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Document 02016D0035(01)-20211231
Decision (EU) 2016/2247 of the European Central Bank of 3 November 2016 on the annual accounts of the European Central Bank (ECB/2016/35) (recast)
Consolidated text: Beschluss (EU) 2016/2247 der Europäischen Zentralbank vom 3. November 2016 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB/2016/35) (Neufassung)
Beschluss (EU) 2016/2247 der Europäischen Zentralbank vom 3. November 2016 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB/2016/35) (Neufassung)
02016D0035(01) — DE — 31.12.2021 — 003.001
Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich
BESCHLUSS (EU) 2016/2247 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 3. November 2016 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB/2016/35) (ABl. L 347 vom 20.12.2016, S. 1) |
Geändert durch:
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Amtsblatt |
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Nr. |
Seite |
Datum |
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BESCHLUSS (EU) 2017/2239 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 16. November 2017 |
L 320 |
18 |
6.12.2017 |
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BESCHLUSS (EU) 2019/2215 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 28. November 2019 |
L 332 |
168 |
23.12.2019 |
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BESCHLUSS (EU) 2021/2040 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 11. November 2021 |
L 419 |
1 |
24.11.2021 |
BESCHLUSS (EU) 2016/2247 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK
vom 3. November 2016
über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB/2016/35)
(Neufassung)
KAPITEL I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1
Begriffsbestimmungen
Artikel 2
Anwendungsbereich
Die in diesem Beschluss festgelegten Regelungen gelten für den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB), der aus der Bilanz, den außerbilanziell in den Büchern der EZB verbuchten Positionen, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Erläuterungen zum Jahresabschluss der EZB besteht.
Artikel 3
Qualitative Anforderungen
Die in Artikel 3 der Leitlinie (EU) 2016/2249 (EZB/2016/34) definierten qualitativen Anforderungen gelten im Sinne dieses Beschlusses.
Artikel 4
Allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze
Die in Artikel 4 der Leitlinie (EU) 2016/2249 (EZB/2016/34) festgelegten allgemeinen Rechnungslegungsgrundsätze gelten auch im Sinne dieses Beschlusses.
Abweichend von Artikel 4 Absatz 3 Satz 1 der Leitlinie (EU) 2016/2249 (EZB/2016/34) sind die Bilanz beeinflussende Ereignisse nach dem Bilanzstichtag nur bis zu dem Tag zu berücksichtigen, an dem das Direktorium die Vorlage des Jahresabschlusses der EZB an den EZB-Rat zur Verabschiedung genehmigt.
Artikel 5
Erfassung von Transaktionen nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise und zum Zahlungszeitpunkt/Erfüllungstag
Die in Artikel 5 der Leitlinie (EU) 2016/2249 (EZB/2016/34) festgelegten Bestimmungen finden auf diesen Beschluss Anwendung.
Artikel 6
Ausweis von Aktiva und Passiva in der Bilanz
Finanzielle oder sonstige Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten werden nur gemäß Artikel 6 der Leitlinie (EU) 2016/2249 (EZB/2016/34) in der Bilanz der EZB ausgewiesen.
KAPITEL II
GLIEDERUNGS- UND BEWERTUNGSVORSCHRIFTEN FÜR DIE BILANZ
Artikel 7
Gliederung der Bilanz
Die Bilanz wird nach dem in Anhang I dargestellten Schema gegliedert.
Artikel 8
Rückstellung für finanzielle Risiken
Unter gebührender Berücksichtigung der Art der Tätigkeit der EZB kann der EZB-Rat eine Rückstellung für finanzielle Risiken in die Bilanz der EZB aufnehmen. Über die Höhe und Verwendung der Rückstellung beschließt der EZB-Rat auf der Grundlage einer mit Gründen versehenen Schätzung der Risiken, denen die EZB ausgesetzt ist.
Artikel 9
Bewertungsvorschriften
Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden, werden als gesonderter Bestand behandelt, zu fortgeführten Anschaffungskosten (die Wertminderungen unterliegen) bewertet. Dieselbe Behandlung gilt für nicht marktgängige Wertpapiere. Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden, können unter folgenden Bedingungen vor ihrer Fälligkeit veräußert werden:
wenn die veräußerte Menge verglichen mit der Gesamtanzahl des Portfolios der bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapiere als nicht erheblich angesehen wird;
wenn die Wertpapiere innerhalb eines Monats vor dem Fälligkeitstag veräußert werden;
unter außergewöhnlichen Umständen, wie etwa einer wesentlichen Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Emittenten.
Artikel 10
Befristete Transaktionen
Befristete Transaktionen werden gemäß Artikel 10 der Leitlinie (EU) 2016/2249 (EZB/2016/34) verbucht.
Artikel 11
Marktgängige Aktien
Marktgängige Aktien werden gemäß Artikel 11 der Leitlinie (EU) 2016/2249 (EZB/2016/34) verbucht.
Artikel 11a
Marktgängige Investmentfonds
Marktgängige Investmentfonds werden gemäß Artikel 11a der Leitlinie (EU) 2016/2249 (EZB/2016/34) verbucht.
Artikel 12
Absicherung des Zinsänderungsrisikos von Wertpapieren durch Derivate
Die Absicherung des Zinsänderungsrisikos wird gemäß Artikel 12 der Leitlinie (EU) 2016/2249 (EZB/2016/34) verbucht.
