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Document 02014D0730-20141021

Consolidated text: Durchführungsbeschluss 2014/730/GASP des Rates vom 20. Oktober 2014 zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2014/730/2014-10-21

2014D0730 — DE — 21.10.2014 — 000.001


Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

►B

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS 2014/730/GASP DES RATES

vom 20. Oktober 2014

zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien

(ABl. L 301, 21.10.2014, p.36)


Berichtigt durch:

►C1

Berichtigung, ABl. L 305 vom 24.10.2014, S. 116 (2014/730/GASP)




▼B

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS 2014/730/GASP DES RATES

vom 20. Oktober 2014

zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien



DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss 2013/255/GASP des Rates vom 31. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien ( 1 ), insbesondere auf Artikel 30 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 31. Mai 2013 den Beschluss 2013/255/GASP erlassen.

(2)

Angesichts der sehr ernsten Lage sollten 16 Personen und zwei Organisationen in die in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP enthaltene Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.

(3)

Ferner sollten die Angaben zu drei Personen und einer Organisation in der Liste in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP auf den neuesten Stand gebracht werden.

(4)

Im Anschluss an das Urteil des Gerichts vom 3. Juli 2014 in der Rechtssache T-203/12 ( 2 ), Mohamad Nedal Alchaar gegen Rat, sollte Dr. Mohammad Nidal Al-Shaar von der in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP enthaltenen Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, gestrichen werden.

(5)

Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:



Artikel 1

Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.




ANHANG

I. Die folgenden Personen und Organisationen werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP aufgenommen:

A.    Personen



 

Name

Angaben zur Identität

Gründe

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

1.

Houmam Jaza'iri

(alias Humam al-Jazaeri)

Geboren: 1977

Minister für Wirtschaft und Außenhandel seit 27.8.2014. Als Minister der Regierung mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

21.10.2014

2.

Mohamad Amer Mardini

(alias Mohammad Amer Mardini)

Geboren: 1959;

Geburtsort: Damaskus

Minister für Hochschulbildung seit 27.8.2014. Als Minister der Regierung mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

21.10.2014

3.

Mohamad Ghazi Jalali

(alias Mohammad Ghazi al-Jalali)

Geboren: 1969;

Geburtsort: Damaskus

Minister für Kommunikation und Technologie seit 27.8.2014. Als Minister der Regierung mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

21.10.2014

4.

Kamal Cheikha

(alias Kamal al-Sheikha)

Geboren: 1961;

Geburtsort: Damaskus

Minister für Wasserressourcen seit 27.8.2014. Als Minister der Regierung mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

21.10.2014

5.

Hassan Nouri

(alias Hassan al-Nouri)

Geburtsdatum: 9.2.1960

Minister für Verwaltungsaufbau seit 27.8.2014. Als Minister der Regierung mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

21.10.2014

6.

Mohammad Walid Ghazal

Geboren: 1951;

Geburtsort: Aleppo

Minister für Wohnungswesen und Städtebau seit 27.8.2014. Als Minister der Regierung mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

21.10.2014

7.

Khalaf Souleymane Abdallah

(alias Khalaf Sleiman al-Abdullah)

Geboren: 1960;

Geburtsort: Deir Ezzor

Minister für Arbeit seit 27.8.2014. Als Minister der Regierung mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

21.10.2014

8.

Nizar Wahbeh Yazaji

(alias Nizar Wehbe Yazigi)

Geboren: 1961;

Geburtsort: Damaskus

Gesundheitsminister seit 27.8.2014. Als Minister der Regierung mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

21.10.2014

9.

Hassan Safiyeh

(alias Hassan Safiye)

Geboren: 1949;

Geburtsort: Latakia

Minister für Binnenhandel und Verbraucherschutz seit 27.8.2014. Als Minister der Regierung mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

21.10.2014

10.

Issam Khalil

Geboren: 1965;

Geburtsort: Banias

Kulturminister seit 27.8.2014. Als Minister der Regierung mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

21.10.2014

11.

Mohammad Mouti' Mouayyad

(alias Mohammad Muti'a Moayyad)

Geboren: 1968;

Geburtsort: Ariha (Idlib)

Staatsminister seit 27.8.2014. Als Minister der Regierung mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

21.10.2014

12.

Ghazwan Kheir Bek

(alias Ghazqan Kheir Bek)

Geboren: 1961;

Geburtsort: Latakia

Verkehrsminister seit 27.8.2014. Als Minister der Regierung mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

21.10.2014

13.

Generalmajor Ghassan Ahmed Ghannan

(alias Generalmajor Ghassan Ghannan, alias Brigadegeneral Ghassan Ahmad Ghanem)

 

Als Befehlshaber der 155. Raketenbrigade unterstützt er das syrische Regime und ist verantwortlich für das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung. Verantwortlich für den Abschuss von mindestens 25 Scud-Raketen auf verschiedene zivile Ziele zwischen Januar und März 2013. Steht in Verbindung mit Maher al-Assad.

21.10.2014

14.

Oberst Mohammed Bilal

(alias Oberstleutnant Muhammad Bilal)

 

Als hochrangiger Offizier im Nachrichtendienst der Luftwaffe unterstützt er das syrische Regime und ist verantwortlich für das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung. Ferner steht er in Verbindung mit dem in die Liste aufgenommenen Scientific Studies Research Centre (SSRC).

