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Document C2021/507/05

    Neue nationale Seiten von Euro-Umlaufmünzen 2021/C 507/05

    PUB/2021/993

    ABl. C 507 vom 16.12.2021, p. 10–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    16.12.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 507/10


    Neue nationale Seiten von Euro-Umlaufmünzen

    (2021/C 507/05)

    Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euroraum den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission alle neuen Gestaltungsmerkmale von Euro-Münzen (1).

    Die nationalen Seiten der französischen regulären 1-Euro und 2-Euro-Münzen werden anlässlich des 20. Jahrestags der Einführung des Euro erstmals seit der Einführung des Euro geändert. Somit ist die Voraussetzung nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 729/2014 erfüllt, derzufolge die auf den nationalen Seiten der regulären Umlaufmünzen verwendete Gestaltung nur alle 15 Jahre geändert werden darf.

    Die nationalen Seiten der anderen Stückelungen der französischen Euro-Münzen bleiben unverändert.

    Image 1

    Image 2

    1 Euro

    2 Euro

    Ausgabestaat: Frankreich

    Ausgabedatum:1. Januar 2022

    Beschreibung der Münzmotive: Die neue Gestaltung führt den Symbolismus auf den bisherigen regulären 1-Euro und 2-Euro-Münzen weiter, indem ebenfalls der Baum des Lebens thematisiert wird. Dargestellt ist auf den neuen Münzseiten eine Mischung aus Zweigen der beiden Baumarten im Staatssymbol der Französischen Republik: Eiche (als Bild für Stärke und Dauerhaftigkeit) und Olivenbaum (als Symbol für Frieden).

    Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

    Als Randprägung findet sich auf der 2-Euro-Münze: 2 * *, sechsmal wiederholt, und zwar abwechselnd aufrechtstehend und von oben nach unten gekehrt.


    (1)  Zu den nationalen Seiten der anderen Euro-Umlaufmünzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1, ABl. C 254 vom 20.10.2006, S. 6, und ABl. C 248 vom 23.10.2007, S. 8.


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