Artikel 13
Synthetische Instrumente
Synthetische Instrumente werden gemäß Artikel 13 der Leitlinie (EU) 2016/2249 (EZB/2016/34) verbucht.
KAPITEL III
ERGEBNISERMITTLUNG
Artikel 14
Ergebnisermittlung
Artikel 15
Transaktionskosten
Artikel 16 der Leitlinie (EU) 2016/2249 (EZB/2016/34) findet auf diesen Beschluss Anwendung.
KAPITEL IV
BILANZIERUNGSVORSCHRIFTEN FÜR AUSSERBILANZIELLE GESCHÄFTE
Artikel 16
Allgemeine Vorschriften
Artikel 17 der Leitlinie (EU) 2016/2249 (EZB/2016/34) findet auf diesen Beschluss Anwendung.
Artikel 17
Devisentermingeschäfte
Devisentermingeschäfte werden gemäß Artikel 18 der Leitlinie (EU) 2016/2249 (EZB/2016/34) verbucht.
Artikel 18
Devisenswaps
Devisenswaps werden gemäß Artikel 19 der Leitlinie (EU) 2016/2249 (EZB/2016/34) verbucht.
Artikel 19
Finanztermingeschäfte
Finanztermingeschäfte werden gemäß Artikel 20 der Leitlinie (EU) 2016/2249 (EZB/2016/34) verbucht.
Artikel 20
Zinsswaps
Zinsswaps werden gemäß Artikel 21 der Leitlinie (EU) 2016/2249 (EZB/2016/34) verbucht.
Nicht realisierte, in der Gewinn- und Verlustrechnung am Jahresende erfasste Verluste werden in den Folgejahren nach der linearen Methode amortisiert. Bei Forward-Zinsswaps beginnt die Amortisierung am Tag der Wertstellung der Transaktion.
Artikel 21
Forward Rate Agreements
Forward Rate Agreements werden gemäß Artikel 22 der Leitlinie (EU) 2016/2249 (EZB/2016/34) verbucht.
Artikel 22
Wertpapiertermingeschäfte
Wertpapiertermingeschäfte werden nach der Methode A gemäß Artikel 23 Absatz 1 der Leitlinie (EU) 2016/2249 (EZB/2016/34) verbucht.
Artikel 23
Optionen
Optionen werden gemäß Artikel 24 der Leitlinie (EU) 2016/2249 EZB/2016/34) verbucht.
KAPITEL V
VERÖFFENTLICHTE JAHRESBILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Artikel 24
Gliederungen
KAPITEL VI
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 25
Weiterentwicklung, Anwendung und Auslegung der Vorschriften
Artikel 26
Aufhebung
Artikel 27
Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am 31. Dezember 2016 in Kraft.
ANHANG I
GLIEDERUNGS- UND BEWERTUNGSVORSCHRIFTEN FÜR DIE BILANZ
AKTIVA
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Bilanzposition (1) |
Inhalt der Bilanzposition |
Bewertungsprinzip |
1 |
Gold und Goldforderungen |
Physisches Gold, d. h. Barren, Münzen, Platten, Klumpen auf Lager oder auf dem Transportweg zwischen Lagern. Nicht physisch vorhandenes Gold wie beispielsweise Goldsichtkonten (nicht zugewiesene Konten), Termineinlagen und Goldforderungen aus folgenden Transaktionen: a) Upgrading- oder Downgrading-Transaktionen, und b) nicht taggleich abgewickelte Goldlagerstellen- und Goldgehaltswaps |
Marktwert |
2 |
Forderungen in Fremdwährung gegen Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets |
Forderungen gegen Geschäftspartner mit Sitz außerhalb des Euro-Währungsgebiets, einschließlich nicht zum Euro-Währungsgebiet gehörender Zentralbanken, in Fremdwährung |
|
2.1 |
Forderungen gegen den Internationalen Währungsfonds (IWF) |
a) Ziehungsrechte in der Reservetranche (netto) Nationale Quote abzüglich des Euro-Guthabens des IWF. Das IWF-Konto Nr. 2 (Euro-Konto für Verwaltungsaufwand) kann in diese Position eingestellt bzw. unter der Position „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“ gebucht werden. |
a) Ziehungsrechte in der Reservetranche (netto) Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs |
b) Sonderziehungsrechte (SZR) Bestände an SZR (brutto) |
b) SZR Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs |
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c) Sonstige Forderungen Kredite aufgrund der Allgemeinen Kreditvereinbarungen, Kredite im Rahmen von Sonderfazilitäten, Einlagen bei vom IWF verwalteten Treuhandfonds |
c) Sonstige Forderungen Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs |
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2.2 |
Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige ausländische Vermögenswerte |
a) Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Guthaben der Aktivposition 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ Girokonten, Termineinlagen, Tagesgeld, Reverse-Repo-Geschäfte |
a) Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs |
b) Wertpapieranlagen außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Wertpapieranlagen der Aktivposition 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, Geldmarktpapiere, Aktien, als Teil der Währungsreserven bewertete Investmentfonds (jeweils begeben von Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets) |
b)
i) Marktgängige Schuldverschreibungen außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren Marktpreis und aktueller Währungskurs. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert ii) Marktgängige Schuldverschreibungen, die als bis zur Fälligkeit gehalten klassifiziert werden Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Währungskurs. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert iii) Nicht marktgängige Schuldverschreibungen Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Währungskurs. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert iv) Marktgängige Aktien Marktpreis und aktueller Währungskurs v) Marktgängige Investmentfonds Marktpreis und aktueller Währungskurs |
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c) Auslandskredite (Einlagen) an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Auslandskrediten (Einlagen) der Aktivposition 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ |
c) Auslandskredite Einlagen zum Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs |
