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Document C2020/444/04

Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen 2020/C 444/04

PUB/2020/1006

ABl. C 444 vom 22.12.2020, p. 5–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

22.12.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 444/5


Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

(2020/C 444/04)

Image 1

Nationale Seite der von Luxemburg neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze

Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen dieselben technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, tragen jedoch auf der nationalen Seite ein national oder europaweit besonders symbolträchtiges Gedenkmotiv.

Ausgabestaat: Luxemburg

Anlass: Der 100. Geburtstag von Großherzog Jean

Beschreibung des Münzmotivs: Das Münzmotiv zeigt linkerhand das Bildnis des Großherzogs Jean und rechterhand das Bildnis des Großherzogs Henri. Neben jedem Bildnis ist der Name des jeweiligen Großherzogs sowie das Geburtsjahr „1921“ des Großherzogs Jean erkennbar. Unten den Bildnissen sind die Konturen der Stadt Luxemburg abgebildet. Links ist kreisförmig „GROUSSHERZOGE VU LËTZEBUERG“ für den Ausgabestaat zu lesen. Das Ausgabejahr „2021“ ist unten rechts erkennbar.

Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

Geschätzte Prägeauflage: 500 000

Ausgabedatum: Januar 2021


(1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).


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