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Document C2014/434/08

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.7403 — CSSC Investment/Wärtsilä Dutch Holding/Wärtsilä Switzerland) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 434 vom 4.12.2014, p. 16–16 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    4.12.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 434/16


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.7403 — CSSC Investment/Wärtsilä Dutch Holding/Wärtsilä Switzerland)

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2014/C 434/08)

    1.

    Am 26. November 2014 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen China State Shipbuilding Corporation („CSSC“, Volksrepublik China), das letztlich vom chinesischen Staat kontrolliert wird, und das Unternehmen Wärtsilä Corporation („Wärtsilä“, Finnland) übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Wärtsilä Switzerland Ltd. („WCH“, Schweiz). Derzeit steht WCH unter der alleinigen Kontrolle von Wärtsilä.

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    CSSC ist die Muttergesellschaft eines der größten Schiffbaukonglomerate in China (CSSC-Gruppe), das Werften, Schiffsausrüster, Forschungsinstitute und mit dem Schiffbau verbundene Unternehmen betreibt sowie in den Bereichen Luft- und Raumfahrt, Baugewerbe, Stromerzeugung, petrochemische Erzeugnisse, Wasserbau, Umweltschutz, Metallurgie und Eisenbahn- und Leichtindustrie tätig ist.

    Wärtsilä ist die Muttergesellschaft der Wärtsilä-Gruppe, die komplette Antriebssysteme für die Schifffahrts- und Energieversorgungsbranche anbietet. Wärtsilä liefert Schiffsstrom für Werften, Reeder und Betreiber von Schiffen und Offshore-Anlagen. Das Unternehmen hat ein weltweites Servicenetz, das die gesamte Lebensdauer der Schiffsmaschinen von Kunden abdeckt, und ist Anbieter von Kraftwerken und Betriebs- und Wartungsleistungen im Bereich der dezentralen Stromerzeugung, die die gesamte Lebensdauer der Anlagen abdecken.

    WCH ist in der Entwicklung und Lizenzierung von Technologie für langsam laufende Zweitakt-Schiffsmotoren tätig.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Europäischen Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7403 — CSSC Investment/Wärtsilä Dutch Holding/Wärtsilä Switzerland per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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