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Document 02011R0101-20210126

Consolidated text: Verordnung (EU) Nr. 101/2011 des Rates vom 4. Februar 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Tunesien

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2011/101/2021-01-26

02011R0101 — DE — 26.01.2021 — 011.002


Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich

►B

VERORDNUNG (EU) Nr. 101/2011 DES RATES

vom 4. Februar 2011

über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Tunesien

(ABl. L 031 vom 5.2.2011, S. 1)

Geändert durch:

 

 

Amtsblatt

  Nr.

Seite

Datum

►M1

VERORDNUNG (EU) Nr. 1100/2012 DES RATES vom 26. November 2012

  L 327

16

27.11.2012

 M2

VERORDNUNG (EU) Nr. 517/2013 DES RATES vom 13. Mai 2013

  L 158

1

10.6.2013

 M3

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 735/2013 DES RATES vom 30. Juli 2013

  L 204

23

31.7.2013

 M4

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 81/2014 DES RATES vom 30. Januar 2014

  L 28

2

31.1.2014

 M5

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/147 DES RATES vom 30. Januar 2015

  L 26

3

31.1.2015

 M6

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/111 DES RATES vom 28. Januar 2016

  L 23

1

29.1.2016

 M7

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/149 DES RATES vom 27. Januar 2017

  L 23

1

28.1.2017

 M8

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/137 DES RATES vom 29. Januar 2018

  L 25

1

30.1.2018

 M9

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/132 DES RATES vom 28. Januar 2019

  L 25

12

29.1.2019

►M10

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/1163 DER KOMMISSION vom 5. Juli 2019

  L 182

33

8.7.2019

►M11

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/115 DES RATES vom 27. Januar 2020

  L 22

1

28.1.2020

►M12

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/49 DES RATES vom 22. Januar 2021

  L 23

5

25.1.2021


Berichtigt durch:

 C1

Berichtigung, ABl. L 294 vom 10.10.2014, S.  51 (101/2011)

►C2

Berichtigung, ABl. L 355 vom 7.10.2021, S.  142 (2019/1163)




▼B

VERORDNUNG (EU) Nr. 101/2011 DES RATES

vom 4. Februar 2011

über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Tunesien



Artikel 1

Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

a) 

„Gelder“ finanzielle Vermögenswerte und wirtschaftliche Vorteile jeder Art, die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind:

i) 

Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Zahlungsanweisungen und andere Zahlungsmittel,

ii) 

Einlagen bei Finanzinstituten oder anderen Einrichtungen, Guthaben auf Konten, Zahlungsansprüche und verbriefte Forderungen,

iii) 

öffentlich und nicht öffentlich gehandelte Wertpapiere und Schuldtitel einschließlich Aktien und Anteile, Wertpapierzertifikate, lang- und kurz-/mittelfristige Anleihen, Optionsscheine, Schuldverschreibungen und Derivatverträge,

iv) 

Zinserträge, Dividenden und andere Einkünfte oder Wertzuwächse aus Vermögenswerten,

v) 

Kredite, Rechte auf Verrechnung, Bürgschaften, Vertragserfüllungsgarantien oder andere finanzielle Ansprüche,

vi) 

Akkreditive, Konnossemente, Sicherungsübereignungsurkunden,

vii) 

Dokumente zur Verbriefung von Anteilen an Fondsvermögen oder anderen Finanzressourcen;

b) 

„Einfrieren von Geldern“ die Verhinderung jeglicher Form der Bewegung, des Transfers, der Veränderung und der Verwendung von Geldern sowie des Zugangs zu ihnen oder ihres Einsatzes, wodurch das Volumen, die Höhe, die Belegenheit, das Eigentum, der Besitz, die Eigenschaften oder die Zweckbestimmung der Gelder verändert oder sonstige Veränderungen bewirkt werden, die eine Nutzung der Gelder einschließlich der Vermögensverwaltung ermöglichen;

c) 

„wirtschaftliche Ressourcen“ Vermögenswerte jeder Art, unabhängig davon, ob sie materiell oder immateriell, beweglich oder unbeweglich sind, bei denen es sich nicht um Gelder handelt, die aber für den Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen verwendet werden können;

d) 

„Einfrieren von wirtschaftlichen Ressourcen“ die Verhinderung ihrer Verwendung für den Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen, die auch den Verkauf, das Vermieten oder das Verpfänden dieser Ressourcen einschließt, aber nicht darauf beschränkt ist;

e) 

„Gebiet der Union“ die Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten, in denen der Vertrag Anwendung findet, nach Maßgabe der im Vertrag festgelegten Bedingungen, einschließlich ihres Luftraums.

Artikel 2

(1)  
Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die Eigentum oder Besitz der in Anhang I aufgeführten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen sind, die vom Rat nach Artikel 1 Absatz 1 des Beschlusses 2011/72/GASP als für die rechtswidrige Verwendung staatlicher Gelder Tunesiens verantwortlich ermittelt worden sind, oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, und der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die mit ihnen in Verbindung stehen, werden eingefroren.
(2)  
Den in den Anhang I aufgeführten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen.
(3)  
Es ist verboten, wissentlich und absichtlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen unmittelbar oder mittelbar die Umgehung der in den Absätzen 1 und 2 genannten Maßnahmen bezweckt oder bewirkt wird.

Artikel 3

(1)  
Anhang I enthält die Gründe für die Aufnahme der betreffenden Personen, Organisationen und Einrichtungen in die Liste.
(2)  
Anhang I enthält, soweit verfügbar, auch Angaben, die zur Identifizierung der betreffenden natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen erforderlich sind. In Bezug auf natürliche Personen können diese Angaben Namen, einschließlich Aliasnamen, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Reisepass- und Personalausweisnummern, Geschlecht, Anschrift, soweit bekannt, sowie Funktion oder Beruf umfassen. In Bezug auf juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen können diese Angaben Namen, Ort und Datum der Registrierung, Registriernummer und Geschäftsort umfassen.

