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Document C2017/065/05

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8383 — AMC/Nordic Cinema Group) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR. )

ABl. C 65 vom 1.3.2017, p. 6–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

1.3.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 65/6


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8383 — AMC/Nordic Cinema Group)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2017/C 65/05)

1.

Am 22. Februar 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen AMC Entertainment Holdings, Inc. („AMC“, USA), das der Dalian Wanda Group (China) angehört, übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Nordic Cinema Group Holding AB („NCG“, Schweden).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

AMC betreibt Kinos in den USA und in Teilen Europas. Die Dalian Wanda Group ist in drei Hauptgeschäftsfeldern tätig: Gewerbeimmobilien, Kultur und Finanzen. In Australien und China betreibt das Unternehmen darüber hinaus Kinos, und in China ist es in der Filmproduktion und im Filmvertrieb tätig.

NCG betreibt Kinos in Schweden, Finnland, Norwegen, Estland, Lettland und Litauen und ist darüber hinaus in den Bereichen Filmvertrieb und Kinowerbung tätig.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8383 — AMC/Nordic Cinema Group per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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