Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document C2016/105/08

    Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

    ABl. C 105 vom 19.3.2016, p. 10–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    19.3.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 105/10


    Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

    (2016/C 105/08)

    Image

    Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.

    Ausgabestaat : Andorra

    Anlass : 20 Jahre Mitgliedschaft im Europarat

    Beschreibung des Münzmotivs : Das Münzinnere zeigt in der Mitte links das Wappen Andorras, gefolgt von der Zahl „20“, deren Null in der Gestaltung an die Flagge des Europarates angelehnt ist. Ganz oben quer steht der Landesname „ANDORRA“, in der Zeile darunter „AL CONSELL D’EUROPA“. Ganz unten steht linker Hand die Jahreszahl „2014“, rechter Hand verläuft schräg aufwärts eine Linie.

    Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

    Prägeauflage :

    Prägedatum : Februar 2016


    (1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

    (2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).


    Top