Artikel 4

(1)  

Abweichend von Artikel 2 können die in Anhang II aufgeführten zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen oder die Bereitstellung bestimmter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen genehmigen, wenn sie festgestellt haben, dass die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen

a) 

zur Befriedigung der Grundbedürfnisse der in Anhang I aufgeführten Personen und ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen, unter anderem für die Bezahlung von Nahrungsmitteln, Mieten oder Hypotheken, Medikamenten und medizinischer Behandlung, Steuern, Versicherungsprämien und Gebühren öffentlicher Versorgungseinrichtungen, erforderlich sind,

b) 

ausschließlich der Bezahlung angemessener Honorare oder der Rückerstattung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Erbringung rechtskundiger Dienstleistungen dienen,

c) 

ausschließlich der Bezahlung von Gebühren oder Dienstleistungskosten für die routinemäßige Verwahrung oder Verwaltung eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen dienen oder

d) 

für die Deckung außerordentlicher Ausgaben erforderlich sind, vorausgesetzt, dass in diesem Fall der Mitgliedstaat die Gründe, aus denen seines Erachtens die Genehmigung erteilt werden sollte, mindestens zwei Wochen vor der Genehmigung den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission mitgeteilt hat.

(2)  
Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach Absatz 1 erteilte Genehmigung.

▼M1

Artikel 5

(1)  

Abweichend von Artikel 2 können die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten, die auf den in Anhang II aufgeführten Websites angegeben sind, die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen genehmigen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

a) 

die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen sind Gegenstand einer schiedsgerichtlichen Entscheidung, die vor dem Datum ergangen ist, an dem die in Artikel 2 genannte natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung in die Liste in Anhang I aufgenommen wurde, oder Gegenstand einer vor oder nach diesem Datum in der Union ergangenen gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung oder einer vor oder nach diesem Datum in dem betreffenden Mitgliedstaat vollstreckbaren gerichtlichen Entscheidung,

b) 

die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen werden im Rahmen der anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften über die Rechte des Gläubigers ausschließlich zur Erfüllung der Fordernungen verwendet, die durch eine solche Entscheidung gesichert sind oder deren Bestehen in einer solchen Entscheidung anerkannt worden ist,

c) 

die Entscheidung kommt nicht einer in Anhang I aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung zugute, und

d) 

die Anerkennung der Entscheidung steht nicht im Widerspruch zur öffentlichen Ordnung des betreffenden Mitgliedstaats.

(2)  
Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung.

▼B

Artikel 6

▼M1

(1)  

Artikel 2 Absatz 2 gilt nicht für die auf eingefrorenen Konten erfolgte Gutschrift von

a) 

Zinsen oder sonstigen Erträgen dieser Konten oder

b) 

Zahlungen aufgrund von Verträgen Vereinbarungen oder Verpflichtungen, die vor dem Datum, an dem die in Artikel 2 genannte natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung in Anhang I aufgenommen wurde, geschlossen wurden beziehungsweise entstanden sind oder

c) 

Zahlungen aufgrund von in der Union ergangenen oder in dem betreffenden Mitgliedstaat vollstreckbaren gerichtlichen, behördlichen oder schiedsgerichtlichen Entscheidungen,

sofern diese Zinsen, sonstigen Erträge und Zahlungen nach Artikel 2 Absatz 1 eingefroren werden.

▼B

(2)  
Artikel 2 Absatz 2 hindert die Finanz- und Kreditinstitute in der Union nicht daran, Gelder, die auf das Konto einer in der Liste geführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung überwiesen werden, auf den eingefrorenen Konten gutzuschreiben, sofern die auf diesen Konten gutgeschriebenen Beträge ebenfalls eingefroren werden. Die Finanz- und Kreditinstitute unterrichten unverzüglich die betreffende zuständige Behörde über diese Transaktionen.

Artikel 7

Schuldet eine in Anhang I aufgeführte Person, Organisation oder Einrichtung Zahlungen aufgrund von Verträgen, Vereinbarungen oder Verpflichtungen, die von der betreffenden Person, Organisation oder Einrichtung vor dem Datum geschlossen wurden beziehungsweise für sie entstanden sind, an dem diese Person, Organisation oder Einrichtung benannt wurde, so können die auf den Websites in Anhang II angegebenen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten abweichend von Artikel 2 die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen genehmigen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

a) 

Die betreffende zuständige Behörde hat festgestellt, dass

i) 

die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen für eine von einer in Anhang I aufgeführten Person, Organisation oder Einrichtung geschuldete Zahlung verwendet werden sollen,

ii) 

die Zahlung nicht gegen Artikel 2 Absatz 2 verstößt;

b) 

der betreffende Mitgliedstaat hat diese Feststellung und seine Absicht, die Genehmigung zu erteilen, mindestens zwei Wochen vor Erteilung der Genehmigung den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission mitgeteilt.

Artikel 8

(1)  
Die natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen sowie ihre Führungskräfte und Beschäftigten, die im guten Glauben, im Einklang mit dieser Verordnung zu handeln, Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen einfrieren oder ihre Bereitstellung ablehnen, können hierfür nicht haftbar gemacht werden, es sei denn, es ist nachgewiesen, dass das Einfrieren oder das Zurückhalten der Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen auf Fahrlässigkeit beruht.
(2)  
Die natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt haben, können im Zusammenhang mit dem Verbot nach Artikel 2 Absatz 2 nicht haftbar gemacht werden, wenn sie nicht wussten und keinen Grund zu der Annahme hatten, dass sie mit ihrem Handeln gegen dieses Verbot verstoßen.

