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Document 02016D0035(01)-20211231

Consolidated text: Beschluss (EU) 2016/2247 der Europäischen Zentralbank vom 3. November 2016 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB/2016/35) (Neufassung)

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2016/2247/2021-12-31

02016D0035(01) — DE — 31.12.2021 — 003.001


Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich

►B

BESCHLUSS (EU) 2016/2247 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 3. November 2016

über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB/2016/35)

(Neufassung)

(ABl. L 347 vom 20.12.2016, S. 1)

Geändert durch:

 

 

Amtsblatt

  Nr.

Seite

Datum

►M1

BESCHLUSS (EU) 2017/2239 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 16. November 2017

  L 320

18

6.12.2017

►M2

BESCHLUSS (EU) 2019/2215 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 28. November 2019

  L 332

168

23.12.2019

►M3

BESCHLUSS (EU) 2021/2040 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 11. November 2021

  L 419

1

24.11.2021




▼B

BESCHLUSS (EU) 2016/2247 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 3. November 2016

über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB/2016/35)

(Neufassung)



KAPITEL I

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1

Begriffsbestimmungen

(1)  
Die in Artikel 1 der Leitlinie (EU) 2016/2249 (EZB/2016/34) definierten Begriffe haben in diesem Beschluss die gleiche Bedeutung.
(2)  
Weitere in diesem Beschluss verwendete bilanztechnische Begriffe haben die gleiche Bedeutung wie in Anhang II der Leitlinie (EU) 2016/2249 (EZB/2016/34).

Artikel 2

Anwendungsbereich

Die in diesem Beschluss festgelegten Regelungen gelten für den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB), der aus der Bilanz, den außerbilanziell in den Büchern der EZB verbuchten Positionen, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Erläuterungen zum Jahresabschluss der EZB besteht.

Artikel 3

Qualitative Anforderungen

Die in Artikel 3 der Leitlinie (EU) 2016/2249 (EZB/2016/34) definierten qualitativen Anforderungen gelten im Sinne dieses Beschlusses.

Artikel 4

Allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze

Die in Artikel 4 der Leitlinie (EU) 2016/2249 (EZB/2016/34) festgelegten allgemeinen Rechnungslegungsgrundsätze gelten auch im Sinne dieses Beschlusses.

Abweichend von Artikel 4 Absatz 3 Satz 1 der Leitlinie (EU) 2016/2249 (EZB/2016/34) sind die Bilanz beeinflussende Ereignisse nach dem Bilanzstichtag nur bis zu dem Tag zu berücksichtigen, an dem das Direktorium die Vorlage des Jahresabschlusses der EZB an den EZB-Rat zur Verabschiedung genehmigt.

Artikel 5

Erfassung von Transaktionen nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise und zum Zahlungszeitpunkt/Erfüllungstag

Die in Artikel 5 der Leitlinie (EU) 2016/2249 (EZB/2016/34) festgelegten Bestimmungen finden auf diesen Beschluss Anwendung.

Artikel 6

Ausweis von Aktiva und Passiva in der Bilanz

Finanzielle oder sonstige Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten werden nur gemäß Artikel 6 der Leitlinie (EU) 2016/2249 (EZB/2016/34) in der Bilanz der EZB ausgewiesen.



KAPITEL II

GLIEDERUNGS- UND BEWERTUNGSVORSCHRIFTEN FÜR DIE BILANZ

Artikel 7

Gliederung der Bilanz

Die Bilanz wird nach dem in Anhang I dargestellten Schema gegliedert.

▼M2

Artikel 8

Rückstellung für finanzielle Risiken

Unter gebührender Berücksichtigung der Art der Tätigkeit der EZB kann der EZB-Rat eine Rückstellung für finanzielle Risiken in die Bilanz der EZB aufnehmen. Über die Höhe und Verwendung der Rückstellung beschließt der EZB-Rat auf der Grundlage einer mit Gründen versehenen Schätzung der Risiken, denen die EZB ausgesetzt ist.

▼B

Artikel 9

Bewertungsvorschriften

(1)  
Sofern nicht abweichend in Anhang I geregelt, werden aktuelle Marktkurse und -preise zur Bewertung in der Bilanz herangezogen.
(2)  
Die Neubewertung von Gold, Fremdwährungsinstrumenten, Wertpapieren (ausgenommen Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden, nicht marktgängige Wertpapiere und für geldpolitische Zwecke gehaltene Wertpapiere, die zu fortgeführten Anschaffungskosten erfasst werden) und von Finanzinstrumenten, jeweils einschließlich außerbilanziell erfasster Positionen, wird zum Jahresende zu Marktmittelkursen und -preisen vorgenommen.
(3)  
Beim Gold werden Preis- und Kursbestandteile bei der Neubewertung nicht gesondert behandelt; den sich insgesamt aufgrund von Preis- und Kursänderungen ergebenden Bewertungsdifferenzen beim Gold liegt vielmehr der Preis in Euro per Gewichtseinheit zugrunde, der sich aus dem Euro/US-Dollar-Wechselkurs am vierteljährlichen Neubewertungsstichtag ergibt. Die Neubewertung der Fremdwährungsbestände, einschließlich bilanzieller und außerbilanzieller Geschäfte, erfolgt für jede Währung gesondert. Für die Zwecke dieses Artikels werden Bestände von Sonderziehungsrechten (SZR), einschließlich bestimmter einzelner Fremdwährungsbestände, die im SZR-Währungskorb enthalten sind, als ein Bestand behandelt. Bei Wertpapieren umfasst die Neubewertung die jeweilige Position in einer Wertpapiergattung, d. h. alle Wertpapiere mit derselben internationalen Wertpapierkennnummer, während eingebettete Optionen nicht zur Bewertung ausgenommen werden. Für geldpolitische Zwecke gehaltene Wertpapiere und die unter den Positionen „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ oder „Sonstiges“ ausgewiesenen Wertpapiere werden als gesonderter Bestand behandelt.
(4)  
Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene marktgängige Wertpapiere werden als gesonderter Bestand behandelt und in Abhängigkeit von geldpolitischen Überlegungen entweder mit dem Marktpreis oder zu fortgeführten Anschaffungskosten (die Wertminderungen unterliegen) bewertet.
(5)  

Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden, werden als gesonderter Bestand behandelt, zu fortgeführten Anschaffungskosten (die Wertminderungen unterliegen) bewertet. Dieselbe Behandlung gilt für nicht marktgängige Wertpapiere. Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden, können unter folgenden Bedingungen vor ihrer Fälligkeit veräußert werden:

a) 

wenn die veräußerte Menge verglichen mit der Gesamtanzahl des Portfolios der bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapiere als nicht erheblich angesehen wird;

b) 

wenn die Wertpapiere innerhalb eines Monats vor dem Fälligkeitstag veräußert werden;

c) 

unter außergewöhnlichen Umständen, wie etwa einer wesentlichen Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Emittenten.

Artikel 10

Befristete Transaktionen

Befristete Transaktionen werden gemäß Artikel 10 der Leitlinie (EU) 2016/2249 (EZB/2016/34) verbucht.

▼M2

Artikel 11

Marktgängige Aktien

Marktgängige Aktien werden gemäß Artikel 11 der Leitlinie (EU) 2016/2249 (EZB/2016/34) verbucht.

▼M2

Artikel 11a

Marktgängige Investmentfonds

Marktgängige Investmentfonds werden gemäß Artikel 11a der Leitlinie (EU) 2016/2249 (EZB/2016/34) verbucht.

▼B

Artikel 12

Absicherung des Zinsänderungsrisikos von Wertpapieren durch Derivate

Die Absicherung des Zinsänderungsrisikos wird gemäß Artikel 12 der Leitlinie (EU) 2016/2249 (EZB/2016/34) verbucht.

Artikel 13

Synthetische Instrumente

Synthetische Instrumente werden gemäß Artikel 13 der Leitlinie (EU) 2016/2249 (EZB/2016/34) verbucht.



KAPITEL III

ERGEBNISERMITTLUNG

Artikel 14

Ergebnisermittlung

(1)  
Für die Ergebnisermittlung gelten Artikel 15 Absätze 1, 2, 3, 5 und 7 der Leitlinie (EU) 2016/2249 (EZB/2016/34).
(2)  
Bestände der speziellen Ausgleichsposten aus Neubewertung, die gemäß Artikel 48.2 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (nachfolgend die „ESZB-Satzung“) aus Beiträgen von Zentralbanken von Mitgliedstaaten stammen, deren Ausnahmeregelung aufgehoben wurde, werden zum Ausgleich von nicht realisierten Verlusten verwendet, wenn Letztere die im jeweiligen Standardausgleichsposten aus Neubewertung gemäß Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe c der Leitlinie (EU) 2016/2249 (EZB/2016/34) gebuchten Neubewertungsgewinne aus Vorperioden übersteigen; nur darüber hinausgehende Verluste werden nach Artikel 33.2 der ESZB-Satzung abgedeckt. Falls sich die Gold-, Währungs- und Wertpapierbestände verringern, werden auch die Bestände der speziellen Ausgleichsposten aus Neubewertung für Gold, Währungen und Wertpapiere anteilig reduziert.

Artikel 15

Transaktionskosten

Artikel 16 der Leitlinie (EU) 2016/2249 (EZB/2016/34) findet auf diesen Beschluss Anwendung.



KAPITEL IV

BILANZIERUNGSVORSCHRIFTEN FÜR AUSSERBILANZIELLE GESCHÄFTE

Artikel 16

Allgemeine Vorschriften

Artikel 17 der Leitlinie (EU) 2016/2249 (EZB/2016/34) findet auf diesen Beschluss Anwendung.

Artikel 17

Devisentermingeschäfte

Devisentermingeschäfte werden gemäß Artikel 18 der Leitlinie (EU) 2016/2249 (EZB/2016/34) verbucht.

Artikel 18

Devisenswaps

Devisenswaps werden gemäß Artikel 19 der Leitlinie (EU) 2016/2249 (EZB/2016/34) verbucht.

Artikel 19

Finanztermingeschäfte

Finanztermingeschäfte werden gemäß Artikel 20 der Leitlinie (EU) 2016/2249 (EZB/2016/34) verbucht.

Artikel 20

Zinsswaps

Zinsswaps werden gemäß Artikel 21 der Leitlinie (EU) 2016/2249 (EZB/2016/34) verbucht.

Nicht realisierte, in der Gewinn- und Verlustrechnung am Jahresende erfasste Verluste werden in den Folgejahren nach der linearen Methode amortisiert. Bei Forward-Zinsswaps beginnt die Amortisierung am Tag der Wertstellung der Transaktion.

Artikel 21

Forward Rate Agreements

Forward Rate Agreements werden gemäß Artikel 22 der Leitlinie (EU) 2016/2249 (EZB/2016/34) verbucht.

Artikel 22

Wertpapiertermingeschäfte

Wertpapiertermingeschäfte werden nach der Methode A gemäß Artikel 23 Absatz 1 der Leitlinie (EU) 2016/2249 (EZB/2016/34) verbucht.

Artikel 23

Optionen

Optionen werden gemäß Artikel 24 der Leitlinie (EU) 2016/2249 EZB/2016/34) verbucht.



KAPITEL V

VERÖFFENTLICHTE JAHRESBILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Artikel 24

Gliederungen

(1)  
Die Gliederung der veröffentlichten Jahresbilanz der EZB ist in Anhang II aufgeführt.
(2)  
Die Gliederung der veröffentlichten Gewinn- und Verlustrechnung der EZB ist in Anhang III aufgeführt.



