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Document C2017/016/07

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8292 — Sumitomo Rubber Industries/Micheldever Group) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR. )

ABl. C 16 vom 18.1.2017, p. 9–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

18.1.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 16/9


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8292 — Sumitomo Rubber Industries/Micheldever Group)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2017/C 16/07)

1.

Am 5. Januar 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Sumitomo Rubber Industries Limited („Sumitomo“, Japan) übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Micheldever Group Ltd („Micheldever“, Vereinigtes Königreich).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   Sumitomo: Herstellung von Reifen und deren Verkauf an Erstausrüster und Großhändler. Außerdem produziert Sumitomo bestimmte Sport- und Industrieprodukte.

—   Micheldever: Groß- und Einzelhandel mit Reifen. Außerdem erbringt Micheldever Reparaturdienstleistungen für Privatkunden.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8292 — Sumitomo Rubber Industries/Micheldever Group per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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