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Document C2021/473/08

    Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen 2021/C 473/08

    PUB/2021/893

    ABl. C 473 vom 24.11.2021, p. 22–22 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    24.11.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 473/22


    Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

    (2021/C 473/08)

    Image 1

    Nationale Seite der von Malta neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze

    Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen. (1) Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich nur um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, tragen jedoch auf der nationalen Seite ein national oder europaweit besonders symbolträchtiges Gedenkmotiv.

    Ausgabestaat: Malta

    Anlass: Megalithische Tempel von Tarxien (aus der Serie UNESCO-Weltkulturerbe)

    Beschreibung des Münzmotivs: Das Münzbild zeigt einen Teil der prähistorischen Stätte. Am oberen Rand befindet sich die Aufschrift „TARXIEN TEMPLES 3600-2500 BC“. Am unteren Rand sind der Name des Ausgabestaates „MALTA“ und darunter das Ausgabejahr „2021“ zu sehen.

    Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

    Geplante Prägeauflage: 181 000

    Ausgabedatum: Oktober 2021


    (1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

    (2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).


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