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Document C2014/360/03

Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

ABl. C 360 vom 11.10.2014, p. 3–3 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

11.10.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 360/3


Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

(2014/C 360/03)

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Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission alle neuen Gestaltungsmerkmale von Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.

Ausgabestaat : Staat Vatikanstadt

Anlass : 25. Jahrestag des Falls der Berliner Mauer

Kurzbeschreibung des Münzmotivs : Das Münzmotiv zeigt im Vordergrund mehrere Mauersteine der durchbrochenen Berliner Mauer, die die folgende Aufschrift tragen: „XXV ANNIVERSARIO DEL CROLLO DEL MURO DI BERLINO 1989 2014“. In der Mitte ist zwischen den Mauerresten und einem Stück Stacheldraht ein Olivenzweig abgebildet. Dahinter ist das Brandenburger Tor zu sehen. Darüber steht die Inschrift „Città del Vaticano“.

Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

Prägeauflage : 103 000 Münzen

Datum der Ausstellung : Oktober 2014


(1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).


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