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Document C2018/133/05

    Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

    ABl. C 133 vom 16.4.2018, p. 21–21 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    16.4.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 133/21


    Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

    (2018/C 133/05)

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    Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.

    Ausgabestaat : Finnland

    Anlass : Finnische Saunakultur

    Beschreibung des Münzmotivs : Das Münzinnere zeigt eine finnische Landschaft mit einer typischen finnischen Strandsauna in der Mitte. Das Ausgabejahr „2018“ ist unten in der Mitte angegeben. Das Kürzel des Ausgabestaats „FI“ ist in der Mitte links und das Münzzeichen in der Mitte rechts zu sehen.

    Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

    Prägeauflage :

    Ausgabedatum : Oktober 2018


    (1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

    (2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).


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