KAPITEL VI

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 25

Weiterentwicklung, Anwendung und Auslegung der Vorschriften

(1)  
Bei der Auslegung dieses Beschlusses werden die vorbereitenden Arbeiten, die durch Unionsrecht vereinheitlichten Rechnungslegungsgrundsätze und die allgemein anerkannten Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (und Bilanzierung) berücksichtigt.
(2)  
Ist eine konkrete Rechnungslegungspraxis in diesem Beschluss nicht aufgeführt und liegt kein anderweitiger Beschluss des EZB-Rates vor, wendet die EZB auf ihre Geschäfte und Konten die betreffenden Bewertungsprinzipien gemäß den von der Europäischen Union verabschiedeten International Financial Reporting Standards an.

▼M1

(3)  
Kommt der EZB-Rat in äußerst seltenen Fällen zu dem Schluss, dass die Einhaltung einer Anforderung dieses Beschlusses nicht zu einer wirklichkeitsgetreuen Darstellung des Jahresabschlusses der EZB führen würde, hat die EZB von dieser Anforderung abzuweichen und die Gründe in den Erläuterungen zum Jahresabschluss darzulegen.

▼B

Artikel 26

Aufhebung

(1)  
Beschluss EZB/2010/21 wird hiermit aufgehoben.
(2)  
Bezugnahmen auf den aufgehobenen Beschluss gelten als Bezugnahmen auf den vorliegenden Beschluss und sind gemäß der Entsprechungstabelle in Anhang V zu lesen.

Artikel 27

Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am 31. Dezember 2016 in Kraft.

▼M3




ANHANG I

GLIEDERUNGS- UND BEWERTUNGSVORSCHRIFTEN FÜR DIE BILANZ

AKTIVA



 

Bilanzposition (1)

Inhalt der Bilanzposition

Bewertungsprinzip

1

Gold und Goldforderungen

Physisches Gold, d. h. Barren, Münzen, Platten, Klumpen auf Lager oder auf dem Transportweg zwischen Lagern. Nicht physisch vorhandenes Gold wie beispielsweise Goldsichtkonten (nicht zugewiesene Konten), Termineinlagen und Goldforderungen aus folgenden Transaktionen: a) Upgrading- oder Downgrading-Transaktionen, und b) nicht taggleich abgewickelte Goldlagerstellen- und Goldgehaltswaps

Marktwert

2

Forderungen in Fremdwährung gegen Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets

Forderungen gegen Geschäftspartner mit Sitz außerhalb des Euro-Währungsgebiets, einschließlich nicht zum Euro-Währungsgebiet gehörender Zentralbanken, in Fremdwährung

 

2.1

Forderungen gegen den Internationalen Währungsfonds (IWF)

a)  Ziehungsrechte in der Reservetranche (netto)

Nationale Quote abzüglich des Euro-Guthabens des IWF. Das IWF-Konto Nr. 2 (Euro-Konto für Verwaltungsaufwand) kann in diese Position eingestellt bzw. unter der Position „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“ gebucht werden.

a)  Ziehungsrechte in der Reservetranche (netto)

Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs

b)  Sonderziehungsrechte (SZR)

Bestände an SZR (brutto)

b)  SZR

Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs

c)  Sonstige Forderungen

Kredite aufgrund der Allgemeinen Kreditvereinbarungen, Kredite im Rahmen von Sonderfazilitäten, Einlagen bei vom IWF verwalteten Treuhandfonds

c)  Sonstige Forderungen

Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs

2.2

Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige ausländische Vermögenswerte

a)  Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Guthaben der Aktivposition 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“

Girokonten, Termineinlagen, Tagesgeld, Reverse-Repo-Geschäfte

a)  Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets

Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs

b)  Wertpapieranlagen außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Wertpapieranlagen der Aktivposition 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“

Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, Geldmarktpapiere, Aktien, als Teil der Währungsreserven bewertete Investmentfonds (jeweils begeben von Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets)

b)  

 

i)  Marktgängige Schuldverschreibungen außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

Marktpreis und aktueller Währungskurs. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert

ii)  Marktgängige Schuldverschreibungen, die als bis zur Fälligkeit gehalten klassifiziert werden

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Währungskurs. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert

iii)  Nicht marktgängige Schuldverschreibungen

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Währungskurs. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert

iv)  Marktgängige Aktien

Marktpreis und aktueller Währungskurs

v)  Marktgängige Investmentfonds

Marktpreis und aktueller Währungskurs

c)  Auslandskredite (Einlagen) an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Auslandskrediten (Einlagen) der Aktivposition 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“

c)  Auslandskredite

Einlagen zum Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs

d)  Sonstige Auslandsaktiva

Banknoten und Münzen von Ländern außerhalb des Euro-Währungsgebiets

d)  Sonstige Auslandsaktiva

Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs

3

Forderungen in Fremdwährung gegen Ansässige des Euro-Währungsgebiets

a)  Wertpapieranlagen innerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Wertpapieranlagen der Aktivposition 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“

Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, Geldmarktpapiere, Aktien, als Teil der Währungsreserven bewertete Investmentfonds (jeweils begeben von Ansässigen des Euro-Währungsgebiets)

(a)  

 

i)  Marktgängige Schuldverschreibungen außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

Marktpreis und aktueller Währungskurs. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert

ii)  Marktgängige Schuldverschreibungen, die als bis zur Fälligkeit gehalten klassifiziert werden

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Währungskurs. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert

iii)  Nicht marktgängige Schuldverschreibungen

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Währungskurs. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert

iv)  Marktgängige Aktien

Marktpreis und aktueller Währungskurs

v)  Marktgängige Investmentfonds

Marktpreis und aktueller Währungskurs

b)  Sonstige Forderungen gegen Ansässige des Euro-Währungsgebiets außer Forderungen der Aktivposition 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“