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d) Sonstige Auslandsaktiva Banknoten und Münzen von Ländern außerhalb des Euro-Währungsgebiets |
d) Sonstige Auslandsaktiva Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs |
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3 |
Forderungen in Fremdwährung gegen Ansässige des Euro-Währungsgebiets |
a) Wertpapieranlagen innerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Wertpapieranlagen der Aktivposition 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, Geldmarktpapiere, Aktien, als Teil der Währungsreserven bewertete Investmentfonds (jeweils begeben von Ansässigen des Euro-Währungsgebiets) |
(a)
i) Marktgängige Schuldverschreibungen außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren Marktpreis und aktueller Währungskurs. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert ii) Marktgängige Schuldverschreibungen, die als bis zur Fälligkeit gehalten klassifiziert werden Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Währungskurs. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert iii) Nicht marktgängige Schuldverschreibungen Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Währungskurs. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert iv) Marktgängige Aktien Marktpreis und aktueller Währungskurs v) Marktgängige Investmentfonds Marktpreis und aktueller Währungskurs |
b) Sonstige Forderungen gegen Ansässige des Euro-Währungsgebiets außer Forderungen der Aktivposition 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ Kredite, Einlagen, Reverse-Repo-Geschäfte, Sonstiges |
b) Sonstige Forderungen Einlagen und sonstige Kredite zum Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs |
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4 |
Forderungen in Euro gegen Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets |
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4.1 |
Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen und Kredite |
a) Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Guthaben der Aktivposition 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ Girokonten, Termineinlagen, Tagesgeld, Reverse-Repo-Geschäfte in Verbindung mit der Verwaltung von Wertpapieren in Euro |
a) Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets Nennwert |
b) Wertpapiere, die von Einrichtungen außerhalb des Euro-Währungsgebiets begeben werden, mit Ausnahme von Wertpapieren der Aktivpositionen 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ oder 7.1 „Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere“ Aktien, Investmentfonds, Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, Geldmarktpapiere (jeweils begeben von Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets) |
b)
i) Marktgängige Schuldverschreibungen außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren Marktpreis. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert ii) Marktgängige Schuldverschreibungen, die als bis zur Fälligkeit gehalten klassifiziert werden Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert iii) Nicht marktgängige Schuldverschreibungen Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert iv) Marktgängige Aktien Marktpreis v) Marktgängige Investmentfonds Marktpreis |
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c) Kredite an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Krediten der Aktivposition 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ |
c) Kredite außerhalb des Euro-Währungsgebiets Einlagen zum Nennwert |
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4.2 |
Forderungen aus der Kreditfazilität im Rahmen des Wechselkursmechanismus (WKM) II |
Kreditgewährung zu den Bedingungen des WKM II |
Nennwert |
5 |
Kreditgewährung in Euro im Zusammenhang mit geldpolitischen Geschäften an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet |
Positionen 5.1. bis 5.5: Transaktionen im Einklang mit den geldpolitischen Instrumenten, die in der Leitlinie (EU) 2015/510 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/60) (2) aufgeführt sind |
|
5.1 |
Hauptrefinanzierungsgeschäfte |
Reguläre befristete Transaktionen zur Bereitstellung von Liquidität mit wöchentlicher Frequenz und einer Regellaufzeit von einer Woche |
Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten |
5.2 |
Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte |
Reguläre befristete Transaktionen zur Bereitstellung von Liquidität mit üblicherweise monatlicher Frequenz, die eine längere Laufzeit als die Hauptrefinanzierungsgeschäfte haben |
Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten |
5.3 |
Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen |
Befristete Transaktionen, ausgeführt als Ad-hoc-Geschäfte zu Feinsteuerungszwecken |
Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten |
5.4 |
Strukturelle Operationen in Form von befristeten Transaktionen |
Befristete Transaktionen zur Anpassung der strukturellen Position des Eurosystems gegenüber dem Finanzsektor |
Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten |
5.5 |
Spitzenrefinanzierungsfazilität |
Bereitstellung von Liquidität über Nacht zu vorgegebenem Zinssatz gegen Beleihung refinanzierungsfähiger Vermögenswerte (ständige Fazilität) |
Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten |
5.6 |
Kredite im Zusammenhang mit Margenausgleich |
Aufstockung von Krediten an Kreditinstitute, die sich aus Wertsteigerungen der Vermögenswerte ergibt, die zur Besicherung sonstiger, diesen Kreditinstituten gewährten Krediten hinterlegt werden |
Nennwert oder Anschaffungskosten |
6 |
