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Document C2017/327/04

Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

ABl. C 327 vom 29.9.2017, p. 10–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

29.9.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 327/10


Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

(2017/C 327/04)

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Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.

Ausgabestaat : Zypern

Anlass : Paphos 2017 — Kulturhauptstadt Europas

Beschreibung des Münzmotivs : Die Münze zeigt das antike Odeon von Paphos, ein kleines Odeon aus dem 2. Jahrhundert n. Chr. Heute wird es in den Sommermonaten für Musik- und Theateraufführungen genutzt; im Rahmen des Programms „Paphos 2017 — Kulturhauptstadt Europas“ dient es als Bühne für eine Reihe von Veranstaltungen. Der Name des Ausgabestaates „ΚΥΠΡΟΣ KIBRIS“ (Zypern) und der Wortlaut „Πάφος 2017 — Πολιτιστική πρωτεύουσα Ευρώπης“ (Paphos 2017 — Kulturhauptstadt Europas) sind im inneren Münzring der nationalen Seite eingraviert.

Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

Prägeauflage :

Ausgabedatum : 4. Quartal 2017


(1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).


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