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Document C2015/246/10

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.7602 — Deutsche Telekom Group/MET Holding/JV) (Text von Bedeutung für den EWR)

    ABl. C 246 vom 28.7.2015, p. 7–7 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    28.7.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 246/7


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.7602 — Deutsche Telekom Group/MET Holding/JV)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2015/C 246/10)

    1.

    Am 17. Juli 2015 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Magyar Telekom Nyrt. („Magyar Telekom“, Ungarn), das von der Deutsche Telekom AG kontrolliert wird, und das Unternehmen MET Holding AG („MET Holding“, Ungarn) erwerben im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen („JV“, Ungarn).

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Magyar Telekom, das von der Deutschen Telekom kontrolliert wird, ist in erster Linie als Telekommunikationsanbieter in Ungarn tätig. Zudem versorgt das Unternehmen Endkunden (sowohl Haushalts- als auch Unternehmenskunden) mit Strom und Gas.

    MET Group, eine Unternehmensgruppe unter alleiniger Kontrolle der Holdinggesellschaft MET Holding, ist auf dem europäischen Markt unter anderem im Handel mit Erdgas, Strom, Erdöl und Erdölerzeugnissen sowie deren Verkauf im Groß- und Einzelhandel tätig. MET Group ist auf 14 nationalen Erdgasmärkten und 13 europäischen Erdgashandelsplätzen präsent.

    Das JV wird Endkunden in Ungarn mit Erdgas und Strom versorgen.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können bei der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7602 — Deutsche Telekom Group/MET Holding/JV per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


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