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Document C2019/191/04

    Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/12/2019 — Programm Erasmus+, Leitaktion 3 — Unterstützung politischer Reformen — Die europäische Jugend vereint

    ABl. C 191 vom 6.6.2019, p. 138–142 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    6.6.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 191/138


    AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN — EACEA/12/2019

    Programm Erasmus+, Leitaktion 3 — Unterstützung politischer Reformen

    Die europäische Jugend vereint

    (2019/C 191/04)

    1.   EINLEITUNG — HINTERGRUND (1)

    Viele junge Menschen bringen sich aktiv bei Aktivitäten rund um die EU ein: Sie schließen sich paneuropäischen Organisationen an, nehmen an weniger starr strukturierten, informellen Begegnungen mit jungen Menschen aus anderen europäischen Ländern teil, sind dem europäischen Integrationsprozess gegenüber positiv eingestellt und unterstützen diesen (2). Im Rahmen ihrer Möglichkeiten können sie einflussreiche Botschafter des europäischen Projekts sein und Brücken quer über den gesamten Kontinent bauen — von Ost nach West und von Nord nach Süd — und andere für Europa und ihre europäische Identität begeistern.

    Heute unterstützt das Jugendprogramm Erasmus+ verschiedene Mobilitätsformate, darunter Jugendbegegnungen oder die Mobilität von Jugendbetreuern, und fördert Jugendorganisationen. Erfahrungsanalysen belegen eine fruchtbare und aktive Zusammenarbeit zwischen Organisationen und jungen Menschen in den verschiedenen Ländern. Das Programm Erasmus+ gewinnt und engagiert erfolgreich junge Menschen. Das Interesse an der Teilnahme ist groß. Derzeit können nur eines von drei Mobilitätsprojekten (Jugendaustausch, Mobilität junger Arbeitnehmer) und eine von fünf Partnerschaften (transnationale Jugendinitiativen) unterstützt werden.

    Auch Präsident Juncker machte deutlich: „Europa muss eine Union der Gleichberechtigung und der Gleichberechtigten sein. Das bedeutet Gleichberechtigung ihrer Mitglieder — ob groß oder klein, ob im Osten oder im Westen, ob im Norden oder im Süden“ (3). Junge Menschen sind die Hauptakteure für die Verwirklichung dieses Ziels. Sie engagieren sich zwar häufig weniger intensiv als ältere Menschen über traditionelle Formen der Beteiligung, wie etwa bei Wahlen oder als Mitglieder politischer Parteien, dennoch bekunden die meisten Interesse an der Politik und fühlen sich der Union stärker zugehörig als ältere Gruppen.

    Vor Unterbreitung des Kommissionsvorschlags zu einer neuen EU-Jugendstrategie, der im November 2018 (4) angenommen wurde, erfolgten verschiedene Vorbereitungen sowie Konsultationen junger Menschen (einschließlich einer Eurobarometer-Umfrage). Diese Strategie wird in den kommenden Jahren den Rahmen für die EU-Aktivitäten im Bereich der europäischen Jugendpolitik vorgeben und auf den von jungen Menschen formulierten Europäischen Jugendzielen aufsetzen.

    Diesen Konsultationen zufolge wünscht sich die Mehrheit der befragten jungen Menschen von der EU, dass Themen wie Bildung und Kompetenzen sowie Umweltschutz Vorrang eingeräumt wird.

    2.   ZIELE

    Der Umfang der Maßnahmen im Rahmen von „Die europäische Jugend vereint“ sollte sich an den Erfahrungswerten aus dem Projekt „ein neues Leitmotiv für Europa“ (5), den Europäischen Jugendzielen (6) und den Erkenntnissen des Eurobarometers zu den Prioritäten junger Menschen (7) sowie anderen Initiativen auf dem Gebiet Jugendpolitik und -programme orientieren, einschließlich Projekten, die 2018 im Zuge dieses Tätigkeitsbereichs ausgewählt wurden, um die Beteiligung junger Menschen am bürgerlichen Leben in Europa sowie an grenzüberschreitenden Begegnungen und Mobilitätsmaßnahmen zu fördern.

    2.1.   Allgemeine Ziele

    Die Projekte im Rahmen der Initiative „Die europäische Jugend vereint“ sollen Netzwerke zur Förderung regionaler Partnerschaften schaffen, die in enger Zusammenarbeit mit jungen Menschen aus ganz Europa (den am Programm Erasmus+ teilnehmenden Ländern) gepflegt werden sollen. Die Netzwerke sollen der Organisation von Begegnungen sowie der Ausbildungsförderung (z. B. für Jugendleiter) dienen und es jungen Menschen ermöglichen, selbst gemeinsame Projekte ins Leben zu rufen.

