EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document C2021/103/11

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2021 — EAC/A01/2021 Programm Erasmus+ 2021/C 103/11

PUB/2021/254

ABl. C 103 vom 25.3.2021, p. 12–15 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

25.3.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 103/12


Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2021 — EAC/A01/2021

Programm Erasmus+

(2021/C 103/11)

1.   Einleitung und Beschreibung der Ziele

Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gilt vorbehaltlich

der Annahme des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des rechtlichen Rahmens von Erasmus+ und zur Einrichtung des Programms Erasmus+ sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 ohne wesentliche Änderungen durch den Gesetzgeber,

der positiven Stellungnahme des mit dem Basisrechtsakt zum Jahresarbeitsprogramm für die Durchführung von Erasmus+ im Jahr 2021 eingesetzten Ausschusses,

der Genehmigung des Jahresarbeitsprogramms 2021 durch die Kommission nach Übermittlung durch den Programmausschuss,

der Verfügbarkeit der im Haushaltsplanentwurf für 2021 vorgesehenen Mittelzuweisungen nach dem Erlass des Haushaltsplans 2021 durch die Haushaltsbehörde oder, wenn der Haushaltsplan nicht erlassen wird, im Rahmen der Regelung der vorläufigen Zwölftel und

der Benennung der nationalen Agentur durch die nationale Behörde und der Zustimmung der Kommission sowie der Unterzeichnung der Beitragsvereinbarungen.

Daher stellt diese Mitteilung für die Kommission (den Auftraggeber) keine rechtliche Verpflichtung dar. Falls mindestens eine der oben genannten Bedingungen nicht erfüllt ist, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu einem beliebigen Zeitpunkt abzusagen oder zu annullieren und andere Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit anderen Inhalten und angemessenen Fristen für die Einreichung von Vorschlägen zu veröffentlichen.

2.   Maßnahmen

Diese Aufforderung betrifft folgende Maßnahmen des Programms Erasmus+:

Leitaktion 1 – Lernmobilität von Einzelpersonen

Mobilität von Einzelpersonen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend

Jugendaktivitäten

Leitaktion 2 – Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen

Partnerschaften für eine Zusammenarbeit:

Kooperationspartnerschaften

Kleinere Partnerschaften

Exzellenzpartnerschaften:

Zentren der beruflichen Exzellenz

Erasmus+-Lehrkräfteakademien

Erasmus-Mundus-Aktion

Innovationspartnerschaften:

Innovationsallianzen

Gemeinnützige Sportveranstaltungen

Leitaktion 3 – Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit

„European Youth Together“ (Die europäische Jugend vereint)

Jean-Monnet-Maßnahmen:

Jean-Monnet-Maßnahme in der Hochschulbildung

Jean-Monnet-Maßnahme in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung

3.   Förderfähigkeit

Alle öffentlichen und privaten Einrichtungen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport tätig sind, können im Rahmen des Programms Erasmus+ Finanzierungsanträge stellen. Auch Gruppen junger Menschen, die in der Jugendarbeit, aber nicht unbedingt im Rahmen einer Jugendorganisation tätig sind, können Mittel für die Lernmobilität von jungen Menschen und Jugendbetreuern sowie für strategische Partnerschaften im Bereich Jugend beantragen.

Die folgenden Länder können in vollem Umfang an allen Maßnahmen des Programms Erasmus+ teilnehmen (1):

die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die überseeischen Länder und Gebiete,

die mit dem Programm assoziierten Drittländer:

die EFTA-/EWR-Länder: Island, Liechtenstein und Norwegen (2),

die EU-Kandidatenländer: die Republik Türkei, die Republik Nordmazedonien und die Republik Serbien (3).

Bestimmte Maßnahmen des Programms Erasmus+ stehen zudem Organisationen aus Drittländern offen, die nicht mit dem Programm assoziiert sind.

Nähere Angaben zu den Teilnahmemodalitäten sind dem Erasmus+-Programmleitfaden 2021 zu entnehmen.

4.   Budget und Projektlaufzeit

Das für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vorgesehene Gesamtbudget beträgt rund 2 453,5 Mio. EUR:

Allgemeine und berufliche Bildung:

EUR

2 153,1  Mio.

Jugend:

EUR

244,7 Mio.

Sport:

EUR

41,7 Mio.