Artikel 9

(1)  

Unbeschadet der geltenden Vorschriften über die Anzeigepflicht, die Vertraulichkeit und das Berufsgeheimnis sind natürliche und juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen verpflichtet,

a) 

Informationen, die die Anwendung dieser Verordnung erleichtern, wie etwa über die nach Artikel 2 eingefrorenen Konten und Beträge, unverzüglich der auf der Website in Anhang II angegebenen zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem sie ihren Sitz bzw. Wohnsitz haben, und — direkt oder über die Mitgliedstaaten — der Kommission zu übermitteln und

b) 

mit dieser zuständigen Behörde bei der Überprüfung der Informationen zusammenzuarbeiten.

(2)  
Die nach diesem Artikel übermittelten oder erhaltenen Informationen dürfen nur für die Zwecke verwendet werden, für die sie übermittelt oder entgegengenommen wurden.

▼M1

(3)  
Absatz 2 hindert Mitgliedstaaten nicht daran, diese Informationen im Einklang mit ihrem nationalem Recht mit den betreffenden Behörden Tunesiens und anderen Mitgliedstaaten auszutauschen, soweit dies zur Unterstützung der Abschöpfung veruntreuter Vermögenswerte erforderlich ist.

▼B

Artikel 10

Die Kommission und die Mitgliedstaaten unterrichten einander unverzüglich über die nach dieser Verordnung getroffenen Maßnahmen und teilen einander ihnen im Zusammenhang mit dieser Verordnung vorliegende sonstige sachdienliche Informationen mit, insbesondere über Verstöße, Vollzugsprobleme und Urteile einzelstaatlicher Gerichte.

Artikel 11

Die Kommission wird ermächtigt, Anhang II auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen zu ändern.

Artikel 12

(1)  
Beschließt der Rat, eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung den in Artikel 2 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu unterwerfen, so ändert er Anhang I entsprechend.
(2)  
Der Rat setzt die in den Absatz 1 genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen entweder auf direktem Weg, falls deren Anschrift bekannt ist, oder durch die Veröffentlichung einer Bekanntmachung von seinem Beschluss und den Gründen für ihre Aufnahme in die Liste in Kenntnis und gibt dabei diesen natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen Gelegenheit zur Stellungnahme.
(3)  
Wird eine Stellungnahme unterbreitet oder werden stichhaltige neue Beweise vorgelegt, so überprüft der Rat seinen Beschluss und unterrichtet die natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung entsprechend.
(4)  
Die Liste in Anhang I wird in regelmäßigen Abständen, mindestens aber alle 12 Monate überprüft.

Artikel 13

(1)  
Die Mitgliedstaaten erlassen Vorschriften über die bei einem Verstoß gegen diese Verordnung zu verhängenden Sanktionen und treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass diese Sanktionen angewandt werden. Die Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.
(2)  
Die Mitgliedstaaten notifizieren der Kommission diese Vorschriften unverzüglich nach Inkrafttreten dieser Verordnung und notifizieren ihr jede spätere Änderung.

Artikel 14

Enthält diese Verordnung eine Notifizierungs-, Informations- oder sonstige Mitteilungspflicht gegenüber der Kommission, so werden dazu die Anschrift und die anderen Kontaktdaten verwendet, die Anhang II angegeben sind.

Artikel 15

Diese Verordnung gilt

a) 

im Gebiet der Union einschließlich ihres Luftraums,

b) 

an Bord der Luftfahrzeuge und Schiffe, die der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehen,

c) 

für Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, innerhalb und außerhalb des Gebiets der Union,

d) 

für die nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründeten oder eingetragenen juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen,

e) 

für juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen in Bezug auf Geschäfte, die ganz oder teilweise in der Union getätigt werden.

Artikel 16

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

▼M11




ANHANG I

A. Liste der in Artikel 2 genannten Personen und Organisationen



 

Name

Angaben zur Identifizierung

Gründe

1.

Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Geburtsort: Hammam-Sousse

Geburtsdatum: 3. September 1936

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Personalausweisnummer: 00354671

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Verstorben. Ehemaliger Präsident Tunesiens, Sohn von Selma HASSEN, verheiratet mit Leïla TRABELSI

Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, dem Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen, und dem Straftatbestand der Entgegennahme staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, von denen er wusste, dass diese nicht geschuldet waren, zur persönlichen Verwendung oder zur Verwendung durch seine Familienangehörigen.

2.

Leïla Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 24. Oktober 1956

Personalausweisnummer: 00683530

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: weiblich

Weitere Angaben: Tochter von Saida DHERIF, verheiratet mit Zine El Abidine BEN ALI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen, und der Mittäterschaft bei dem Straftatbestand der Entgegennahme staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, von denen er wusste, dass diese nicht geschuldet waren, zur persönlichen Verwendung oder zur Verwendung durch seine Familienangehörigen.

3.

Moncef Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 4. März 1944

Letzte bekannte Anschrift: Rue de France 11 — Radès Ben Arous

Personalausweisnummer: 05000799

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Verstorben. Geschäftsführer eines Unternehmens, Sohn von Saida DHERIF, verheiratet mit Yamina SOUIEI

Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

4.

Mohamed Ben Moncef Ben Mohamed TRABELSI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Sabha, Lybien

Geburtsdatum: 7. Januar 1980

Letzte bekannte Anschrift: Résidence de l'Étoile du Nord — Suite B — 7. Stock — Apt. Nr. 25 — Centre Urbain du Nord — Cité El Khadra — Tunis, Tunesien

Personalausweisnummer: 04524472

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Geschäftsführer eines Unternehmens, Sohn von Yamina SOUIEI, verheiratet mit Inès LEJRI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes (den ehemaligen Generaldirektor der Banque Nationale Agricole) in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

5.

