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Document C2015/086/03
New national side of euro coins intended for circulation
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
ABl. C 86 vom 13.3.2015, p. 3–3
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
13.3.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 86/3 |
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
(2015/C 86/03)
Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.
Ausgabestaat : Luxemburg
Anlass : 15. Jahrestag der Thronbesteigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs
Beschreibung des Münzmotivs : Auf der Münze sind die Porträts der Königlichen Hoheiten des Großherzogs Henri und der Großherzogin zu sehen. Darüber sind das Jahr der Thronbesteigung „2000“, der Ausgabestaat „Luxemburg“ und das Ausgabejahr „2015“ angegeben. Unter den Porträts findet sich der Schriftzug „15e anniversaire de l’accession au trône de S.A.R. le Grand-Duc“ („15. Jahrestag der Thronbesteigung S. Kgl. H. des Großherzogs“).
Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.
Prägeauflage : 1,4 Millionen
Ausgabedatum : März 2015
(1) Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.
(2) Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).