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Document C2023/034/04

    Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen 2023/C 34/04

    PUB/2022/1649

    ABl. C 34 vom 30.1.2023, p. 4–4 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    30.1.2023   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 34/4


    Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

    (2023/C 34/04)

    Image 1

    Nationale Seite der von San Marino neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze

    Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich nur um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen dieselben technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, tragen jedoch auf der nationalen Seite ein national oder europaweit besonders symbolträchtiges Gedenkmotiv.

    Ausgabestaat: San Marino

    Anlass: Der 200. Todestag von Antonio Canova

    Beschreibung des Münzmotivs: In der Mitte des inneren Münzrings ist die Göttin Hebe abgebildet; die Abbildung geht auf das Werk von Antonio Canova zurück, das sich in der Kunstgalerie des städtischen Museums San Domenico in Forlì befindet. Um die Abbildung herum finden sich die Aufschriften „CANOVA“ und „SAN MARINO“. Links erscheinen das Jahr „1822“ und die Initialen des Künstlers Antonio Vecchio und rechts das Ausgabejahr „2022“ und der Buchstabe „R“ als Zeichen der Münze von Rom.

    Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

    Geschätzte Prägeauflage:55 000

    Ausgabedatum: Oktober 2022


    (1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

    (2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).


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