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Document C2016/097/09
New national side of euro coins intended for circulation
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
ABl. C 97 vom 12.3.2016, p. 21–21
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
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12.3.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 97/21 |
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
(2016/C 97/09)
Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.
Ausgabestaat : Portugal
Anlass : 50. Jahrestag der Eröffnung der ersten Brücke zwischen den beiden Ufern des Flusses Tejo
Beschreibung des Münzmotivs : Die Münze zeigt das Bild der Ponte 25 de Abril. Oben rechts befindet sich der Schriftzug „PORTUGAL“, unten rechts sind untereinander „PONTE“, „25 DE ABRIL“, „1966“ und „2016“ zu lesen. Links unten befindet sich das Münzzeichen „INCM“ und in der Mitte unten ist der Name des Künstlers „JOSÉ AURÉLIO“ eingraviert.
Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.
Prägeauflage :
Ausgabedatum : Juli 2016
(1) Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.
(2) Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).