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Document C2023/122/05

Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen 2023/C 122/05

PUB/2023/401

ABl. C 122 vom 4.4.2023, p. 5–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

4.4.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 122/5


Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

(2023/C 122/05)

Image 1

Nationale Seite der von Luxemburg neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze

Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, tragen jedoch auf der nationalen Seite ein national oder europaweit besonders symbolträchtiges Gedenkmotiv.

Ausgabestaat: Luxemburg

Anlass: 25. Jahrestag der Mitgliedschaft von Großherzog Henri im Internationalen Olympischen Komitee

Beschreibung des Münzmotivs: Abgebildet ist ein Porträt von Großherzog Henri, der den Blick nach rechts auf eine eingeprägte „25“ richtet. Umgeben wird das Porträt von mehreren Piktogrammen für olympische Disziplinen. Unterhalb des Porträts vervollständigen drei sich überschneidende Kreise das Design. Unten rechts ist die Aufschrift „MEMBER VUM INTERNATIONALEN OLYMPESCHE KOMMITEE“ zu lesen. Auf der linken Seite stehen der Name des Landes „ LËTZEBUERG “ sowie die Aufschrift „GROUSSHERZOG HENRI“.

Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

Geschätzte Prägeauflage:500 000

Ausgabedatum: Februar 2023


(1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).


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