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Document C2019/352/13

Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

ABl. C 352 vom 18.10.2019, p. 13–13 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

18.10.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 352/13


Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

(2019/C 352/13)

Image 1

Nationale Seite der von Luxemburg neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze

Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, tragen jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv.

Ausgabestaat: Luxemburg

Anlass: 100. Jahrestag der Einführung des allgemeinen Wahlrechts

Beschreibung des Münzmotivs: Dargestellt sind links das Bildnis seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs Henri und rechts eine Wahlurne, in die eine Hand einen Stimmzettel wirft. Unten ist „LUXEMBOURG“ als Name des Ausgabestaates zu lesen. Oben findet sich halbkreisförmig der Schriftzug „Centenaire du suffrage universel“ (100. Jahrestag der Einführung des allgemeinen Wahlrechts), darunter steht „1919-2019“, wobei es sich bei 2019 auch um das Ausgabejahr handelt.

Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

Geschätzte Prägeauflage:500 000

Ausgabedatum: September 2019


(1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten der im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).


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