Jean Monnet:

EUR

14 Mio.

Das für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vorgesehene Gesamtbudget und seine Aufteilung sind vorläufig und unterliegen der Annahme des Jahresarbeitsprogramms 2021 für Erasmus+ und können durch eine Änderung der Jahresarbeitsprogramme für Erasmus+ geändert werden. Potenzielle Antragstellerinnen und Antragsteller werden gebeten, die Jahresarbeitsprogramme für Erasmus+ und ihre Änderungen regelmäßig aufzurufen, um zu sehen, wie viele Mittel für die einzelnen von der Aufforderung betroffenen Maßnahmen zur Verfügung stehen:

https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/annual-work-programmes_dehttps://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/annual-work-programmes_de

Die Höhe der gewährten Finanzhilfen und die Laufzeit der Projekte variieren; maßgeblich sind Faktoren wie die Art des Projekts und die Anzahl der beteiligten Partner.

Begünstigte dürfen Kosten für die im Rahmen einer Maßnahme oder eines Arbeitsprogramms von Freiwilligen geleistete Arbeit auf der Grundlage von Kosten je Einheit angeben, die gemäß dem Beschluss (2019) 2646 der Kommission genehmigt und festgelegt werden. Nähere Angaben zur Förderfähigkeit von Kosten im Zusammenhang mit von Freiwilligen geleisteter Arbeit sind dem Erasmus+-Programmleitfaden zu entnehmen.

5.   Frist für die Einreichung von Anträgen

Für alle unten angegebenen Fristen gilt MEZ.

Leitaktion 1

Mobilität von Einzelpersonen im Bereich im Bereich Hochschulbildung

11. Mai, 12.00 Uhr

Mobilität von Einzelpersonen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Erwachsenenbildung

11. Mai, 12.00 Uhr

Erasmus-Akkreditierungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Erwachsenenbildung

19. Oktober, 12.00 Uhr

Mobilität von Einzelpersonen im Bereich Jugend

11. Mai, 12.00 Uhr

Mobilität von Einzelpersonen im Bereich Jugend

5. Oktober, 12.00 Uhr


Leitaktion 2

Kooperationspartnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend, mit Ausnahme der von europäischen Nichtregierungsorganisationen eingereichten Partnerschaften

20. Mai, 12.00 Uhr

Kooperationspartnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend, die von europäischen Nichtregierungsorganisationen eingereicht wurden

20. Mai, 17.00 Uhr

Kooperationspartnerschaften im Bereich Sport

20. Mai, 17.00 Uhr

Kleinere Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend

20. Mai, 12.00 Uhr

Kleinere Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend

3. November, 12.00 Uhr

Kleinere Partnerschaften im Bereich Sport

20. Mai, 17.00 Uhr

Zentren der beruflichen Exzellenz

7. September, 17.00 Uhr

Erasmus+-Lehrkräfteakademien

7. September, 17.00 Uhr

Erasmus-Mundus-Aktion

26. Mai, 17.00 Uhr

Innovationsallianzen

7. September, 17.00 Uhr

Kapazitätsaufbau im Bereich Jugend

1. Juli, 17.00 Uhr

Gemeinnützige Sportveranstaltungen

20. Mai, 17.00 Uhr


Leitaktion 3

„European Youth Together“ (Die europäische Jugend vereint)

24. Juni, 17.00 Uhr


Jean-Monnet-Maßnahmen und -Netze

2. Juni, 17.00 Uhr

 

Nähere Angaben zur Einreichung der Anträge sind dem Programmleitfaden zu entnehmen.

6.   Ausführliche Informationen

Die genauen Bestimmungen für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, einschließlich der Prioritäten, sind dem Erasmus+-Programmleitfaden 2021 zu entnehmen, abrufbar unter:

http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/programme-guide_dehttp://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/programme-guide_de

Der Programmleitfaden ist fester Bestandteil dieser Aufforderung, und die darin enthaltenen Teilnahme- und Finanzierungsbestimmungen sind uneingeschränkt auf diese Aufforderung anwendbar.


(1)  Für Jean-Monnet-Aktivitäten können sich Einrichtungen aus der ganzen Welt bewerben.

(2)  Vorbehaltlich des Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses über die Teilnahme am Programm.

(3)  Vorbehaltlich der Unterzeichnung der bilateralen Assoziierungsabkommen.


Top