Fahd Mohamed Sakher Ben Moncef Ben Mohamed Hfaiez MATERI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 2. Dezember 1981

Personalausweisnummer: 04682068

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Sohn von Naïma BOUTIBA, verheiratet mit Nesrine BEN ALI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes (den ehemaligen Präsidenten Ben Ali) in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes, den ehemaligen Präsidenten Ben Ali, in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen, und der Mittäterschaft bei dem Straftatbestand der Entgegennahme staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, von denen er wusste, dass diese nicht geschuldet waren, zur persönlichen Verwendung oder zur Verwendung durch seine Familienangehörigen.

6.

Nesrine Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 16. Januar 1987

Personalausweisnummer: 00299177

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: weiblich

Weitere Angaben: Tochter von Leïla TRABELSI, verheiratet mit Fahd Mohamed Sakher MATERI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen, und der Mittäterschaft bei dem Straftatbestand der Entgegennahme staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, von denen er wusste, dass diese nicht geschuldet waren, zur persönlichen Verwendung oder zur Verwendung durch seine Familienangehörigen.

7.

Halima Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 17. Juli 1992

Letzte bekannte Anschrift: Präsidentenpalast, Tunis, Tunesien

Personalausweisnummer: 09006300

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: weiblich

Weitere Angaben: Tochter von Leïla TRABELSI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

8.

Belhassen Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 5. November 1962

Letzte bekannte Anschrift: Rue Hédi Karray 32 — El Menzah — Tunis, Tunesien

Personalausweisnummer: 00777029

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Geschäftsführer eines Unternehmens, Sohn von Saida DHERIF

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

9.

Mohamed Naceur Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 24. Juni 1948

Letzte bekannte Anschrift: Rue El Achfat 20 — Karthago — Tunis, Tunesien

Personalausweisnummer: 00104253

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: stellvertretender Geschäftsführer eines landwirtschaftlichen Unternehmens, Sohn von Saida DHERIF, verheiratet mit Nadia MAKNI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

10.

Jalila Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Radès

Geburtsdatum: 19. Februar 1953

Letzte bekannte Anschrift: Rue d’Aristote 21 — Karthago Salammbô

Personalausweisnummer: 00403106

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: weiblich

Weitere Angaben: Geschäftsführerin eines Unternehmens, Tochter von Saida DHERIF, verheiratet mit Mohamed MAHJOUB

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

11.

Mohamed Imed Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed TRABELSI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 26. August 1974

Letzte bekannte Anschrift: Avenue Habib Bourguiba 124 — Karthago Presidence

Personalausweisnummer: 05417770

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Geschäftsmann, Sohn von Najia JERIDI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

12.

Mohamed Adel Ben Mohamed Ben Rehouma TRABELSI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 26. April 1950

Letzte bekannte Anschrift: Rue de la Colombe 3 — Gammarth Supérieur

Personalausweisnummer: 00178522

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Verstorben. Geschäftsführer eines Unternehmens, Sohn von Saida DHERIF, verheiratet mit Souad BEN JEMIA

Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

13.

Mohamed Mourad Ben Mohamed Ben Rehouma TRABELSI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 25. September 1955

Letzte bekannte Anschrift: Rue Ibn Chabat 20 — Salammbô — Karthago — Tunis, Tunesien

Personalausweisnummer: 05150331

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Generaldirektor eines Unternehmens, Sohn von Saida DHERIF, verheiratet mit Hela BELHAJ

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

14.

Samira Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsdatum: 27. Dezember 1958

Letzte bekannte Anschrift: Rue Taoufik EI Hakim 4 — La Marsa

Personalausweisnummer: 00166569

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: weiblich

Weitere Angaben: kaufmännische Direktorin, Tochter von Saida DHERIF, verheiratet mit Mohamed Montassar MEHERZI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen, und der Mittäterschaft bei dem Straftatbestand der Entgegennahme staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, von denen er wusste, dass diese nicht geschuldet waren, zur persönlichen Verwendung oder zur Verwendung durch seine Familienangehörigen.

15.

Mohamed Montassar Ben Kbaier Ben Mohamed MEHERZI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: La Marsa

Geburtsdatum: 5. Mai 1959

Letzte bekannte Anschrift: Rue Taoufik EI Hakim 4-La Marsa

Personalausweisnummer: 00046988

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Generaldirektor eines Unternehmens, Sohn von Fatma SFAR, verheiratet mit Samira TRABELSI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

16.

Nefissa Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsdatum: 1. Februar 1960

Letzte bekannte Anschrift: Rue de la Mouette 4 — Gammarth Supérieur

Personalausweisnummer: 00235016

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: weiblich

Weitere Angaben: Tochter von Saida DHERIF, verheiratet mit Habib ZAKIR

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

17.

Habib Ben Kaddour Ben Mustapha BEN ZAKIR

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsdatum: 5. März 1957

Letzte bekannte Anschrift: Rue Ennawras 4 — Gammarth Supérieur

Personalausweisnummer: 00547946

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Bauträger, Sohn von Saida BEN ABDALLAH, verheiratet mit Nefissa TRABELSI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

18.

Moez Ben Moncef Ben Mohamed TRABELSI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 3. Juli 1973

Letzte bekannte Anschrift: Wohnblock Amine El Bouhaira — Rue du Lac Turkana — Les Berges du Lac — Tunis, Tunesien

Personalausweisnummer: 05411511

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Geschäftsführer eines Unternehmens, Bauträger, Sohn von Yamina SOUIEI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

19.

Lilia Bent Noureddine Ben Ahmed NACEF

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 25. Juni 1975

Letzte bekannte Anschrift: Rue Garibaldi 41 — Tunis, Tunesien

Personalausweisnummer: 05417907

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: weiblich

Weitere Angaben: Geschäftsführerin eines Unternehmens, Tochter von Mounira TRABELSI (Schwester von Leila TRABELSI), verheiratet mit Mourad MEHDOUI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

20.

Mourad Ben Hédi Ben Ali MEHDOUI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 3. Mai 1962

Letzte bekannte Anschrift: Rue Garibaldi 41 — Tunis, Tunesien

Personalausweisnummer: 05189459

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Generaldirektor eines Unternehmens, Sohn von Neila BARTAJI, verheiratet mit Lilia NACEF

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

21.

