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Document C2014/020/06

Neue nationale Seite der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen

ABl. C 20 vom 23.1.2014, p. 6–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

23.1.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 20/6


Neue nationale Seite der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen

(2014/C 20/06)

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Nationale Seite der von Luxemburg neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze

Die für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.

Ausgabestaat: Luxemburg

Anlass: 175. Jahrestag der Unabhängigkeit des Großherzogtums Luxemburg

Kurzbeschreibung des Münzmotivs: Das Münzinnere zeigt auf der rechten Seite ein Bildnis Seiner Königlichen Hoheit Großherzog Henri im Rechtsprofil und auf der linken Seite vertikal angeordnet die Jahresangaben „1839“ und „2014“ sowie den Namen des Ausgabestaates, „LËTZEBUERG“. Im unteren Teil des Münzinnern sind die Worte „ONOFHÄNGEGKEET“ und „175 Joër“ zu lesen.

Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

Prägeauflage: 1,4 Millionen

Ausgabedatum: Januar 2014


(1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).


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