Kredite, Einlagen, Reverse-Repo-Geschäfte, Sonstiges

b)  Sonstige Forderungen

Einlagen und sonstige Kredite zum Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs

4

Forderungen in Euro gegen Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets

 

 

4.1

Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen und Kredite

a)  Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Guthaben der Aktivposition 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“

Girokonten, Termineinlagen, Tagesgeld, Reverse-Repo-Geschäfte in Verbindung mit der Verwaltung von Wertpapieren in Euro

a)  Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets

Nennwert

b)  Wertpapiere, die von Einrichtungen außerhalb des Euro-Währungsgebiets begeben werden, mit Ausnahme von Wertpapieren der Aktivpositionen 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ oder 7.1 „Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere“

Aktien, Investmentfonds, Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, Geldmarktpapiere (jeweils begeben von Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets)

b)  

 

i)  Marktgängige Schuldverschreibungen außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

Marktpreis. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert

ii)  Marktgängige Schuldverschreibungen, die als bis zur Fälligkeit gehalten klassifiziert werden

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert

iii)  Nicht marktgängige Schuldverschreibungen

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert

iv)  Marktgängige Aktien

Marktpreis

v)  Marktgängige Investmentfonds

Marktpreis

c)  Kredite an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Krediten der Aktivposition 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“

c)  Kredite außerhalb des Euro-Währungsgebiets

Einlagen zum Nennwert

4.2

Forderungen aus der Kreditfazilität im Rahmen des Wechselkursmechanismus (WKM) II

Kreditgewährung zu den Bedingungen des WKM II

Nennwert

5

Kreditgewährung in Euro im Zusammenhang mit geldpolitischen Geschäften an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet

Positionen 5.1. bis 5.5: Transaktionen im Einklang mit den geldpolitischen Instrumenten, die in der Leitlinie (EU) 2015/510 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/60) (2) aufgeführt sind

 

5.1

Hauptrefinanzierungsgeschäfte

Reguläre befristete Transaktionen zur Bereitstellung von Liquidität mit wöchentlicher Frequenz und einer Regellaufzeit von einer Woche

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

5.2

Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte

Reguläre befristete Transaktionen zur Bereitstellung von Liquidität mit üblicherweise monatlicher Frequenz, die eine längere Laufzeit als die Hauptrefinanzierungsgeschäfte haben

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

5.3

Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen

Befristete Transaktionen, ausgeführt als Ad-hoc-Geschäfte zu Feinsteuerungszwecken

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

5.4

Strukturelle Operationen in Form von befristeten Transaktionen

Befristete Transaktionen zur Anpassung der strukturellen Position des Eurosystems gegenüber dem Finanzsektor

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

5.5

Spitzenrefinanzierungsfazilität

Bereitstellung von Liquidität über Nacht zu vorgegebenem Zinssatz gegen Beleihung refinanzierungsfähiger Vermögenswerte (ständige Fazilität)

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

5.6

Kredite im Zusammenhang mit Margenausgleich

Aufstockung von Krediten an Kreditinstitute, die sich aus Wertsteigerungen der Vermögenswerte ergibt, die zur Besicherung sonstiger, diesen Kreditinstituten gewährten Krediten hinterlegt werden

Nennwert oder Anschaffungskosten

6

Sonstige Forderungen in Euro gegen Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet

Girokonten, Termineinlagen, Tagesgeld, Reverse-Repo-Geschäfte im Rahmen der Verwaltung der unter der Aktivposition 7 „Wertpapiere in Euro von Ansässigen des Euro-Währungsgebiets“ eingestellten Wertpapierportfolios, einschließlich Transaktionen, die aus der Konversion alter Währungsreserven des Euro-Währungsgebiets resultieren, und sonstiger Forderungen. Korrespondenzkonten bei Kreditinstituten außerhalb des Euro-Währungsgebiets. Sonstige Forderungen und Geschäfte, die nicht im Zusammenhang mit geldpolitischen Operationen des Eurosystems stehen

Nennwert oder Anschaffungskosten

7

Wertpapiere in Euro von Ansässigen des Euro-Währungsgebiets

 

 

7.1

Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere

Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere (einschließlich zu geldpolitischen Zwecken erworbener Wertpapiere, die von supranationalen oder internationalen Organisationen oder multilateralen Entwicklungsbanken begeben werden, unabhängig von deren Sitz). Für Feinsteuerungsmaßnahmen erworbene Schuldverschreibungen der Europäischen Zentralbank (EZB)

a)  Marktgängige Schuldverschreibungen

In Abhängigkeit von geldpolitischen Erwägungen verbucht:

i)  Marktpreis. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert

ii)  Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung (Anschaffungskosten, wenn die Wertminderung durch eine in der Passivposition 13 b „Rückstellungen“ ausgewiesene Rückstellung gedeckt wird). Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert

b)  Nicht marktgängige Schuldverschreibungen

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert

7.2

Sonstige Wertpapiere

Wertpapiere außer Wertpapieren der Aktivpositionen 7.1 „Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere“ und 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“: Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, endgültig erworbene Geldmarktpapiere in Euro (einschließlich vor Beginn der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) begebener staatlicher Wertpapiere). Aktien und Investmentfonds

a)  Marktgängige Schuldverschreibungen außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

Marktpreis. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert

b)  Marktgängige Schuldverschreibungen, die als bis zur Fälligkeit gehalten klassifiziert werden

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert

c)  Nicht marktgängige Schuldverschreibungen

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert

d)  Marktgängige Aktien

Marktpreis

e)  Marktgängige Investmentfonds

Marktpreis

8

Forderungen in Euro gegen öffentliche Haushalte

Vor Beginn der WWU begründete Forderungen gegen den öffentlichen Sektor (nicht marktgängige Wertpapiere, Kredite)

Einlagen/Kredite zum Nennwert, nicht marktgängige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

9

Intra-Eurosystem-Forderungen

 