21.10.2014

15.

Mohamed Farahat

(alias Muhammad Farahat)

 

Vizepräsident für Finanzen und Verwaltung des Unternehmens Tri-Ocean Energy, das vom Rat als Nutznießerin und Unterstützerin des syrischen Regimes in die Liste aufgenommen wurde; daher steht er in Verbindung mit einer in die Liste aufgenommenen Organisation.

Aufgrund seiner hochrangigen Stellung bei Tri-Ocean Energy ist er für die Tätigkeiten der Organisation in Bezug auf Erdöllieferungen an das Regime verantwortlich.

21.10.2014

16.

Abdelhamid Khamis Abdullah

(alias Abdulhamid Khamis Abdullah

alias Hamid Khamis

alias Abdelhamid Khamis Ahmad Adballa)

 

Leiter des Unternehmens Overseas Petroleum Trading Company (OPT), das vom Rat als Nutznießerin und Unterstützerin des syrischen Regimes in die Liste aufgenommen wurde. Er koordinierte Erdöllieferungen an das syrische Regime mit dem in die Liste aufgenommenen syrischen staatlichen Erdölunternehmen Sytrol. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des syrischen Regimes.

Aufgrund seiner Stellung als höchstrangiger Mitarbeiter der Organisation ist er verantwortlich für ihre Tätigkeiten.

21.10.2014

B.    Organisationen



 

Name

Angaben zur Identität

Gründe

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

1.

Pangates International Corp Ltd

(alias Pangates)

PO Box 8177Sharjah Airport International Free ZoneVereinigte Arabische Emirate

Pangates fungiert als Vermittlerin bei der Lieferung von Erdöl an das syrische Regime. Daher ist sie Nutznießerin und Unterstützerin des syrischen Regimes. Ferner steht sie in Verbindung mit dem in die Liste aufgenommenen syrischen Erdölunternehmen Sytrol.

21.10.2014

2.

Abdulkarim Group

(alias Al Karim for Trade and Industry/Al Karim Group)

5797 DamaskusSyrien

Mutterunternehmen von Pangates mit operativer Kontrolle über die Organisation. Als solches ist sie Nutznießerin und Unterstützerin des syrischen Regimes. Ferner steht sie in Verbindung mit dem in die Liste aufgenommenen syrischen Erdölunternehmen Sytrol.

21.10.2014

II. Die Einträge zu den nachstehend aufgelisteten Personen in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP werden durch die folgenden Einträge ersetzt:

A.    Personen



 

Name

Angaben zur Identität

Gründe

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

6.

Muhammad (image) Dib (image) Zaytun (image)

(alias Mohammed Dib Zeitoun)

Geburtsdatum: 20. Mai 1951;

Geburtsort: Damaskus

Diplomatenpass-Nr. D000001300

Leiter der Direktion für allgemeine Sicherheit; Beteiligung am gewaltsamen Vorgehen gegen Demonstranten.

►C1  9.5.2011 ◄

33.

Ayman (image) Jabir (image)

(alias Jaber)

Geburtsort: Latakia

Verbündeter des Mahir al-Assad bei der Shabiha-Miliz. Unmittelbare Beteiligung an der Repression und dem gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung sowie Koordinierung der Shabiha-Miliz-Gruppen. Auch finanzieller Förderer des Regimes.

►C1  1.8.2011 ◄

50.

Tarif (image) Akhras (image,image)

(alias Al Akhras)

Geburtsdatum: 2. Juni 1951;

Geburtsort: Homs, Syrien;

syrische Reisepass-Nr. 0000092405

Bekannter Geschäftsmann, Nutznießer und Unterstützer des Regimes. Gründer der Akhras Group (Rohstoffe, Handel, Verarbeitung und Logistik) und ehemaliger Vorsitzender der Handelskammer in Homs. Enge Geschäftsbeziehungen zur Familie von Präsident Al-Assad. Mitglied des Vorstands des syrischen Handelskammerverbands. Stellte logistische Unterstützung für das Regime (Busse und Transportfahrzeuge für Panzer) bereit.

►C1  2.9.2011 ◄

B.    Organisationen



 

Name

Angaben zur Identität

Gründe

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

17.

Souruh Company

(alias SOROH Al Cham Company)

Adresse: Adra Free Zone Area, Damaskus, Syrien;Tel: +963-11-5327266;Mobil: +963-933-526812;+963-932-878282;Fax: +963-11-5316396E-Mail: sorohco@gmail.comWebsite: http://sites.google.com/site/sorohco

Die Mehrheit der Aktien des Unternehmens steht direkt oder indirekt im Eigentum von Rami Makhlouf.

►C1  23.9.2011 ◄

III. Die nachstehend aufgelistete Person wird aus der Liste in Anhang I Abschnitt A des Beschlusses 2013/255/GASP gestrichen:

118. Dr. Mohammad ( image) (alias Mohamed, Muhammad, Mohammed) Nidal ( image) Al-Shaar ( image) (alias Al-Chaar, Al-Sha'ar, Al-Cha'ar).



( 1 ) ABl. L 147 vom 1.6.2013, S. 14.

( 2 ) Noch nicht veröffentlicht.

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