lage sind, Mitglieder eines Schiedspanels im Rahmen des Austrittsabkommens zu werden [2020/2251]

    (ABl. L 443 vom 30.12.2020, S. 22)

    Geändert durch:

     

     

    Amtsblatt

      Nr.

    Seite

    Datum

    ►M1

    BESCHLUSS Nr. 2/2022 DES MIT DEM ABKOMMEN ÜBER DEN AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND AUS DER EUROPÄISCHEN UNION UND DER EUROPÄISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT EINGESETZTEN GEMEINSAMEN AUSSCHUSSES vom 21. Februar 2022

      L 43

    86

    24.2.2022




    ▼B

    BESCHLUSS Nr. 7/2020 DES MIT DEM ABKOMMEN ÜBER DEN AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND AUS DER EUROPÄISCHEN UNION UND DER EUROPÄISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT EINGESETZTEN GEMEINSAMEN AUSSCHUSSES

    vom 22. Dezember 2020

    zur Festlegung einer Liste von 25 Personen, die bereit und in der Lage sind, Mitglieder eines Schiedspanels im Rahmen des Austrittsabkommens zu werden [2020/2251]



    DER GEMEINSAME AUSSCHUSS —

    gestützt auf das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft ( 1 ) (im Folgenden „Austrittsabkommen“), insbesondere auf Artikel 171 Absatz 1,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Gemäß Artikel 171 Absatz 1 des Austrittsabkommens erstellt der Gemeinsame Ausschuss spätestens bis zum Ende des nach dem Austrittsabkommen festgelegten Übergangszeitraums eine Liste mit 25 Personen, die bereit und in der Lage sind, Mitglieder eines Schiedspanels zu werden.

    (2)

    Gemäß Artikel 171 Absatz 2 des Austrittsabkommens umfasst die Liste nur Personen, deren Unabhängigkeit außer Frage steht, die in ihrem Staat die für die höchsten richterlichen Ämter erforderlichen Voraussetzungen erfüllen oder anerkannte kompetente Juristen sind und über Fachwissen oder Erfahrung im Bereich des Unionsrechts und des Völkerrechts verfügen. Bei diesen Personen darf es sich nicht um Mitglieder, Beamte oder andere Bedienstete der Organe der Union, der Regierung eines Mitgliedstaats oder der Regierung des Vereinigten Königreichs handeln.

    (3)

    In Anbetracht des gemeinsamen Vorschlags der Union und des Vereinigten Königreichs von fünf Personen für die Funktion von Vorsitzenden des Schiedspanels und der entsprechenden Vorschläge der Union und des Vereinigten Königreichs von jeweils zehn Personen für die Funktion von Mitgliedern des Schiedspanels —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:



    Artikel 1

    Die Liste von 25 Personen, die bereit und in der Lage sind, als Schiedsrichter im Rahmen des Austrittsabkommens zu dienen, ist in Anhang I enthalten.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

    ANHANG I

    des Beschlusses Nr. 7/2020 des Gemeinsamen Ausschusses

    Vorsitzende des Schiedspanels für das Austrittsabkommen

    Frau Corinna WISSELS
    Frau Angelika Helene Anna NUSSBERGER
    Herr Jan KLUCKA
    Sir Daniel BETHLEHEM
    Frau Gabrielle KAUFMANN-KOHLER

    Ordentliche Mitglieder des Schiedspanels für das Austrittsabkommen

    EU:

    Herr Hubert LEGAL
    Frau Helena JADERBLÖM
    Frau Ursula KRIEBAUM
    Herr Jan WOUTERS
    Herr Christoph Walter HERMANN
    Herr Javier DIEZ-HOCHLEITNER
    Frau Alice GUIMARAES-PUROKOSKI
    Herr Barry DOHERTY

    ▼M1

    Herr Ezio PERILLO

    ▼B

    Herr Nico SCHRIJVER

    Vereinigtes Königreich:

    Sir Gerald BARLING
    Sir Christopher BELLAMY
    Herr Zachary DOUGLAS
    Sir Patrick ELIAS
    Dame Elizabeth GLOSTER
    Sir Peter GROSS
    Herr Toby LANDAU QC
    Herr Dan SAROOSHI QC
    Frau Jemima STRATFORD QC
    Sir Michael WOOD



    ( 1 ) ABl. L 29 vom 31.1.2020, S. 7.

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