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Document C2023/295/05

Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen 2023/C 295/05

PUB/2023/812

OJ C 295, 21.8.2023, p. 5–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

21.8.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 295/5


Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

(2023/C 295/05)

Image 1

Nationale Seite der von Irland neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze

Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, tragen jedoch auf der nationalen Seite ein national oder europaweit besonders symbolträchtiges Gedenkmotiv.

Ausgabestaat: Irland

Anlass: 50. Jahrestag des Beitritts Irlands zur Europäischen Union

Beschreibung des Münzmotivs: Abgebildet ist ein abgewandeltes Logo des Programms „EU50“, das Regierungsstellen bei der Förderung von Veranstaltungen anlässlich des 50. Jahrestags des EU-Beitritts Irlands verwenden. Über dem Logo steht der Name des Ausgabelandes „ÉIRE“. Ferner sind das Jahr „1973“ als das Jahr, in dem Irland der EU beigetreten ist, und das Jahr „2023“ als Ausgabejahr der Münze aufgeprägt.

Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

Geschätzte Prägeauflage:500 000

Ausgabedatum: Juli 2023


(1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).


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