Sonstige Forderungen in Euro gegen Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet |
Girokonten, Termineinlagen, Tagesgeld, Reverse-Repo-Geschäfte im Rahmen der Verwaltung der unter der Aktivposition 7 „Wertpapiere in Euro von Ansässigen des Euro-Währungsgebiets“ eingestellten Wertpapierportfolios, einschließlich Transaktionen, die aus der Konversion alter Währungsreserven des Euro-Währungsgebiets resultieren, und sonstiger Forderungen. Korrespondenzkonten bei Kreditinstituten außerhalb des Euro-Währungsgebiets. Sonstige Forderungen und Geschäfte, die nicht im Zusammenhang mit geldpolitischen Operationen des Eurosystems stehen |
Nennwert oder Anschaffungskosten |
7 |
Wertpapiere in Euro von Ansässigen des Euro-Währungsgebiets |
|
|
7.1 |
Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere |
Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere (einschließlich zu geldpolitischen Zwecken erworbener Wertpapiere, die von supranationalen oder internationalen Organisationen oder multilateralen Entwicklungsbanken begeben werden, unabhängig von deren Sitz). Für Feinsteuerungsmaßnahmen erworbene Schuldverschreibungen der Europäischen Zentralbank (EZB) |
a) Marktgängige Schuldverschreibungen In Abhängigkeit von geldpolitischen Erwägungen verbucht: i) Marktpreis. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert ii) Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung (Anschaffungskosten, wenn die Wertminderung durch eine in der Passivposition 13 b „Rückstellungen“ ausgewiesene Rückstellung gedeckt wird). Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert b) Nicht marktgängige Schuldverschreibungen Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert |
7.2 |
Sonstige Wertpapiere |
Wertpapiere außer Wertpapieren der Aktivpositionen 7.1 „Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere“ und 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“: Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, endgültig erworbene Geldmarktpapiere in Euro (einschließlich vor Beginn der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) begebener staatlicher Wertpapiere). Aktien und Investmentfonds |
a) Marktgängige Schuldverschreibungen außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren Marktpreis. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert b) Marktgängige Schuldverschreibungen, die als bis zur Fälligkeit gehalten klassifiziert werden Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert c) Nicht marktgängige Schuldverschreibungen Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert d) Marktgängige Aktien Marktpreis e) Marktgängige Investmentfonds Marktpreis |
8 |
Forderungen in Euro gegen öffentliche Haushalte |
Vor Beginn der WWU begründete Forderungen gegen den öffentlichen Sektor (nicht marktgängige Wertpapiere, Kredite) |
Einlagen/Kredite zum Nennwert, nicht marktgängige Wertpapiere zu Anschaffungskosten |
9 |
Intra-Eurosystem-Forderungen |
|
|
9.1 |
Forderungen im Zusammenhang mit der Emission von EZB-Schuldverschreibungen |
Forderungen innerhalb des Eurosystems gegenüber nationalen Zentralbanken (NZBen), die sich aus der Emission von EZB-Schuldverschreibungen ergeben |
Anschaffungskosten |
9.2 |
Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems |
Forderungen im Zusammenhang mit der Ausgabe von Banknoten durch die EZB gemäß dem Beschluss EZB/2010/29 der Europäischen Zentralbank (3) |
Nennwert |
9.3 |
Sonstige Intra-Eurosystem-Forderungen (netto) |
Nettoposition der folgenden Unterpositionen: a) Nettoforderungen aus Guthaben von TARGET2-Konten und Korrespondenzkonten von NZBen, d. h. Saldo aus Forderungen und Verbindlichkeiten; vgl. Passivposition 10.2 „Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto)“ |
a) Nennwert |
b) Sonstige Forderungen innerhalb des Eurosystems in Euro, einschließlich Gewinnvorauszahlungen aus EZB-Einkünften an die NZBen |
b) Nennwert |
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10 |
Schwebende Verrechnungen |
Forderungen aus Zahlungsvorgängen, die in der Bank in Abwicklung befindlich sind (insbesondere aus Scheckeinzug) |
Nennwert |
11 |
Sonstige Vermögenswerte |
|
|
11.1 |
Scheidemünzen des Euro-Währungsgebiets |
Euro-Münzen |
Nennwert |
11.2 |
Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte |
Grundstücke und Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung, einschließlich EDV-Ausstattung, Software |
Anschaffungskosten abzüglich Abschreibung Abschreibung ist die systematische Zuweisung des Abschreibungsvolumens eines Vermögenswerts im Lauf seiner Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer ist der Zeitraum, während dessen ein Anlagewert dem Wirtschaftssubjekt voraussichtlich zur Nutzung zur Verfügung steht. Die Nutzungsdauer einzelner wesentlicher Anlagewerte kann systematisch überprüft werden, falls die Voraussagen von früheren Schätzungen abweichen. Größere Vermögenswerte können Bestandteile mit unterschiedlicher Nutzungsdauer aufweisen. Die Nutzungsdauer dieser Bestandteile sollte einzeln bewertet werden. Die Kosten der immateriellen Anlagewerte beinhalten den Anschaffungspreis des immateriellen Anlagewerts. Sonstige unmittelbare oder mittelbare Kosten sind aufwandswirksam zu erfassen. Aktivierungsuntergrenze (keine Aktivierung von Anlagegütern unter 10 000 EUR exklusive Umsatzsteuer) |
11.3 |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte |
— Anteile und Beteiligungen an Tochtergesellschaften; aus strategischen/politischen Gründen gehaltene Aktien und Investmentfonds — Wertpapiere, einschließlich Aktien und Investmentfonds, und sonstige Finanzinstrumente und Guthaben (z. B. Termineinlagen und Girokonten), die in einem zweckgebundenen Portfolio gehalten werden — Reverse-Repo-Geschäfte mit Finanzinstituten im Rahmen der Verwaltung der in dieser Position eingestellten Wertpapierportfolios — Reverse-Repo-Geschäfte in Euro mit Finanzinstituten im Euro-Währungsgebiet außer mit Kreditinstituten im Rahmen der Verwaltung von Wertpapierportfolios außer in dieser Position eingestellten Wertpapierportfolios |
a) Marktgängige Aktien Marktpreis b) Marktgängige Investmentfonds Marktpreis c) Beteiligungen und nicht marktgängige Aktien und sonstige als dauerhafte Anlagen gehaltene Eigenkapitalinstrumente Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung. d) Beteiligungen an Tochtergesellschaften oder wesentliche Anteile Substanzwert e) Marktgängige Schuldverschreibungen außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren Marktpreis. Etwaige Agio/Disagiobeträge werden amortisiert. f) Marktgängige Schuldverschreibungen, die als bis zur Fälligkeit gehalten klassifiziert oder als dauerhafte Anlage gehalten werden Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert g) Nicht marktgängige Schuldverschreibungen Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung h) Bankguthaben und Kredite Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs, soweit die Guthaben oder Einlagen auf Fremdwährungen lauten |
11.4 |
Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften |
Bewertungsergebnisse aus Devisentermingeschäften, Devisenswaps, Zinsswaps (es sei denn, die täglichen Nachschussleistungen sind anzuwenden), Terminsatz-Vereinbarungen, Wertpapiertermingeschäften, Devisenkassageschäften vom Abschluss- bis zum Erfüllungstag |
Nettoposition zwischen Termin und Kassa, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs |
11.5 |
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten |
Noch nicht fällige Einnahmen, die der Berichtsperiode als Ertrag zuzurechnen sind. Vorauszahlungen, gezahlte Stückzinsen, d. h. Anspruch auf aufgelaufene Zinsen, der mit einem Wertpapier erworben wird |
Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs |
11.6 |
Sonstiges |
a) Vorschüsse, Darlehen, andere geringfügige Positionen. Treuhandforderungen |
a) Nennwert oder Anschaffungskosten |
b) Anlagen aus Goldeinlagen von K unden |
b) Marktwert |
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c) Nettovermögen von Pensionskassen |
c) Gemäß Artikel 25 Absatz 2 |
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d) Offene Forderungen und ausstehende Wertpapiere, die sich aus dem Ausfall von Geschäftspartnern oder Emittenten im Zusammenhang mit geldpolitischen Geschäften des Eurosystems ergeben |
d) Nennwert/erzielbarer Wert (vor/nach Abrechnung der Verluste) |
||
e) Vermögenswerte oder Forderungen (gegenüber Dritten), die im Zusammenhang mit der Verwertung von Sicherheiten, die säumige Geschäftspartner des Eurosystems begeben haben, angeeignet und/oder erworben wurden |
e) Kosten (zum aktuellen Währungskurs zur Zeit des Erwerbs, wenn die finanziellen Vermögenswerte auf fremde Währungen lauten) |
||
12 |
Bilanzverlust |
|
Nennwert |
(1)
Mit Ausnahme der Aktivposition 7.1 beruht die Zuordnung der Guthaben zu den Bilanzpositionen, die sich auf Gebietsansässigkeit und/oder Wirtschaftszweig beziehen, auf der Klassifikation für statistische Zwecke.
(2)
Leitlinie (EU) 2015/510 der Europäischen Zentralbank vom 19. Dezember 2014 über die Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems (EZB/2014/60) (ABl. L 91 vom 2.4.2015, S. 3).
(3)
Beschluss EZB/2010/29 der Europäischen Zentralbank vom 13. Dezember 2010 über die Ausgabe von Euro-Banknoten (ABl. L 35 vom 9.2.2011, S. 26). |
PASSIVA
|
Bilanzposition (1) |
Inhalt der Bilanzposition |
Bewertungsprinzip |
1 |
Banknotenumlauf |
Von der EZB ausgegebene Euro-Banknoten gemäß dem Beschluss EZB/2010/29 |
Nennwert |
2 |
Verbindlichkeiten aus geldpolitischen Operationen in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet |
Positionen 2.1, 2.2, 2.3 und 2.5: Einlagen in Euro gemäß der Leitlinie (EU) 2015/510 (EZB/2014/60) |
|
2.1 |
Girokonten (einschließlich Mindestreserveguthaben) |
Euro-Konten von Kreditinstituten, die im Verzeichnis der Finanzinstitute aufgeführt sind, die gemäß der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (die „ESZB-Satzung“) den Mindestreservevorschriften des Eurosystems unterliegen, mit Ausnahme von Kreditinstituten, die von der Mindestreservepflicht befreit sind. Diese Position enthält in erster Linie Konten für Mindestreserveguthaben, nicht jedoch Mittel von Kreditinstituten, die nicht frei verfügbar sind. |
Nennwert |
2.2 |
Einlagefazilität |
Hereinnahme von Einlagen über Nacht zu vorgegebenem Zinssatz (ständige Fazilität) |
Nennwert |
2.3 |
Termineinlagen |
Hereinnahme von Einlagen zum Zweck der Liquiditätsabsorption aufgrund von Feinsteuerungsoperationen |
Nennwert |
2.4 |
Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen |
Geldpolitische Transaktionen zum Zweck der Liquiditätsabsorption |
Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten |
2.5 |
Einlagen aus Margenausgleich |
Einlagen von Kreditinstituten zur Abdeckung eines Wertverlusts für Vermögenswerte, die für Kredite an diese Kreditinstitute hinterlegt werden |
Nennwert |
3 |
Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet |
Repo-Geschäfte mit Kreditinstituten im Rahmen der Verwaltung der unter der Aktivposition 7 „Wertpapiere in Euro von Ansässigen des Euro-Währungsgebiets“ eingestellten Wertpapier-Portfolios. Sonstige Geschäfte, die keinen Bezug zu den geldpolitischen Operationen des Eurosystems haben. Mittel von Kreditinstituten, die nicht frei verfügbar sind, und Konten von Kreditinstituten, die von der Mindestreservepflicht befreit sind. |
Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten |
4 |
Begebene EZB-Schuldverschreibungen |
Schuldverschreibungen gemäß der Leitlinie (EU) 2015/510 (EZB/2014/60). Zum Zweck der Liquiditätsabsorption begebene Diskontpapiere |
Anschaffungskosten. Etwaige Disagiobeträge werden amortisiert |
5 |
Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen des Euro-Währungsgebiets |
|
|
5.1 |
Öffentliche Haushalte |
Girokonten, Termineinlagen, Sichteinlagen |
Nennwert |
5.2 |
Sonstige Verbindlichkeiten |
Girokonten von Mitarbeitern, Unternehmen und Kunden einschließlich Finanzinstituten, die nicht der Mindestreservepflicht unterliegen (vgl. Passivposition 2.1); Repo-Geschäfte mit Finanzinstituten außer mit Kreditinstituten im Rahmen der Verwaltung von Wertpapieren außer den in der Aktivposition 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ eingestellten Wertpapieren; Termineinlagen, Sichteinlagen |
Nennwert |
6 |
Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets |
Girokonten, Termineinlagen, Sichteinlagen, einschließlich Konten für Zahlungsverkehrszwecke und zur Reservehaltung. Repo-Geschäfte im Rahmen der Verwaltung von Wertpapieren in Euro. Guthaben von TARGET2-Konten von Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist |
Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten |
7 |
Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen des Euro-Währungsgebiets |
Girokonten. Verbindlichkeiten aus Repo-Geschäften; in der Regel Anlagegeschäfte mit Währungsreserven oder Gold |
Nennwert, umgerechnet zum Währungskurs per Jahresende |
8 |
Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets |
|
|
8.1 |
Einlagen, Guthaben und sonstige Verbindlichkeiten |
Girokonten. Verbindlichkeiten aus Repo-Geschäften; in der Regel Anlagegeschäfte mit Währungsreserven oder Gold |
Nennwert, umgerechnet zum Währungskurs per Jahresende |
8.2 |
Verbindlichkeiten aus der Kreditfazilität im Rahmen des WKM II |
Kreditaufnahmen zu den Bedingungen des WKM II |
Nennwert, umgerechnet zum Währungskurs per Jahresende |
9 |
Ausgleichsposten für vom IWF zugeteilte Sonderziehungsrechte |
Auf Sonderziehungsrechte lautende Position, die den Betrag der dem jeweiligen Land/der jeweiligen NZB ursprünglich zugeteilten SZR enthält |
Nennwert, umgerechnet zum Währungskurs per Jahresende |
10 |
Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten |
|
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10.1 |
Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven |
EZB-Bilanzposition in Euro |
Nennwert |
10.2 |
Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto) |
Nettoposition der folgenden Unterpositionen: a) Nettoverbindlichkeiten aus Guthaben von TARGET2-Konten und Korrespondenzkonten von NZBen, d. h. Saldo aus Forderungen und Verbindlichkeiten; vgl. Aktivposition 9.3 „Sonstige Intra-Eurosystem-Forderungen (netto)“ |
a) Nennwert |
b) Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten in Euro, einschließlich Gewinnvorauszahlungen aus EZB-Einkünften an die NZBen |
b) Nennwert |
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11 |
Schwebende Verrechnungen |
Verbindlichkeiten aus Zahlungsvorgängen, die in der Bank in Abwicklung befindlich sind (inklusive Überweisungen) |
Nennwert |
12 |
Sonstige Verbindlichkeiten |
|
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12.1 |
Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften |
Bewertungsergebnisse aus Devisentermingeschäften, Devisenswaps, Zinsswaps (es sei denn, die täglichen Nachschussleistungen sind anzuwenden), Terminsatz-Vereinbarungen, Wertpapiertermingeschäften, Devisenkassageschäften vom Abschluss- bis zum Erfüllungstag |
Nettoposition zwischen Termin und Kassa, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs |
12.2 |
Passive Rechnungsabgrenzungsposten |
Noch nicht fällige Ausgaben, die der Berichtsperiode als Aufwand zuzurechnen sind. Einnahmen der Berichtsperiode, die zukünftigen Perioden zuzurechnen sind |
Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs |
12.3 |
Sonstiges |
a) Steuerzwischenkonten. Kredit- oder Garantiedeckungskonten in Fremdwährung. Repo-Geschäfte mit Finanzinstituten im Rahmen der Verwaltung der Wertpapierportfolios unter der Aktivposition 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“. Obligatorische Einlagen neben der Mindestreservehaltung. Andere geringfügige Positionen. Treuhandverbindlichkeiten. |
a) Nennwert oder (mit Repo-Geschäften verbundene) Anschaffungskosten |
b) Goldeinlagen von Kunden |
b) Marktwert |
||
c) Nettoverbindlichkeiten von Pensionskassen |
c) Gemäß Artikel 25 Absatz 2 |
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13 |
Rückstellungen |
a) Für finanzielle Risiken und für andere Zwecke (z. B. absehbare (künftige) Ausgaben) und Beiträge im Sinne von Artikel 48.2 der ESZB-Satzung von Zentralbanken von Mitgliedstaaten, deren Ausnahmeregelungen aufgehoben wurden |
a) Anschaffungskosten/Nennwert |
b) Für Adressrisiken aus geldpolitischen Operationen |
b) Nennwert (auf der Grundlage einer Bewertung zum Jahresende durch den EZB-Rat) |
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14 |
Ausgleichsposten aus Neubewertung |
a) Ausgleichsposten aus Neubewertung wegen Preisänderungen für Gold, für jede Wertpapiergattung in Euro, für jede Wertpapiergattung in Fremdwährung, für Optionen; Marktpreisunterschiede bei Zinsderivaten; Ausgleichsposten aus Neubewertung wegen Währungskursbewegungen für jede gehaltene Nettowährungsposition einschließlich Devisenswaps/-termingeschäften und SZR. Spezielle Ausgleichsposten aus Neubewertung zur Erfassung von Beiträgen im Sinne von Artikel 48.2 der ESZB-Satzung von Zentralbanken von Mitgliedstaaten, deren Ausnahmeregelungen aufgehoben wurden. Siehe Artikel 14 Absatz 2 |