 

9.1

Forderungen im Zusammenhang mit der Emission von EZB-Schuldverschreibungen

Forderungen innerhalb des Eurosystems gegenüber nationalen Zentralbanken (NZBen), die sich aus der Emission von EZB-Schuldverschreibungen ergeben

Anschaffungskosten

9.2

Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems

Forderungen im Zusammenhang mit der Ausgabe von Banknoten durch die EZB gemäß dem Beschluss EZB/2010/29 der Europäischen Zentralbank (3)

Nennwert

9.3

Sonstige Intra-Eurosystem-Forderungen (netto)

Nettoposition der folgenden Unterpositionen:

a)  Nettoforderungen aus Guthaben von TARGET2-Konten und Korrespondenzkonten von NZBen, d. h. Saldo aus Forderungen und Verbindlichkeiten; vgl. Passivposition 10.2 „Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto)“

a)  Nennwert

b)  Sonstige Forderungen innerhalb des Eurosystems in Euro, einschließlich Gewinnvorauszahlungen aus EZB-Einkünften an die NZBen

b)  Nennwert

10

Schwebende Verrechnungen

Forderungen aus Zahlungsvorgängen, die in der Bank in Abwicklung befindlich sind (insbesondere aus Scheckeinzug)

Nennwert

11

Sonstige Vermögenswerte

 

 

11.1

Scheidemünzen des Euro-Währungsgebiets

Euro-Münzen

Nennwert

11.2

Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte

Grundstücke und Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung, einschließlich EDV-Ausstattung, Software

Anschaffungskosten abzüglich Abschreibung

Abschreibung ist die systematische Zuweisung des Abschreibungsvolumens eines Vermögenswerts im Lauf seiner Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer ist der Zeitraum, während dessen ein Anlagewert dem Wirtschaftssubjekt voraussichtlich zur Nutzung zur Verfügung steht. Die Nutzungsdauer einzelner wesentlicher Anlagewerte kann systematisch überprüft werden, falls die Voraussagen von früheren Schätzungen abweichen. Größere Vermögenswerte können Bestandteile mit unterschiedlicher Nutzungsdauer aufweisen. Die Nutzungsdauer dieser Bestandteile sollte einzeln bewertet werden.

Die Kosten der immateriellen Anlagewerte beinhalten den Anschaffungspreis des immateriellen Anlagewerts. Sonstige unmittelbare oder mittelbare Kosten sind aufwandswirksam zu erfassen.

Aktivierungsuntergrenze (keine Aktivierung von Anlagegütern unter 10 000 EUR exklusive Umsatzsteuer)

11.3

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

— Anteile und Beteiligungen an Tochtergesellschaften; aus strategischen/politischen Gründen gehaltene Aktien und Investmentfonds

— Wertpapiere, einschließlich Aktien und Investmentfonds, und sonstige Finanzinstrumente und Guthaben (z. B. Termineinlagen und Girokonten), die in einem zweckgebundenen Portfolio gehalten werden

— Reverse-Repo-Geschäfte mit Finanzinstituten im Rahmen der Verwaltung der in dieser Position eingestellten Wertpapierportfolios

— Reverse-Repo-Geschäfte in Euro mit Finanzinstituten im Euro-Währungsgebiet außer mit Kreditinstituten im Rahmen der Verwaltung von Wertpapierportfolios außer in dieser Position eingestellten Wertpapierportfolios

a)  Marktgängige Aktien

Marktpreis

b)  Marktgängige Investmentfonds

Marktpreis

c)  Beteiligungen und nicht marktgängige Aktien und sonstige als dauerhafte Anlagen gehaltene Eigenkapitalinstrumente

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

d)  Beteiligungen an Tochtergesellschaften oder wesentliche Anteile

Substanzwert

e)  Marktgängige Schuldverschreibungen außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

Marktpreis. Etwaige Agio/Disagiobeträge werden amortisiert.

f)  Marktgängige Schuldverschreibungen, die als bis zur Fälligkeit gehalten klassifiziert oder als dauerhafte Anlage gehalten werden

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert

g)  Nicht marktgängige Schuldverschreibungen

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung

h)  Bankguthaben und Kredite

Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs, soweit die Guthaben oder Einlagen auf Fremdwährungen lauten

11.4

Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften

Bewertungsergebnisse aus Devisentermingeschäften, Devisenswaps, Zinsswaps (es sei denn, die täglichen Nachschussleistungen sind anzuwenden), Terminsatz-Vereinbarungen, Wertpapiertermingeschäften, Devisenkassageschäften vom Abschluss- bis zum Erfüllungstag

Nettoposition zwischen Termin und Kassa, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs

11.5

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Noch nicht fällige Einnahmen, die der Berichtsperiode als Ertrag zuzurechnen sind. Vorauszahlungen, gezahlte Stückzinsen, d. h. Anspruch auf aufgelaufene Zinsen, der mit einem Wertpapier erworben wird

Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs

11.6

Sonstiges

a)  Vorschüsse, Darlehen, andere geringfügige Positionen. Treuhandforderungen

a)  Nennwert oder Anschaffungskosten

b)  Anlagen aus Goldeinlagen von K unden

b)  Marktwert

c)  Nettovermögen von Pensionskassen

c)  Gemäß Artikel 25 Absatz 2

d)  Offene Forderungen und ausstehende Wertpapiere, die sich aus dem Ausfall von Geschäftspartnern oder Emittenten im Zusammenhang mit geldpolitischen Geschäften des Eurosystems ergeben

d)  Nennwert/erzielbarer Wert (vor/nach Abrechnung der Verluste)

e)  Vermögenswerte oder Forderungen (gegenüber Dritten), die im Zusammenhang mit der Verwertung von Sicherheiten, die säumige Geschäftspartner des Eurosystems begeben haben, angeeignet und/oder erworben wurden

e)  Kosten (zum aktuellen Währungskurs zur Zeit des Erwerbs, wenn die finanziellen Vermögenswerte auf fremde Währungen lauten)

12

Bilanzverlust

 

Nennwert

(1)   

Mit Ausnahme der Aktivposition 7.1 beruht die Zuordnung der Guthaben zu den Bilanzpositionen, die sich auf Gebietsansässigkeit und/oder Wirtschaftszweig beziehen, auf der Klassifikation für statistische Zwecke.