    Die Initiative „Die europäische Jugend vereint“ unterstützt Maßnahmen von mindestens fünf Jugendorganisationen aus fünf verschiedenen förderfähigen Ländern, die am Programm Erasmus+ teilnehmen. Dadurch soll der Austausch von Vorstellungen zur EU ermöglicht, die Bürgerbeteiligung auf breiterer Ebene angeregt und das Unionszugehörigkeitsgefühl gefördert werden. Ziel der Initiative ist es, europäische Jugendliche aus ganz Europa — aus Ost, West, Nord und Süd — zusammenzubringen.

    Vorrangige Themen sind aktive Bürgerbeteiligung, Vernetzung, europäische Werte und Unionsbürgerschaft, demokratische Teilhabe, demokratische Widerstandsfähigkeit und soziale Inklusion im Jugendbereich.

    2.2.   Spezifische Ziele

    Konkret unterstützt die Initiative Folgendes:

    Förderung und Entwicklung einer strukturierteren Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Jugendorganisationen zum Aufbau oder zur Stärkung von Partnerschaften;

    Jugendorganisationen, die sich an Initiativen zur Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Prozess und in der Gesellschaft beteiligen, indem sie Schulungen organisieren, Gemeinsamkeiten zwischen jungen Europäern aufzeigen sowie Diskussionen und Gespräche über ihre Verbindung zur EU, ihre Werte und demokratischen Grundlagen anregen;

    Förderung der Teilhabe unterrepräsentierter Gruppen von jungen Menschen an der Politik, an Jugendorganisationen und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft, indem schutzbedürftige und sozioökonomisch benachteiligte Jugendliche einbezogen werden.

    Die Initiative richtet sich an regierungsunabhängige Jugendorganisationen, öffentliche Einrichtungen und informelle Gruppen von jungen Menschen (insbesondere solche an der Basis), die Projekte vorschlagen, an denen mindestens fünf Partner beteiligt sind, die über die Kapazität verfügen, junge Menschen im Rahmen von Partnerschaften, die sich über verschiedene, am Programm Erasmus+ teilnehmende Länder und deren Regionen erstrecken, zu mobilisieren.

    Breit angelegte Mobilitätsmaßnahmen für junge Menschen sollten bei den Projekten von „Die europäische Jugend vereint“ eine tragende Rolle spielen. Dabei sollten grenzübergreifende Begegnungen und nicht formale sowie informelle Ausbildungsmöglichkeiten für junge Menschen aus ganz Europa (Ost, West, Nord und Süd) angeboten werden, um die Zielsetzung dieser Aufforderung zu verwirklichen. Die Mobilitätsmaßnahmen müssen entsprechend den Aufforderungszielen sehr genau begründet werden.

    Alle obigen Maßnahmen sollten dazu beitragen, mehr junge Menschen zu erreichen, damit eine breitere Stimmenbasis vorliegt, sowie junge Menschen innerhalb und außerhalb von Jugendorganisationen und solche mit weniger Chancen einzubeziehen. Dabei soll eine Vielzahl von Kanälen genutzt werden.

    3.   KRITERIEN FÜR DIE FÖRDERFÄHIGKEIT

    Anträge, die die folgenden Kriterien erfüllen, werden einer eingehenden Bewertung unterzogen.

    Es werden ausschließlich Anträge juristischer Personen, die in einem der am Programm Erasmus+ teilnehmenden Länder niedergelassen sind, in Betracht gezogen (8).

    3.1.   Förderfähige Antragsteller

    Teilnehmen können:

    gemeinnützige Organisationen, Verbände und NRO (einschließlich europäischer regierungsunabhängiger Jugendorganisationen)

    soziale Unternehmen;

    lokale, regionale oder nationale öffentliche Einrichtungen;

    Regionenverbände;

    europäische Verbände für territoriale Zusammenarbeit;

    gewinnorientierte Einrichtungen, die im Bereich der sozialen Verantwortung von Unternehmen aktiv sind;

    mit Sitz in einem Land, das am Programm Erasmus+ teilnimmt.

    Die Partnerschaften müssen sich aus mindestens fünf Partnern aus fünf verschiedenen Ländern zusammensetzen; diese Länder müssen zur Teilnahme am Programm Erasmus+ berechtigt sein. Antragstellende Organisationen sollten nachweisen, dass sie bezüglich der Partner aus verschiedenen Teilen der am Programm Erasmus+ teilnehmenden Länder geografische Ausgewogenheit gewährleisten können. Die Partner der Partnerschaft müssen also über die förderfähigen Länder verteilt sein und aus unterschiedlichen Regionen (Osten, Westen, Norden, Süden) kommen.

    3.2.   Förderfähige Länder

    EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.

