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Document C2017/320/04
New national side of euro coins intended for circulation
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
ABl. C 320 vom 27.9.2017, p. 5–5
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
27.9.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 320/5 |
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
(2017/C 320/04)
Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen. (1) Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.
Ausgabestaat : Luxemburg
Anlass : 200. Geburtstag des Großherzogs Guillaume III
Beschreibung des Münzmotivs : Das Münzmotiv zeigt linkerhand das Bildnis seiner Königlichen Höheit des Großherzogs Henri im Linksprofil und rechterhand das Bildnis seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs Wilhelm III. Oben im Motiv steht die Jahreszahl „2017“. Im unteren Teil ist der Text „GRANDS-DUCS DE LUXEMBOURG“ (Großherzöge von Luxemburg) zu lesen. Über dem rechten Bildnis steht der Name „GUILLAUME III“ (Wilhelm III), ergänzt durch die Angabe des Jahres „*1817“.
Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.
Prägeauflage :
Ausgabedatum : Oktober/November 2017
(1) Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.
(2) Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).