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Document C2014/062/08

Neue nationale Seite der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen

ABl. C 62 vom 4.3.2014, p. 9–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

4.3.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 62/9


Neue nationale Seite der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen

2014/C 62/08

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Nationale Seite der von Slowenien neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze

Die für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen. (1) Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich nur um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.

Ausgabestaat: Slowenien

Anlass: 600. Jahrestag der Krönung von Barbara Celjska

Kurzbeschreibung des Münzmotivs: Das Hauptmotiv der Münze ist eine schraffierte Darstellung der Königin Barbara von Cilli mit ihrem Zepter. Das Motiv zeigt ferner drei für das Adelsgeschlechts der Cillier typische sechszackige Sterne. Links befindet sich der Schriftzug „SLOVENIJA“ und rechts „BARBARA CELJSKA“ sowie die Jahreszahlen „1414-2014“.

Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

Prägeauflage: 1 Million

Datum der Ausfertigung: Oktober 2014


(1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).


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