(2)   

Leitlinie (EU) 2015/510 der Europäischen Zentralbank vom 19. Dezember 2014 über die Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems (EZB/2014/60) (ABl. L 91 vom 2.4.2015, S. 3).

(3)   

Beschluss EZB/2010/29 der Europäischen Zentralbank vom 13. Dezember 2010 über die Ausgabe von Euro-Banknoten (ABl. L 35 vom 9.2.2011, S. 26).

PASSIVA



 

Bilanzposition (1)

Inhalt der Bilanzposition

Bewertungsprinzip

1

Banknotenumlauf

Von der EZB ausgegebene Euro-Banknoten gemäß dem Beschluss EZB/2010/29

Nennwert

2

Verbindlichkeiten aus geldpolitischen Operationen in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet

Positionen 2.1, 2.2, 2.3 und 2.5: Einlagen in Euro gemäß der Leitlinie (EU) 2015/510 (EZB/2014/60)

 

2.1

Girokonten (einschließlich Mindestreserveguthaben)

Euro-Konten von Kreditinstituten, die im Verzeichnis der Finanzinstitute aufgeführt sind, die gemäß der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (die „ESZB-Satzung“) den Mindestreservevorschriften des Eurosystems unterliegen, mit Ausnahme von Kreditinstituten, die von der Mindestreservepflicht befreit sind. Diese Position enthält in erster Linie Konten für Mindestreserveguthaben, nicht jedoch Mittel von Kreditinstituten, die nicht frei verfügbar sind.

Nennwert

2.2

Einlagefazilität

Hereinnahme von Einlagen über Nacht zu vorgegebenem Zinssatz (ständige Fazilität)

Nennwert

2.3

Termineinlagen

Hereinnahme von Einlagen zum Zweck der Liquiditätsabsorption aufgrund von Feinsteuerungsoperationen

Nennwert

2.4

Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen

Geldpolitische Transaktionen zum Zweck der Liquiditätsabsorption

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

2.5

Einlagen aus Margenausgleich

Einlagen von Kreditinstituten zur Abdeckung eines Wertverlusts für Vermögenswerte, die für Kredite an diese Kreditinstitute hinterlegt werden

Nennwert

3

Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet

Repo-Geschäfte mit Kreditinstituten im Rahmen der Verwaltung der unter der Aktivposition 7 „Wertpapiere in Euro von Ansässigen des Euro-Währungsgebiets“ eingestellten Wertpapier-Portfolios. Sonstige Geschäfte, die keinen Bezug zu den geldpolitischen Operationen des Eurosystems haben. Mittel von Kreditinstituten, die nicht frei verfügbar sind, und Konten von Kreditinstituten, die von der Mindestreservepflicht befreit sind.

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

4

Begebene EZB-Schuldverschreibungen

Schuldverschreibungen gemäß der Leitlinie (EU) 2015/510 (EZB/2014/60). Zum Zweck der Liquiditätsabsorption begebene Diskontpapiere

Anschaffungskosten. Etwaige Disagiobeträge werden amortisiert

5

Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen des Euro-Währungsgebiets

 

 

5.1

Öffentliche Haushalte

Girokonten, Termineinlagen, Sichteinlagen

Nennwert

5.2

Sonstige Verbindlichkeiten

Girokonten von Mitarbeitern, Unternehmen und Kunden einschließlich Finanzinstituten, die nicht der Mindestreservepflicht unterliegen (vgl. Passivposition 2.1); Repo-Geschäfte mit Finanzinstituten außer mit Kreditinstituten im Rahmen der Verwaltung von Wertpapieren außer den in der Aktivposition 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ eingestellten Wertpapieren; Termineinlagen, Sichteinlagen

Nennwert

6

Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

Girokonten, Termineinlagen, Sichteinlagen, einschließlich Konten für Zahlungsverkehrszwecke und zur Reservehaltung. Repo-Geschäfte im Rahmen der Verwaltung von Wertpapieren in Euro. Guthaben von TARGET2-Konten von Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

7

Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen des Euro-Währungsgebiets

Girokonten. Verbindlichkeiten aus Repo-Geschäften; in der Regel Anlagegeschäfte mit Währungsreserven oder Gold

Nennwert, umgerechnet zum Währungskurs per Jahresende

8

Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

 

 

8.1

Einlagen, Guthaben und sonstige Verbindlichkeiten

Girokonten. Verbindlichkeiten aus Repo-Geschäften; in der Regel Anlagegeschäfte mit Währungsreserven oder Gold

Nennwert, umgerechnet zum Währungskurs per Jahresende

8.2

Verbindlichkeiten aus der Kreditfazilität im Rahmen des WKM II

Kreditaufnahmen zu den Bedingungen des WKM II

Nennwert, umgerechnet zum Währungskurs per Jahresende

9

Ausgleichsposten für vom IWF zugeteilte Sonderziehungsrechte

Auf Sonderziehungsrechte lautende Position, die den Betrag der dem jeweiligen Land/der jeweiligen NZB ursprünglich zugeteilten SZR enthält

Nennwert, umgerechnet zum Währungskurs per Jahresende

10

Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten

 

 

10.1

Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven

EZB-Bilanzposition in Euro

Nennwert

10.2

Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto)