Houssem Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed TRABELSI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsdatum: 18. September 1976

Letzte bekannte Anschrift: Wohnsiedlung Erriadh.2 — Gammarth — Tunis, Tunesien

Personalausweisnummer: 05412560

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Generaldirektor eines Unternehmens, Sohn von Najia JERIDI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

▼M12 —————

▼M11

24.

Mehdi Ben Ridha Ben Mohamed BEN GAIED

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsdatum: 29. Januar 1988

Letzte bekannte Anschrift: Rue Mohamed Makhlouf 4 — El Manar.2 — Tunis, Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Generaldirektor des Unternehmens Stafim Peugeot, Sohn von Kaouther Feriel HAMZA

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

25.

Mohamed Slim Ben Mohamed Hassen Ben Salah CHIBOUB

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsdatum: 13. Januar 1959

Letzte bekannte Anschrift: Rue du Jardin — Sidi Bousaid — Tunis, Tunesien

Personalausweisnummer: 00400688

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Generaldirektor eines Unternehmens, Sohn von Leïla CHAIBI, verheiratet mit Dorsaf BEN ALI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes (den ehemaligen Präsidenten Ben Ali) in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

26.

Dorsaf Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Le Bardo

Geburtsdatum: 5. Juli 1965

Letzte bekannte Anschrift: Rue El Montazah 5 — Sidi Bousaid — Tunis, Tunesien

Personalausweisnummer: 00589759

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: weiblich

Weitere Angaben: Tochter von Naïma EL KEFI, verheiratet mit Mohamed Slim CHIBOUB

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

27.

Sirine (Cyrine) Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Le Bardo

Geburtsdatum: 21. August 1971

Personalausweisnummer: 05409131

Ausstellender Staat: Tunesien

Reisepassnummer: x599070

Ausgabedatum: November 2016

Ablaufdatum: 21. November 2021

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: weiblich

Weitere Angaben: Tochter von Naïma EL KEFI, verheiratet mit Mohamed Marwan MABROUK

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

29.

Ghazoua Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Le Bardo

Geburtsdatum: 8. März 1963

Letzte bekannte Anschrift: Avenue Habib Bourguiba 49 — Karthago

Personalausweisnummer: 00589758

Ausstellender Staat: Tunesien,

Geschlecht: weiblich

Weitere Angaben: Ärztin, Tochter von Naïma EL KEFI, verheiratet mit Slim ZARROUK

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

30.

Slim Ben Mohamed Salah Ben Ahmed ZARROUK

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 13. August 1960

Letzte bekannte Anschrift: Avenue Habib Bourguiba 49 — Karthago

Personalausweisnummer: 00642271

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Generaldirektor eines Unternehmens, Sohn von Maherzia GUEDIRA, verheiratet mit Ghazoua BEN ALI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

31.

Farid Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Hammam-Sousse

Geburtsdatum: 22. November 1949

Letzte bekannte Anschrift: Rue Sidi el Gharbi 11 — Hammam-Sousse

Personalausweisnummer: 02951793

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Pressefotograf in Deutschland, Sohn von Selma HASSEN

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

32.

Faouzi Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Hammam-Sousse

Geburtsdatum: 13. März 1947

Letzte bekannte Anschrift: Rue El Moez — Hammam-Sousse

Personalausweisnummer: 02800443

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: verstorben, Geschäftsführer eines Unternehmens, verheiratet mit Zohra BEN AMMAR

Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

33.

Hayet Bent Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Hammam-Sousse

Geburtsdatum: 16. Mai 1952

Letzte bekannte Anschrift: Avenue de la République 17 — Hammam-Sousse

Personalausweisnummer: 02914657

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: weiblich

Weitere Angaben: Vertreterin von Tunisair, Tochter von Selma HASSEN, verheiratet mit Fathi REFAT

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

34.

Najet Bent Haj Hamda Ben Raj Hassen BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Sousse

Geburtsdatum: 18. September 1956

Letzte bekannte Anschrift: Avenue de l'Imam Muslim- Khezama Ouest- Sousse

Personalausweisnummer: 02804872

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: weiblich

Weitere Angaben: Leiterin eines Unternehmens, Tochter von Selma HASSEN, verheiratet mit Sadok Habib MHIRI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

35.

Slaheddine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsdatum: 28. Oktober 1938

Letzte bekannte Anschrift: Cité El Bassatine 255 — Monastir

Personalausweisnummer: 028106l4

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: im Ruhestand, Sohn von Selma HASSEN, Witwer von Selma MANSOUR

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

36.

Kaïs Ben Slaheddine Ben Haj Hamda BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 21. Oktober 1969

Letzte bekannte Anschrift: Avenue Hédi Nouira — Monastir

Personalausweisnummer: 04180053

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Geschäftsführer eines Unternehmens, Sohn von Selma MANSOUR, verheiratet mit Monia CHEDLI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

37.

Hamda Ben Slaheddine Ben Haj Hamda BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Monastir

Geburtsdatum: 29. April 1974

Letzte bekannte Anschrift: Cap Marina 83 — Monastir

Personalausweisnummer: 04186963

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Leiter eines Unternehmens, Sohn von Selma MANSOUR, ledig,

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

38.

Najmeddine Ben Slaheddine Ben Haj Hamda BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Monastir

Geburtsdatum: 12. Oktober 1972

Letzte bekannte Anschrift: Avenue Mohamed Salah Sayadi — Skanes — Monastir

Personalausweisnummer: 04192479

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Import-/Exportkaufmann, Sohn von Selma MANSOUR, ledig

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

39.

Najet Bent Slaheddine Ben Haj Hamda BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Monastir

Geburtsdatum: 8. März 1980

Letzte bekannte Anschrift: Rue Abu Dhar El Ghafari — Khezama Est — Sousse

Personalausweisnummer: 06810509

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: weiblich

Weitere Angaben: Sekretärin in einem Unternehmen, Tochter von Selma MANSOUR, verheiratet mit Zied JAZIRI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

40.

