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Document C2018/466/09

Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

ABl. C 466 vom 28.12.2018, p. 18–18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

28.12.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 466/18


Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

(2018/C 466/09)

Image

Nationale Seite der von Spanien neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze

Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.

Ausgabestaat : Spanien

Gegenstand : Unesco-Welterbe — Avilas Altstadt und die Kirchen außerhalb ihrer Stadtmauer

Beschreibung des Münzmotivs : Umgeben von den besterhaltenen Stadtmauern Spaniens, wurde das mittelalterliche Stadtbild von Avila in seiner Strenge und Reinheit bewahrt.

Die Mitte des Münzbildes zeigt eine Teilansicht dieser romanischen Stadtmauer. An der oberen Seite sind kreisförmig ansteigend das Wort „ESPAÑA“, das Ausgabejahr „2019“ und das Münzzeichen zu sehen.

Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

Voraussichtliche Prägeauflage :

1 000 000

Ausgabedatum : Erstes Quartal 2019


(1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).


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