    Staaten der Europäischen Freihandelszone (EFTA), die dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören: Island, Liechtenstein, Norwegen;

    Kandidatenländer, die im Rahmen einer Heranführungsstrategie auf den Beitritt vorbereitet werden, gemäß den allgemeinen Grundsätzen und den allgemeinen Bedingungen und Modalitäten der Rahmenabkommen, die mit diesen Ländern im Hinblick auf ihre Teilnahme an den EU-Programmen geschlossen werden: Nordmazedonien, Republik Serbien (9) und Türkei.

    3.3.   Förderfähige Aktivitäten

    Die Finanzhilfe der Europäischen Union im Rahmen dieser Aufforderung erfolgt in Form eines maßnahmenbezogenen Zuschusses zur anteiligen Förderung von Ausgaben, die den ausgewählten Einrichtungen im Rahmen der Durchführung einer Reihe von Aktivitäten entstehen. Diese Aktivitäten müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit den allgemeinen und spezifischen Zielen dieser Aufforderung stehen und in einer Projektbeschreibung niedergelegt sein, die den gesamten Zeitraum abdeckt, für den der Zuschuss beantragt wird.

    Folgende Arten von Aktivitäten sind förderfähig:

    Mobilitätsmaßnahmen, einschließlich breit angelegter Begegnungen zwischen jungen Menschen, darunter Vernetzungsaktivitäten und nicht formale sowie informelle Ausbildungsmöglichkeiten und die Entwicklung von Projekten durch junge Menschen;

    Aktivitäten, die es jungen Menschen ermöglichen, sich am für sie relevanten EU-politischen Geschehen zu beteiligen und daran mitzuwirken;

    Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren; Vernetzung und Partnerschaften mit anderen Jugendorganisationen; Teilnahme an Sitzungen oder Seminaren mit anderen Interessenträgern und/oder politischen Entscheidungsträgern, auch zur Steigerung des politischen Einflusses auf Zielgruppen, Sektoren und/oder Systeme;

    Initiativen und Veranstaltungen zur Entwicklung europäischer Nichtregierungsorganisationen/Organisationen der Zivilgesellschaft/EU-weiter Netzwerke;

    Sensibilisierungs-, Informations-, Verbreitungs- und Förderaktivitäten (Seminare, Workshops, Kampagnen, Sitzungen, öffentliche Debatten, Konsultationen usw.) zu EU-politischen Prioritäten im Bereich Jugend.

    Es sollte sich um grenzübergreifende, auf europäischer, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene durchgeführte Aktivitäten handeln.

    Die teilnehmenden Organisationen sollten nach dem Transversalprinzip Strategien verfolgen, mit denen sie junge Menschen unterschiedlichster Herkunft und in immer größerer Zahl an der Basis erreichen.

    Die Projektdauer muss zwischen 9 und 24 Monaten betragen. Sie kann nicht verlängert werden.

    4.   PROJEKTERGEBNISSE UND PROJEKTDAUER

    Die geförderten Projekte sollten ihren erwarteten Beitrag zur EU-Jugendpolitik demonstrieren, indem sie:

    auf den Zielen der EU-Jugendstrategie 2019-2027 aufsetzen und insbesondere nachweisen, wie sie zu den Strategieschwerpunkten Beteiligung, Befähigung und Begegnung beitragen;

    auf den Ergebnissen von „ein neues Leitmotiv für Europa“, den Europäischen Jugendzielen und anderen Diskussionsprojekten und Meinungsumfragen zur Zukunft Europas aufbauen und diese in den Kontext der Politikentwicklung auf lokaler/regionaler/nationaler/europäischer Ebene stellen;

    die Beteiligung junger Menschen am demokratischen Leben in Form von aktiver Bürgerbeteiligung und Auseinandersetzung mit Entscheidungsträgern verbessern (Befähigung, neue Kompetenzen, Einbeziehung junger Menschen in die Projektgestaltung usw.);

    dazu beitragen, dass der an der Basis aktive Jugendsektor länderübergreifend arbeiten kann, sowie das Lernen und die Zusammenarbeit zwischen jungen Menschen und Entscheidungsträgern über Grenzen hinweg fördern;

    vorhandene bewährte Verfahren und ihre Reichweite über die regulären Netze hinaus ausdehnen;

    ihre Ergebnisse wirksam und ansprechend unter jungen Menschen bekannt machen, die in Jugendorganisationen tätig sind, um den Weg für systematischere Partnerschaften zu ebnen, sowie ihre Ergebnisse auch nicht organisierten Jugendlichen oder Jugendlichen aus benachteiligten Verhältnissen näherbringen;

    Die Projektdauer muss zwischen 9 und 24 Monaten betragen. Sie kann nicht verlängert werden.

    5.   VERGABEKRITERIEN

    Förderfähige Anträge werden anhand von Ausschluss-, Auswahl- und Vergabekriterien beurteilt. Die Ausschluss- und Auswahlkriterien können dem Leitfaden für Antragsteller entnommen werden: https://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/funding_de.