a) Neubewertungsdifferenz zwischen den durchschnittlichen Anschaffungskosten und dem Marktwert, Fremdwährungspositionen umgerechnet zum Marktpreis |
b) Ergebnisse der Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen (Vermögenswert) in Bezug auf Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind die Nettoposition der folgenden Unterpositionen: i) Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste des Barwerts der definierten Leistungsverpflichtung ii) Ertrag aus Planvermögen unter Ausschluss von Beträgen, die in den Nettozinsen auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen (Vermögenswert) enthalten sind iii) Veränderungen bei der Auswirkung der Vermögensobergrenze unter Ausschluss von Beträgen, die in den Nettozinsen auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen (Vermögenswert) enthalten sind |
b) Gemäß Artikel 25 Absatz 2 |
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15 |
Kapital und Rücklagen |
|
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15.1 |
Kapital |
Eingezahltes Kapital |
Nennwert |
15.2 |
Rücklagen |
Gesetzliche Rücklagen im Sinne von Artikel 33 der ESZB-Satzung und Beiträge im Sinne von Artikel 48.2 der ESZB-Satzung von Zentralbanken von Mitgliedstaaten, deren Ausnahmeregelungen aufgehoben wurden |
Nennwert |
16 |
Bilanzgewinn |
|
Nennwert |
(1)
Die Zuordnung der Guthaben zu den Bilanzpositionen, die sich auf Gebietsansässigkeit und/oder Wirtschaftssektor beziehen, beruht auf der Klassifikation für statistische Zwecke. |
ANHANG II
Jahresbilanz der EZB
(in Mio. EUR (1) ) |
|||||
Aktiva (2) |
Berichtsjahr |
Vorjahr |
Passiva |
Berichtsjahr |
Vorjahr |
1. Gold und Goldforderungen 2. Forderungen in Fremdwährung gegen Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets 2.1. Forderungen gegen den IWF 2.2. Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige Auslandsaktiva 3. Forderungen in Fremdwährung gegen Ansässige des Euro-Währungsgebietes 4. Forderungen in Euro gegen Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets 4.1. Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen und Kredite 4.2. Forderungen aus der Kreditfazilität im Rahmen des WKM II 5. Kreditgewährung in Euro im Zusammenhang mit geldpolitischen Geschäften an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet 5.1. Hauptrefinanzierungsgeschäfte 5.2. Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte 5.3. Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen 5.4. Strukturelle Operationen in Form von befristeten Transaktionen 5.5. Spitzenrefinanzierungsfazilität 5.6. Kredite im Zusammenhang mit Margenausgleich 6. Sonstige Forderungen in Euro gegen Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet 7. Wertpapiere in Euro von Ansässigen des Euro-Währungsgebietes 7.1. Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere 7.2. Sonstige Wertpapiere 8. Forderungen in Euro gegen öffentliche Haushalte 9. Intra-Eurosystem-Forderungen 9.1. Forderungen im Zusammenhang mit der Emission von EZB-Schuldverschreibungen 9.2. Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems 9.3. Sonstige Intra-Eurosystem-Forderungen (netto) 10. Schwebende Verrechnungen 11. Sonstige Vermögenswerte 11.1. Scheidemünzen des Euro-Währungsgebiets 11.2. Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte 11.3. Sonstige finanzielle Vermögenswerte 11.4. Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften 11.5. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 11.6. Sonstiges 12. Bilanzverlust |
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|
1. Banknotenumlauf 2. Verbindlichkeiten aus geldpolitischen Operationen in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet 2.1. Girokonten (einschließlich Mindestreserveguthaben) 2.2. Einlagefazilität 2.3. Termineinlagen 2.4. Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen 2.5. Einlagen aus Margenausgleich 3. Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet 4. Begebene EZB-Schuldverschreibungen 5. Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen des Euro-Währungsgebietes 5.1. Öffentliche Haushalte 5.2. Sonstige Verbindlichkeiten 6. Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets 7. Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen des Euro-Währungsgebietes 8. Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets 8.1. Einlagen, Guthaben und sonstige Verbindlichkeiten 8.2. Verbindlichkeiten aus der Kreditfazilität im Rahmen des WKM II 9. Ausgleichsposten für vom IWF zugeteilte Sonderziehungsrechte 10. Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten 10.1. Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven 10.2. Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto) 11. Schwebende Verrechnungen 12. Sonstige Verbindlichkeiten 12.1. Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften 12.2. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 12.3. Sonstiges 13. Rückstellungen 14. Ausgleichsposten aus Neubewertung 15. Kapital und Rücklagen 15.1. Kapital 15.2. Rücklagen 16. Bilanzgewinn |
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|
Aktiva insgesamt |
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|
Passiva insgesamt |
|
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(1)
Die EZB kann auch exakte Euro-Beträge oder anders gerundete Beträge veröffentlichen.