Douraied Ben Hamed Ben Taher BOUAOUINA

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Hammam-Sousse

Geburtsdatum: 8. Oktober 1978

Letzte bekannte Anschrift: Avenue de la République 17 — Hammam-Sousse

Personalausweisnummer: 05590835

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Direktor eines Unternehmens, Sohn von Hayet BEN ALI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

▼M12 —————

▼M11

42.

Ghazoua Bent Hamed Ben Taher BOUAOUINA

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Monastir

Geburtsdatum: 30. August 1982

Letzte bekannte Anschrift: Rue Ibn Maja — Khezama Est — Sousse

Personalausweisnummer: 08434380

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: weiblich

Weitere Angaben: Tochter von Hayet BEN ALI, verheiratet mit Badreddine BENNOUR

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

43.

Imed Ben Habib Ben Bouali LTAIEF

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Sousse

Geburtsdatum: 13. Januar 1970

Letzte bekannte Anschrift: Résidence les Jardins, Apt. 8C Block b — El Menzah 8 — l’Ariana

Personalausweisnummer: 05514395

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Abteilungsleiter bei Tunisair, Sohn von Naïma BEN ALI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

44.

Naoufel Ben Habib Ben Bouali LTAIEF

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Hammam-Sousse

Geburtsdatum: 22. Oktober 1967

Letzte bekannte Anschrift: Avenue Tahar SFAR 4 — El Manar 2 — Tunis, Tunesien

Personalausweisnummer: 05504161

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Referent im Verkehrsministerium, Sohn von Naïma BEN ALI

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

45.

Montassar Ben Habib Ben Bouali LTAIEF

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Sousse

Geburtsdatum: 3. Januar 1973

Letzte bekannte Anschrift: Wohnsiedlung Ennakhil 13 — Kantaoui — Hammam-Sousse

Personalausweisnummer: 05539378

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Geschäftsführer eines Unternehmens, Sohn von Naïma BEN ALI, verheiratet mit Lamia JEGHAM

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

46.

Mehdi Ben Tijani Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch, französisch

Geburtsort: Paris, Frankreich

Geburtsdatum: 27. Oktober 1966

Letzte bekannte Anschrift: Chouket El Arressa — Hammam-Sousse

Personalausweisnummer: 05515496

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: Direktor eines Unternehmens, Sohn von Paulette HAZAT

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes (den ehemaligen Präsidenten Ben Ali) in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

▼M12 —————

▼M11

48.

Sofiene Ben Habib Ben Haj Hamda BEN ALI

Staatsangehörigkeit: tunesisch

Geburtsort: Tunis, Tunesien

Geburtsdatum: 28. August 1974

Letzte bekannte Anschrift: Rue Ali Zlitni 23 — El Manar 2 — Tunis, Tunesien

Personalausweisnummer 04622472

Ausstellender Staat: Tunesien

Geschlecht: männlich

Weitere Angaben: kaufmännischer Direktor, Sohn von Leila DEROUICHE

Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

B. Verteidigungsrechte und Recht auf wirksamen Rechtsschutz nach tunesischem Recht:

Verteidigungsrechte und Recht auf wirksamen Rechtsschutz

Gemäß den Artikeln 20, 27, 29 und 108 der tunesischen Verfassung, den Artikeln 13, 47, 50, 59, 66 und 175 der Strafprozessordnung sowie gemäß dem Gesetz Nr. 2002-52 vom 3. Juni 2002 sind nach tunesischem Recht die folgenden Rechte garantiert:

— 
jeder Person, die einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt wird:
1. 

das Recht auf gerichtliche Überprüfung jedes Rechtsakts beziehungsweise jeder Verwaltungsentscheidung;

2. 

das Recht, sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist;

— 
jeder Person, die einer Straftat beschuldigt wird:
1. 

das Recht, umgehend in einer ihr verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über Art und Grund der gegen sie erhobenen Beschuldigung unterrichtet zu werden;

2. 

das Recht, ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung zu haben;

3. 

das Recht, Fragen an Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen zu erwirken, wie sie für Belastungszeugen gelten;

4. 

das Recht, die unentgeltliche Herbeiziehung eines Dolmetschers zu verlangen, wenn sie die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder spricht

Anwendung der Verteidigungsrechte und des Rechts auf wirksamen Rechtsschutz

1. 

Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen.

Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass das Gericht während der in Abwesenheit des Beschuldigten geführten Gerichtsverhandlungen einen Anwalt bestellt hat, der die Interessen von Herrn Ben Ali vertrat.

2. 

Leïla Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass das Gericht während der in Abwesenheit der Beschuldigten geführten Gerichtsverhandlungen einen Anwalt bestellt hat, der die Interessen von Frau Trabelsi vertrat.

3. 

Moncef Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Moncef Ben Mohamed Ben Rhouma Trabelsi am 5. März 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

4. 

Mohamed Ben Moncef Ben Mohamed TRABELSI

Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Der Rat hat keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Verteidigungsrechte oder das Recht auf wirksamen Rechtsschutz von Herrn Mohamed Ben Moncef Ben Mohamed Trabelsi missachtet wurden.

5. 

Fahd Mohamed Sakher Ben Moncef Ben Mohamed Hfaiez MATERI

Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht bgeschlossen.

Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass das Gericht während der in Abwesenheit des Beschuldigten geführten Gerichtsverhandlungen einen Anwalt bestellt hat, der die Interessen von Herrn Materi vertrat.

6. 

Nesrine Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Ben Ali während der in ihrer Abwesenheit geführten Gerichtsverhandlung durch einen Anwalt vertreten wurde.

7. 

Halima Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Der Rat hat keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Verteidigungsrechte oder das Recht auf wirksamen Rechtsschutz von Frau Halima Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Ali missachtet wurden.