    Folgende Vergabekriterien werden für die Finanzierung eines Antrags zugrunde gelegt:

    Relevanz des Projekts (30 %);

    Qualität der Projektkonzeption und -durchführung (20 %);

    Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen (30 %),

    einschließlich der Art und Weise, wie junge Menschen in alle Phasen der Projektdurchführung einbezogen und die Ost-West- und Nord-Süd-Linien berücksichtigt werden;

    Wirkung, Verbreitung und Nachhaltigkeit (20 %).

    Für EU-Finanzhilfen kommen nur Vorschläge in Betracht, die

    mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktzahl (d. h. der Punktzahl für die vier Vergabekriterien insgesamt) und

    mindestens 50 % der möglichen Punktzahl für jedes einzelne Kriterium

    erreichen.

    6.   MITTELAUSSTATTUNG

    Die gesamte Mittelausstattung für die Kofinanzierung von Projekten unter der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beträgt 5 000 000 EUR.

    Die EU steuert mindestens 100 000 EUR und maximal 500 000 EUR bei. Die Finanzhilfe ist auf einen Kofinanzierungssatz von höchstens 80 % der gesamten förderfähigen Projektkosten begrenzt.

    Die Agentur behält sich vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben.

    7.   EINREICHUNGSVERFAHREN UND FRIST

    Das Antragspaket ist online unter Verwendung des korrekten, ordnungsgemäß ausgefüllten elektronischen Formulars einzureichen, das alle relevanten Anhänge und Belegunterlagen enthält.

    Das e-Formular ist auf Deutsch, Englisch und Französisch unter folgender Internetadresse abrufbar:

    http://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/forderung_de

    Es ist ordnungsgemäß in einer der EU-Amtssprachen auszufüllen.

    Das ordnungsgemäß ausgefüllte e-Formular ist bis zum 18. Juli 2019 um 12.00 Uhr (mittags, Brüsseler Ortszeit) zusammen mit den entsprechenden Anhängen (10) online einzureichen:

    Für die Übermittlung zusätzlicher verbindlich vorgeschriebener verwaltungsbezogener Anhänge per E-Mail an die Exekutivagentur gilt derselbe Abgabetermin.

    Die Antragsteller sind aufgefordert, sämtliche Informationen über die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EACEA/12/2019 und das Einreichungsverfahren sorgfältig zu lesen und die Unterlagen zu verwenden, die Teil des Antrags (Antragspaket) sind und abgerufen werden können unter:

    https://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/forderung_de

    8.   VOLLSTÄNDIGE INFORMATIONEN ZUR AUFFORDERUNG

    Alle Informationen zur Aufforderung EACEA/12/2019, einschließlich des Leitfadens für Antragsteller, sind auf der folgenden Website abrufbar:

    https://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/forderung_de

    Kontakt per E-Mail:

    EACEA-YOUTH@ec.europa.eu


    (1)  Siehe C(2018)774 vom 15.2.2018 (WPI 3.18): https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/sites/erasmusplus2/files/c-2018-774-en.pdf.

    (2)  Siehe das „European Youth“-Eurobarometer 455 (September 2017), veröffentlicht im Januar 2018: http://ec.europa.eu/commfrontoffice/publicopinion/index.cfm/survey/getsurveydetail/instruments/flash/surveyky/2163.

    (3)  http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-17-3165_de.htm.

    (4)  Entschließung des Rates 2018/C 456/14, veröffentlicht im Dezember 2018: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:42018Y1218(01)&from=DE.

    (5)  Siehe https://europa.eu/youth/have-your-say/new-narrative-for-europe_de.

    (6)  https://ec.europa.eu/youth/policy/youth-strategy_de.

    (7)  Flash Eurobarometer 478, http://ec.europa.eu/commfrontoffice/publicopinion/index.cfm/survey/getsurveydetail/instruments/special/surveyky/2224.

    (8)  http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/sites/erasmusplus2/files/files/resources/erasmus-plus-programme-guide_en.pdf.

    (9)  Die Haushaltsanpassungen infolge der Einbeziehung Serbiens als Programmland in das Programm Erasmus+ erlangen vom 1. Januar 2019 an Wirksamkeit, vorbehaltlich der Annahme des Beschlusses der Kommission zur Genehmigung (der Änderung) des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Serbien über die Teilnahme der Republik Serbien am Programm „Erasmus+“, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, ab dem 1. Januar 2019.

    (10)  Weitere Verwaltungsdokumente, die gemäß dem Leitfaden für Antragsteller einzureichen sind, müssen bis spätestens 18. Juli 2019 (mittags, Brüsseler Ortszeit) per E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur übermittelt werden: EACEA-YOUTH@ec.europa.eu


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