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Document C2017/120/06

Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

ABl. C 120 vom 13.4.2017, p. 14–14 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

13.4.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 120/14


Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

(2017/C 120/06)

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Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.

Ausgabestaat : Republik San Marino

Anlass : 750. Jahrestag der Geburt von Giotto

Beschreibung des Münzmotivs : Auf der linken Seite des Münzinneren ist ein Teil des von dem Architekten Giotto entworfenen Glockenturms der Kirche Santa Maria del Fiore in Florenz zu sehen; vertikal sind die Aufschriften „SAN MARINO“, „GIOTTO“ und die Daten „1267-2017“ angebracht; auf der rechten Seite sind ein Ausschnitt aus dem Porträt von Giotto und die Initialen der Künstlerin Luciana De Simoni „LDS“ zu sehen; am unteren Rand findet sich der Buchstabe „R“, der für die Münze von Rom steht.

Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

Prägeauflage :

Ausgabedatum : März 2017


(1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).


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