8. 

Belhassen Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere dadurch belegt, dass die tunesischen Behörden den Schweizer Behörden am 7. April 2014 im Rahmen der Erledigung eines Rechtshilfeersuchens schriftlich zugesagt haben, die Grundrechte von Herrn Belhassen Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI sowie seine Verteidigungsrechte zu wahren.

9. 

Mohamed Naceur Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mohamed Naceur Ben Mohamed Ben Rhouma Trabelsi am 13. und am 16. März 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

10. 

Jalila Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Jalila Bent Mohamed Ben Rhouma Trabelsi am 5. Januar und am 5. Juli 2012 sowie am 27. Februar 2013 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

11. 

Mohamed Imed Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed TRABELSI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mohamed Imed Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed Trabelsi am 27. Oktober 2016 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

12. 

Mohamed Adel Ben Mohamed Ben Rehouma TRABELSI

Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Der Rat hat keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Verteidigungsrechte oder das Recht auf wirksamen Rechtsschutz von Herrn Mohamed Adel Ben Mohamed Ben Rehouma Trabelsi missachtet wurden.

13. 

Mohamed Mourad Ben Mohamed Ben Rehouma TRABELSI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mohamed Mourad Ben Mohamed Ben Rehouma Trabelsi am 23. Februar 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

▼M12

14. 

Samira Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Samira Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI am 11. August 2011 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

▼M11

15. 

Mohamed Montassar Ben Kbaier Ben Mohamed MAHERZI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mohamed Montassar Ben Kbaier Ben Mohamed Maherzi am 20. August 2011, am 2. Oktober 2012 sowie am 31. Mai 2013 in Anwesenheit seiner Anwälte von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

16. 

Nefissa Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Nefissa Bent Mohamed Ben Rhouma Trabelsi am 24. Januar 2012 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

17. 

Habib Ben Kaddour Ben Mustapha BEN ZAKIR

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Habib Ben Kaddour Ben Mustapha Ben Zakir am 24. Januar 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

18. 

Moez Ben Moncef Ben Mohamed TRABELSI

Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Der Rat hat keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Verteidigungsrechte oder das Recht auf wirksamen Rechtsschutz von Herrn Moez Ben Moncef Ben Mohamed Trabelsi missachtet wurden.

19. 

Lilia Bent Noureddine Ben Ahmed NACEF

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Lilia Bent Noureddine Ben Ahmed Nacef am 20. Februar 2012 in Anwesenheit ihrer Anwälte von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde, dass sie in den mündlichen Verhandlungen vor Gericht von Anwälten unterstützt wurde und dass sie von ihrem Recht, Rechtsmittel gegen das erstinstanzliche Urteil einzulegen, Gebrauch gemacht hat.

20. 

Mourad Ben Hédi Ben Ali MEHDOUI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mourad Ben Hédi Ben Ali Mehdoui am 13. Februar 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

21. 

Houssem Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed TRABELSI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Houssem Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed Trabelsi am 2. März 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

▼M12 —————

▼M11

24. 

Mehdi Ben Ridha Ben Mohamed BEN GAIED

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren beziehungsweise in dem Verfahren zur Rückführung von Vermögenswerten, auf die beziehungsweise auf das sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mehdi Ben Ridha Ben Mohamed Ben Gaied am 22. September 2011 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

25. 

Mohamed Slim Ben Mohamed Hassen Ben Salah CHIBOUB

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren beziehungsweise in dem Verfahren zur Rückführung von Vermögenswerten, auf die beziehungsweise auf das sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, i) dass Herr Mohamed Slim Ben Mohamed Hassen Ben Salah Chiboub am 24. November 2014, am 12. Januar 2015, am 10. April 2015 und am 2. Dezember 2015 in mehreren Rechtssachen in Anwesenheit seiner Anwälte von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde; ii) dass die Untersuchungen gegen Herrn Chiboub in der Rechtssache 27638/6 am 30. März 2018 mangels Beweisen eingestellt wurden; die Entscheidung über die Einstellung der Untersuchungen wurde später im Rechtsmittelverfahren bestätigt; und iii) dass Herr Chiboub während des Schiedsverfahrens vor dem Schiedsausschuss der Kommission für Wahrheit und Würde von einem Anwalt unterstützt wurde.

26. 

Dorsaf Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Dorsaf Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Ali am 4. Oktober 2011 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

27. 

Sirine Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Sirine Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Ali am 6. März 2012 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

29. 

Ghazoua Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Ghazoua Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Ali am 5. Oktober 2011 und am 18. Oktober 2012 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

30. 

Slim Ben Mohamed Salah Ben Ahmed ZARROUK

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Auf Antrag von Herrn Zarrouk erließ der Schiedsausschuss der Kommission für Wahrheit und Würde einen Schiedsspruch, der am 24. Dezember 2018 vom Rat der Kommission bestätigt wurde. Dieser Schiedsspruch wurde vor dem Kassationshof angefochten. Die Rechtssache ist noch anhängig. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren beziehungsweise in dem Verfahren zur Rückführung von Vermögenswerten, auf die beziehungsweise auf das sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Slim Ben Mohamed Salah Ben Ahmed Zarrouk am 16. Januar 2012, am 1. Februar 2012 sowie am 22. Juni 2017 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

31. 

Farid Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Farid Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali am 3. Oktober 2011 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

32. 

Faouzi Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Der Rat hat keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Verteidigungsrechte oder das Recht auf wirksamen Rechtsschutz von Herrn Faouzi Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali missachtet wurden.

33. 

Hayet Bent Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Hayet Bent Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali am 19. Oktober 2011 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

34. 

Najet Bent Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Najet Bent Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali am 21. November 2011 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

35. 

Slaheddine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Slaheddine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali am 13. Januar 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

36. 