Nettoposition der folgenden Unterpositionen:

a)  Nettoverbindlichkeiten aus Guthaben von TARGET2-Konten und Korrespondenzkonten von NZBen, d. h. Saldo aus Forderungen und Verbindlichkeiten; vgl. Aktivposition 9.3 „Sonstige Intra-Eurosystem-Forderungen (netto)“

a)  Nennwert

b)  Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten in Euro, einschließlich Gewinnvorauszahlungen aus EZB-Einkünften an die NZBen

b)  Nennwert

11

Schwebende Verrechnungen

Verbindlichkeiten aus Zahlungsvorgängen, die in der Bank in Abwicklung befindlich sind (inklusive Überweisungen)

Nennwert

12

Sonstige Verbindlichkeiten

 

 

12.1

Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften

Bewertungsergebnisse aus Devisentermingeschäften, Devisenswaps, Zinsswaps (es sei denn, die täglichen Nachschussleistungen sind anzuwenden), Terminsatz-Vereinbarungen, Wertpapiertermingeschäften, Devisenkassageschäften vom Abschluss- bis zum Erfüllungstag

Nettoposition zwischen Termin und Kassa, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs

12.2

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Noch nicht fällige Ausgaben, die der Berichtsperiode als Aufwand zuzurechnen sind. Einnahmen der Berichtsperiode, die zukünftigen Perioden zuzurechnen sind

Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs

12.3

Sonstiges

a)  Steuerzwischenkonten. Kredit- oder Garantiedeckungskonten in Fremdwährung. Repo-Geschäfte mit Finanzinstituten im Rahmen der Verwaltung der Wertpapierportfolios unter der Aktivposition 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“. Obligatorische Einlagen neben der Mindestreservehaltung. Andere geringfügige Positionen. Treuhandverbindlichkeiten.

a)  Nennwert oder (mit Repo-Geschäften verbundene) Anschaffungskosten

b)  Goldeinlagen von Kunden

b)  Marktwert

c)  Nettoverbindlichkeiten von Pensionskassen

c)  Gemäß Artikel 25 Absatz 2

13

Rückstellungen

a)  Für finanzielle Risiken und für andere Zwecke (z. B. absehbare (künftige) Ausgaben) und Beiträge im Sinne von Artikel 48.2 der ESZB-Satzung von Zentralbanken von Mitgliedstaaten, deren Ausnahmeregelungen aufgehoben wurden

a)  Anschaffungskosten/Nennwert

b)  Für Adressrisiken aus geldpolitischen Operationen

b)  Nennwert (auf der Grundlage einer Bewertung zum Jahresende durch den EZB-Rat)

14

Ausgleichsposten aus Neubewertung

a)  Ausgleichsposten aus Neubewertung wegen Preisänderungen für Gold, für jede Wertpapiergattung in Euro, für jede Wertpapiergattung in Fremdwährung, für Optionen; Marktpreisunterschiede bei Zinsderivaten; Ausgleichsposten aus Neubewertung wegen Währungskursbewegungen für jede gehaltene Nettowährungsposition einschließlich Devisenswaps/-termingeschäften und SZR.

Spezielle Ausgleichsposten aus Neubewertung zur Erfassung von Beiträgen im Sinne von Artikel 48.2 der ESZB-Satzung von Zentralbanken von Mitgliedstaaten, deren Ausnahmeregelungen aufgehoben wurden. Siehe Artikel 14 Absatz 2

a)  Neubewertungsdifferenz zwischen den durchschnittlichen Anschaffungskosten und dem Marktwert, Fremdwährungspositionen umgerechnet zum Marktpreis

b)  Ergebnisse der Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen (Vermögenswert) in Bezug auf Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind die Nettoposition der folgenden Unterpositionen:

i)  Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste des Barwerts der definierten Leistungsverpflichtung

ii)  Ertrag aus Planvermögen unter Ausschluss von Beträgen, die in den Nettozinsen auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen (Vermögenswert) enthalten sind

iii)  Veränderungen bei der Auswirkung der Vermögensobergrenze unter Ausschluss von Beträgen, die in den Nettozinsen auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen (Vermögenswert) enthalten sind

b)  Gemäß Artikel 25 Absatz 2

15

Kapital und Rücklagen

 

 

15.1

Kapital

Eingezahltes Kapital

Nennwert

15.2

Rücklagen

Gesetzliche Rücklagen im Sinne von Artikel 33 der ESZB-Satzung und Beiträge im Sinne von Artikel 48.2 der ESZB-Satzung von Zentralbanken von Mitgliedstaaten, deren Ausnahmeregelungen aufgehoben wurden

Nennwert

16

Bilanzgewinn

 

Nennwert

(1)   

Die Zuordnung der Guthaben zu den Bilanzpositionen, die sich auf Gebietsansässigkeit und/oder Wirtschaftssektor beziehen, beruht auf der Klassifikation für statistische Zwecke.

▼B




ANHANG II

Jahresbilanz der EZB



(in Mio. EUR (1) )

Aktiva (2)

Berichtsjahr

Vorjahr

Passiva

Berichtsjahr

Vorjahr

1.  Gold und Goldforderungen

2.  Forderungen in Fremdwährung gegen Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets

2.1.  Forderungen gegen den IWF

2.2.  Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige Auslandsaktiva

3.  Forderungen in Fremdwährung gegen Ansässige des Euro-Währungsgebietes

4.  Forderungen in Euro gegen Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets

4.1.  Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen und Kredite

4.2.  Forderungen aus der Kreditfazilität im Rahmen des WKM II

5.  Kreditgewährung in Euro im Zusammenhang mit geldpolitischen Geschäften an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet

5.1.  Hauptrefinanzierungsgeschäfte

5.2.  Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte

5.3.  Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen

5.4.  Strukturelle Operationen in Form von befristeten Transaktionen

5.5.  Spitzenrefinanzierungsfazilität

5.6.  Kredite im Zusammenhang mit Margenausgleich

6.  Sonstige Forderungen in Euro gegen Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet

7.  Wertpapiere in Euro von Ansässigen des Euro-Währungsgebietes

7.1.  Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere

7.2.  Sonstige Wertpapiere

8.  Forderungen in Euro gegen öffentliche Haushalte

9.  Intra-Eurosystem-Forderungen

9.1.  Forderungen im Zusammenhang mit der Emission von EZB-Schuldverschreibungen

9.2.  Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems

9.3.  Sonstige Intra-Eurosystem-Forderungen (netto)

10.  Schwebende Verrechnungen

11.  Sonstige Vermögenswerte

11.1.  Scheidemünzen des Euro-Währungsgebiets

11.2.  Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte

11.3.  Sonstige finanzielle Vermögenswerte

11.4.  Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften

11.5.  Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

11.6.  Sonstiges

12.  Bilanzverlust

 

 

1.  Banknotenumlauf

2.  Verbindlichkeiten aus geldpolitischen Operationen in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet

2.1.  Girokonten (einschließlich Mindestreserveguthaben)

2.2.  Einlagefazilität

2.3.  Termineinlagen

2.4.  Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen

2.5.  Einlagen aus Margenausgleich

3.  Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet

4.  Begebene EZB-Schuldverschreibungen

5.  Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen des Euro-Währungsgebietes

5.1.  Öffentliche Haushalte

5.2.  Sonstige Verbindlichkeiten

6.  Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

7.  Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen des Euro-Währungsgebietes

8.  Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

8.1.  Einlagen, Guthaben und sonstige Verbindlichkeiten

8.2.  Verbindlichkeiten aus der Kreditfazilität im Rahmen des WKM II

9.  Ausgleichsposten für vom IWF zugeteilte Sonderziehungsrechte

10.  Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten

10.1.  Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven

10.2.  Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto)

11.  Schwebende Verrechnungen

12.  Sonstige Verbindlichkeiten

12.1.  Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften

12.2.  Passive Rechnungsabgrenzungsposten

12.3.  Sonstiges

13.  Rückstellungen

14.  Ausgleichsposten aus Neubewertung

15.  Kapital und Rücklagen

15.1.  Kapital

15.2.  Rücklagen

16.  Bilanzgewinn

 

 

Aktiva insgesamt

 

 

Passiva insgesamt

 

 

(1)   

Die EZB kann auch exakte Euro-Beträge oder anders gerundete Beträge veröffentlichen.

(2)   

Die Tabelle der Aktiva kann auch über der Tabelle der Passiva veröffentlicht werden.

▼M2




ANHANG III

VERÖFFENTLICHTE GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER EZB



(in Mio. EUR (1))

Gewinn- und Verlustrechnung für das am 31. Dezember endende Geschäftsjahr …

Berichtsjahr

Vorjahr

1.1.1.

Zinserträge aus Währungsreserven

 

 

1.1.2.

Zinserträge aus der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems

 

 

1.1.3.

Sonstige Zinserträge

 

 

1.1.

Zinserträge

 

 

1.2.1.

Verzinsung der Forderungen der NZBen aus übertragenen Devisenreserven

 

 

1.2.2.

Sonstige Zinsaufwendungen

 

 

1.2.

Zinsaufwendungen

 

 

1

Nettozinsertrag

 

 

2.1.

Realisierte Gewinne/Verluste aus Finanzoperationen

 

 

2.2.

Abschreibungen auf Finanzanlagen und -positionen

 

 

2.3.

Zuführung zu/Auflösung von Rückstellungen für finanzielle Risiken

 

 

2

Nettoertrag aus Finanzoperationen, Abschreibungen und Risikorückstellungen

 

 

3.1.

Erträge aus Gebühren und Provisionen

 

 

3.2.

Aufwendungen aus Gebühren und Provisionen

 

 

3

Nettoertrag/Aufwendungen aus Gebühren und Provisionen (2)

 

 

4

Erträge aus Aktien und Beteiligungen

 

 

5

Sonstige Erträge

 

 

Nettoerträge insgesamt

 

 

6

Personalaufwendungen (3)

 

 

7

Verwaltungsaufwendungen (3)

 

 

8

Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte

 

 

9

Aufwendungen für Banknoten (4)

 

 

10

Sonstige Aufwendungen

 

 

Jahresüberschuss (-fehlbetrag)

 

 

(1)   

Die EZB kann auch exakte Euro-Beträge oder anders gerundete Beträge veröffentlichen.

(2)   

Die Aufschlüsselung von Erträgen und Aufwendungen kann auch in den Erläuterungen zum Jahresabschluss erfolgen.

(3)   

Einschließlich Rückstellungen für Verwaltungsaufwendungen.

(4)   

Sollte die Banknotenproduktion an externe Firmen ausgelagert werden, werden in dieser Position die Kosten für den Ankauf der Banknoten durch die Zentralbanken erfasst. Es wird empfohlen, die im Zusammenhang mit der Ausgabe von nationalen Banknoten sowie Euro-Banknoten verursachten Kosten in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen, wenn sie in Rechnung gestellt werden oder anderweitig anfallen, siehe auch Leitlinie (EU) 2016/2249 EZB/2016/34.

▼B




ANHANG IV

AUFGEHOBENER BESCHLUSS MIT SEINEN NACHFOLGENDEN ÄNDERUNGEN



Beschluss EZB/2010/21

ABl. L 35 vom 9.2.2011, S. 1.

Beschluss EZB/2012/30

ABl. L 356 vom 22.12.2012, S. 93.

Beschluss EZB/2013/52

ABl. L 33 vom 4.2.2014, S. 7.

Beschluss EZB/2014/55

ABl. L 68 vom 13.3.2015, S. 53.

Beschluss EZB/2015/26

ABl. L 193 vom 21.7.2015, S. 134.




ANHANG V

ENTSPRECHUNGSTABELLE



Beschluss EZB/2010/21

Vorliegender Beschluss

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 25

Artikel 26

Artikel 26

Artikel 27

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