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Document C2019/192/12

Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

ABl. C 192 vom 7.6.2019, p. 28–28 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

7.6.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 192/28


Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

(2019/C 192/12)

Image 1

Nationale Seite der vom Staat Vatikanstadt neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten neuen 2-Euro-Gedenkmünze

Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Für neue Euro-Münzen veröffentlicht die Kommission zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit stets eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale (1). Die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und die durch ein Währungsabkommens mit der EU zur Ausgabe von Euro-Münzen berechtigten Länder können nach den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) unter bestimmten Bedingungen Umlaufgedenkmünzen ausgeben, wobei es sich um 2-Euro-Münzen handeln muss. Diese Münzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, tragen aber auf der nationalen Seite ein national oder europaweit symbolträchtiges Gedenkmotiv.

Ausgabestaat : Staat Vatikanstadt

Anlass : 90. Jahrestag der Gründung des Staates Vatikanstadt

Beschreibung des Münzmotivs : Auf der Gedenkmünze sind Papst Pius XI. (als Souverän des Staates der Vatikanstadt im Jahr 1929 eingesetzt) sowie die Lateranbasilika in Rom abgebildet. Über dem Porträt des Papstes ist halbkreisförmig von links nach rechts der Ausgabestaat „CITTÀ DEL VATICANO“ angegeben. Unten sind die Jahresangaben „1929“ und „2019“ sowie darunter der Name des Künstlers „FUSCO“ aufgeprägt.

Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

Prägeauflage :

91 000

Ausgabedatum :

4. März 2019

(1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).


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