(2)
Die Tabelle der Aktiva kann auch über der Tabelle der Passiva veröffentlicht werden. |
ANHANG III
VERÖFFENTLICHTE GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER EZB
(in Mio. EUR (1)) |
|||
Gewinn- und Verlustrechnung für das am 31. Dezember endende Geschäftsjahr … |
Berichtsjahr |
Vorjahr |
|
1.1.1. |
Zinserträge aus Währungsreserven |
|
|
1.1.2. |
Zinserträge aus der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems |
|
|
1.1.3. |
Sonstige Zinserträge |
|
|
1.1. |
Zinserträge |
|
|
1.2.1. |
Verzinsung der Forderungen der NZBen aus übertragenen Devisenreserven |
|
|
1.2.2. |
Sonstige Zinsaufwendungen |
|
|
1.2. |
Zinsaufwendungen |
|
|
1 |
Nettozinsertrag |
|
|
2.1. |
Realisierte Gewinne/Verluste aus Finanzoperationen |
|
|
2.2. |
Abschreibungen auf Finanzanlagen und -positionen |
|
|
2.3. |
Zuführung zu/Auflösung von Rückstellungen für finanzielle Risiken |
|
|
2 |
Nettoertrag aus Finanzoperationen, Abschreibungen und Risikorückstellungen |
|
|
3.1. |
Erträge aus Gebühren und Provisionen |
|
|
3.2. |
Aufwendungen aus Gebühren und Provisionen |
|
|
3 |
Nettoertrag/Aufwendungen aus Gebühren und Provisionen (2) |
|
|
4 |
Erträge aus Aktien und Beteiligungen |
|
|
5 |
Sonstige Erträge |
|
|
Nettoerträge insgesamt |
|
|
|
6 |
Personalaufwendungen (3) |
|
|
7 |
Verwaltungsaufwendungen (3) |
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8 |
Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte |
|
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9 |
Aufwendungen für Banknoten (4) |
|
|
10 |
Sonstige Aufwendungen |
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|
Jahresüberschuss (-fehlbetrag) |
|
|
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(1)
Die EZB kann auch exakte Euro-Beträge oder anders gerundete Beträge veröffentlichen.
(2)
Die Aufschlüsselung von Erträgen und Aufwendungen kann auch in den Erläuterungen zum Jahresabschluss erfolgen.
(3)
Einschließlich Rückstellungen für Verwaltungsaufwendungen.
(4)
Sollte die Banknotenproduktion an externe Firmen ausgelagert werden, werden in dieser Position die Kosten für den Ankauf der Banknoten durch die Zentralbanken erfasst. Es wird empfohlen, die im Zusammenhang mit der Ausgabe von nationalen Banknoten sowie Euro-Banknoten verursachten Kosten in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen, wenn sie in Rechnung gestellt werden oder anderweitig anfallen, siehe auch Leitlinie (EU) 2016/2249 EZB/2016/34. |
ANHANG IV
AUFGEHOBENER BESCHLUSS MIT SEINEN NACHFOLGENDEN ÄNDERUNGEN
Beschluss EZB/2010/21 |
ABl. L 35 vom 9.2.2011, S. 1. |
Beschluss EZB/2012/30 |
ABl. L 356 vom 22.12.2012, S. 93. |
Beschluss EZB/2013/52 |
ABl. L 33 vom 4.2.2014, S. 7. |
Beschluss EZB/2014/55 |
ABl. L 68 vom 13.3.2015, S. 53. |
Beschluss EZB/2015/26 |
ABl. L 193 vom 21.7.2015, S. 134. |
ANHANG V
ENTSPRECHUNGSTABELLE
Beschluss EZB/2010/21 |
Vorliegender Beschluss |
Artikel 3 |
Artikel 4 |
Artikel 6 |
Artikel 7 |
Artikel 7 |
Artikel 8 |
Artikel 8 |
Artikel 9 |
Artikel 9 |
Artikel 10 |
Artikel 10 |
Artikel 11 |
Artikel 11 |
Artikel 12 |
Artikel 12 |
Artikel 13 |
Artikel 13 |
Artikel 14 |
Artikel 14 |
Artikel 15 |
Artikel 15 |
Artikel 16 |
Artikel 16 |
Artikel 17 |
Artikel 17 |
Artikel 18 |
Artikel 18 |
Artikel 19 |
Artikel 19 |
Artikel 20 |
Artikel 20 |
Artikel 21 |
Artikel 21 |
Artikel 22 |
Artikel 22 |
Artikel 23 |
Artikel 23 |
Artikel 24 |
Artikel 24 |
Artikel 25 |
Artikel 25 |
Artikel 26 |
Artikel 26 |
Artikel 27 |