Kaïs Ben Slaheddine Ben Haj Hamda BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Kaïs Ben Slaheddine Ben Haj Hamda Ben Ali am 21. April 2012 in Anwesenheit seiner Anwälte von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

37. 

Hamda Ben Slaheddine Ben Haj Hamda BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Hamda Ben Slaheddine Ben Haj Hamda Ben Ali in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

38. 

Najmeddine Ben Slaheddine Ben Haj Hamda BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Najmeddine Ben Slaheddine Ben Haj Hamda Ben Ali am 12. November 2011 und am 17. Mai 2013 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

39. 

Najet Bent Slaheddine Ben Haj Hamda BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Najet Bent Slaheddine Ben Haj Hamda Ben Ali am 3. Oktober 2011 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

40. 

Douraied Ben Hamed Ben Taher BOUAOUINA

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Douraied Ben Hamed Ben Taher Bouaouina am 21. April 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

▼M12 —————

▼M11

42. 

Ghazoua Bent Hamed Ben Taher BOUAOUINA

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Ghazoua Bent Hamed Ben Taher Bouaouina am 19. und am 25. Oktober 2011 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

43. 

Imed Ben Habib Ben Bouali LTAIEF

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Imed Ben Habib Ben Bouali Ltaief am 5. Juni 2013 in Anwesenheit seiner Anwälte von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

44. 

Naoufel Ben Habib Ben Bouali LTAIEF

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Naoufel Ben Habib Ben Bouali Ltaief am 19. Oktober 2011 in Anwesenheit seiner Anwälte von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

▼M12

45. 

Montassar Ben Habib Ben Bouali LTAIEF

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Montassar Ben Habib Ben Bouali LTAIEF 2011 und 2013 in Anwesenheit seiner Anwälte von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

▼M11

46. 

Mehdi Ben Tijani Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Der Rat hat keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Verteidigungsrechte oder das Recht auf wirksamen Rechtsschutz von Herrn Mehdi Ben Tijani Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali missachtet wurden.

▼M12 —————

▼M11

48. 

Sofiene Ben Habib Ben Haj Hamda BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Sofiene Ben Ali am 22. März 2012 in Anwesenheit seiner Anwälte von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

▼B




ANHANG II

LISTE DER IN ARTIKEL 4 ABSATZ 1, ARTIKEL 5 ABSATZ 1, ARTIKEL 7 UND ARTIKEL 9 ABSATZ 1 BUCHSTABE a GENANNTEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN IN DEN MITGLIEDSTAATEN UND ANSCHRIFT FÜR NOTIFIKATIONEN AN DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION

▼M10

BELGIEN

https://diplomatie.belgium.be/nl/Beleid/beleidsthemas/vrede_en_veiligheid/sancties

https://diplomatie.belgium.be/fr/politique/themes_politiques/paix_et_securite/sanctions

https://diplomatie.belgium.be/en/policy/policy_areas/peace_and_security/sanctions

BULGARIEN

https://www.mfa.bg/en/101

TSCHECHISCHE REPUBLIK

www.financnianalytickyurad.cz/mezinarodni-sankce.html

DÄNEMARK

http://um.dk/da/Udenrigspolitik/folkeretten/sanktioner/

▼C2

DEUTSCHLAND

http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/aussenwirtschaftsrecht,did=404888.html

▼M10

ESTLAND

http://www.vm.ee/est/kat_622/

IRLAND

http://www.dfa.ie/home/index.aspx?id =28519

GRIECHENLAND

http://www.mfa.gr/en/foreign-policy/global-issues/international-sanctions.html

SPANIEN

http://www.exteriores.gob.es/Portal/en/PoliticaExteriorCooperacion/GlobalizacionOportunidadesRiesgos/Paginas/SancionesInternacionales.aspx

FRANKREICH

http://www.diplomatie.gouv.fr/fr/autorites-sanctions/

KROATIEN

http://www.mvep.hr/sankcije

ITALIEN

https://www.esteri.it/mae/it/politica_estera/politica_europea/misure_deroghe

ZYPERN

http://www.mfa.gov.cy/mfa/mfa2016.nsf/mfa35_en/mfa35_en?OpenDocument

LETTLAND

http://www.mfa.gov.lv/en/security/4539

LITAUEN

http://www.urm.lt/sanctions

LUXEMBURG

https://maee.gouvernement.lu/fr/directions-du-ministere/affaires-europeennes/mesures-restrictives.html

UNGARN

http://www.kormany.hu/download/9/2a/f0000/EU%20szankci%C3%B3s%20t%C3%A1j%C3%A9koztat%C3%B3_20170214_final.pdf

ΜΑLTA

https://foreignaffairs.gov.mt/en/Government/SMB/Pages/Sanctions-Monitoring-Board.aspx

NIEDERLANDE

https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/internationale-sancties

ÖSTERREICH

http://www.bmeia.gv.at/view.php3?f_id=12750&LNG=en&version=

POLEN

https://www.gov.pl/web/dyplomacja

PORTUGAL

http://www.portugal.gov.pt/pt/ministerios/mne/quero-saber-mais/sobre-o-ministerio/medidas-restritivas/medidas-restritivas.aspx

RUMÄNIEN

http://www.mae.ro/node/1548

SLOWENIEN

http://www.mzz.gov.si/si/omejevalni_ukrepi

SLOWAKEI

https://www.mzv.sk/europske_zalezitosti/europske_politiky-sankcie_eu

FINNLAND

http://formin.finland.fi/kvyhteistyo/pakotteet

SCHWEDEN

http://www.ud.se/sanktioner

VEREINIGTES KÖNIGREICH

https://www.gov.uk/sanctions-embargoes-and-restrictions

Anschrift für Notifikationen an die Europäische Kommission

Europäische Kommission

Dienst für außenpolitische Instrumente (FPI)

Büro EEAS 07/99

B-1049 Brüssel, Belgien

E-Mail: relex-sanctions@ec.europa.eu.

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