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Document C2023/034/05

Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen 2023/C 34/05

PUB/2022/1650

ABl. C 34 vom 30.1.2023, p. 5–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

30.1.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 34/5


Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

(2023/C 34/05)

Image 1

Nationale Seite der von San Marino neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze

Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, tragen jedoch auf der nationalen Seite ein national oder europaweit besonders symbolträchtiges Gedenkmotiv.

Ausgabestaat: San Marino

Anlass: 530. Todestag von Piero della Francesca

Beschreibung des Münzmotivs: In der Münzmitte ist Federico da Montefeltro im Profil dargestellt. Es handelt sich um einen Ausschnitt aus dem Dyptichon des Herzogs und der Herzogin von Urbino, das sich in den Uffizien (Florenz) befindet. Halbkreisförmig ist auf der linken Seite „SAN MARINO“ und auf der rechten Seite „PIERO DELLA FRANCESCA“ eingeprägt. Unmittelbar rechts des Porträts sind die Jahre 1492 und 2022, der Buchstabe R für die Münze von Rom sowie die Initialen der Münzdesignerin Claudia Momoni, „C.M.“, angegeben.

Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

Geschätzte Prägeauflage:55 000

Ausgabedatum: Oktober 2022


(1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).


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