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Document C2016/269/09

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8108 — CVC/Sisal Group) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR)

    ABl. C 269 vom 23.7.2016, p. 39–39 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    23.7.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 269/39


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.8108 — CVC/Sisal Group)

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2016/C 269/09)

    1.

    Am 15. Juli 2016 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen CVC Capital Partners SICAV-FIS SA mit seinen Tochtergesellschaften übernimmt mit der CVC Capital Partners Advisory Group Holding Foundation und deren Tochtergesellschaft („CVC Group“, Luxemburg) im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die alleinige Kontrolle über das Unternehmen Sisal Group S.p.A. (Italien).

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Die CVC Group bietet Beratungs- und Verwaltungsleistungen für Investmentfonds an, die Beteiligungen an zahlreichen Unternehmen — u. a. an Sky Bet — halten. Sky Bet bietet Online-Spiele und Sportwetten für Kunden im Vereinigten Königreich, in Irland, Finnland, Gibraltar, auf der Isle of Man und auf den Kanalinseln an.

    Die Sisal Group erbringt Dienstleistungen im Bereich des Spiel-, Wett- und Lotteriewesens in Italien.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8108 — CVC/Sisal Group per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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