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Document C2017/120/07

Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

ABl. C 120 vom 13.4.2017, p. 15–15 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

13.4.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 120/15


Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

(2017/C 120/07)

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Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euromünzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euromünzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.

Ausgabestaat : Staat Vatikanstadt

Anlass : 1950. Jahrestag des Martyriums der Heiligen Petrus und Paulus

Beschreibung des Münzmotivs : Im Münzinneren sind die Heiligen Petrus und Paulus mit ihrem jeweiligen Symbol, den Schlüsseln bzw. dem Schwert, dargestellt. Am oberen Rand verläuft halbkreisförmig die Inschrift „CITTA DEL VATICANO“. Am unteren Rand verläuft halbkreisförmig die Inschrift „1950o DEL MARTIRIO DEI SANTI PIETRO E PAOLO“. Unten links befindet sich das Ausgabejahr „2017“ und unten rechts das Münzzeichen „R“. Dazwischen steht der Name des Künstlers „G. TITOTTO“.

Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

Prägeauflage :

Ausgabedatum : Juni 2017


(1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euromünzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).


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