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Document C2017/187/18

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8485 — Hitachi Group/Honda/JV) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR. )

ABl. C 187 vom 13.6.2017, p. 61–61 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

13.6.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 187/61


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8485 — Hitachi Group/Honda/JV)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2017/C 187/18)

1.

Am 2. Juni 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Hitachi Automotive Systems Ltd („HIAMS“, Japan) und Honda Motor Co., Ltd („Honda“, Japan) übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung durch den Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen („JV“) die gemeinsame Kontrolle über dieses Gemeinschaftsunternehmen.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

HIAMS ist in der Herstellung und Lieferung von Kraftfahrzeugprodukten und -technologien tätig.

Honda ist in der Herstellung und im Vertrieb von Automobilen, Motorrädern und Motorgeräten tätig.

Das Gemeinschaftsunternehmen wird nach der Übernahme in der Herstellung und Lieferung von Elektromotoren in Japan, China und in den Vereinigten Staaten von Amerika tätig sein.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8485 — Hitachi Group/Honda/JV per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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