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Document C2013/373/10

    Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA 24/13 — Kooperationsprogramm im Bildungsbereich im Rahmen des ICI (Instrument für die Zusammenarbeit mit Industrieländern) — Zusammenarbeit im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung zwischen der Europäischen Union und Australien, der Europäischen Union und Japan, und zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea — Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2013 für Gemeinsame Mobilitätsprojekte (Joint Mobility Projects, JMP) sowie Projekte für einen gemeinsamen Abschluss (Joint Degree Projects, JDP)

    ABl. C 373 vom 20.12.2013, p. 27–29 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    20.12.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 373/27


    AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN — EACEA 24/13

    Kooperationsprogramm im Bildungsbereich im Rahmen des ICI (Instrument für die Zusammenarbeit mit Industrieländern)

    Zusammenarbeit im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung zwischen der Europäischen Union und Australien, der Europäischen Union und Japan, und zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea

    Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2013 für Gemeinsame Mobilitätsprojekte (Joint Mobility Projects, JMP) sowie Projekte für einen gemeinsamen Abschluss (Joint Degree Projects, JDP)

    2013/C 373/10

    1.   Ziele und Beschreibung

    Allgemeines Ziel ist es, das gegenseitige Verständnis zwischen der EU und den Partnerländern, einschließlich einer umfassenderen Kenntnis ihrer Sprachen, Kulturen und Institutionen, zu fördern und die Qualität der Hochschul- und Berufsbildung durch die Anregung ausgewogener Partnerschaften zwischen den Hochschul- und Berufsbildungseinrichtungen in Europa und den Partnerländern zu verbessern.

    2.   Förderfähige Antragsteller

    Die folgende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen richtet sich an ein Konsortium aus Hochschul- und/oder postsekundären Berufsbildungseinrichtungen.

    Förderfähige Antragsteller müssen ihren Sitz in einem der Partnerländer und einem der 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben.

    3.   Förderfähige Aktivitäten

    Im Rahmen dieser Aufforderung werden zwei Arten von Aktivitäten gefördert, nämlich Gemeinsame Mobilitätsprojekte und Joint-Degree-Projekte (Projekte für Studiengänge mit gemeinsamem Abschluss).

    Im Falle der Gemeinsamen Mobilitätsprojekte (JMP) werden Konsortien von postsekundären Berufsbildungs- oder Hochschuleinrichtungen aus der EU und Partnerländern gefördert, um gemeinsame Studien- und Ausbildungsgänge durchzuführen und die Mobilität von Studierenden und Dozenten zu verwirklichen. Die Unterstützung umfasst Pauschalzuschüsse für die Verwaltung sowie Zuschüsse für Studierende und für das Lehr- und Verwaltungspersonal. Ein Konsortium, das sich für ein Gemeinsames Mobilitätsprojekt im Rahmen des Programms ICI-ECP bewirbt, muss aus mindestens 2 postsekundären Berufsbildungs- oder Hochschuleinrichtungen aus 2 verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und aus mindestens 2 solcher Einrichtungen aus dem Partnerland bestehen. Die maximale Laufzeit von JMP-Projekten darf 36 Monate nicht überschreiten. Besonders berücksichtigt werden Projekte, die Praktika und berufspraktische Ausbildungsabschnitte beinhalten.

    Projekte für einen gemeinsamen Abschluss (Joint Degree Projects, JDP) werden gefördert, um doppelte oder gemeinsame Studiengänge zu entwickeln und zu verwirklichen. Die Unterstützung umfasst Pauschalzuschüsse für die Entwicklung und die Verwaltung sowie Zuschüsse für Studierende und für das Lehr- und Verwaltungspersonal. Ein Konsortium, das sich für ein Joint-Degree-Projekt im Rahmen des Programms ICI-ECP bewirbt, muss aus mindestens 2 Hochschuleinrichtungen aus 2 verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und aus mindestens 2 Einrichtungen aus dem Partnerland bestehen. Die maximale Laufzeit von JDP-Projekten darf 48 Monate nicht überschreiten. Besonders berücksichtigt werden Anträge für Joint-Degree-Projekte.

    Die Tätigkeiten sollen im Oktober 2014 beginnen.

    4.   Gewährleistungskriterien

    A.

    Die Bedeutung des Projekts für die Beziehung zwischen der EU und den Partnerländern und sein Beitrag zu Qualität und herausragenden Leistungen (20 %) werden anhand folgender Kriterien ermittelt:

    a)

    Relevanz des Vorschlags für die Zielsetzung der Aufforderung und für die Beziehungen zwischen der EU und dem Partnerland

    b)

    Beitrag des Projekts zu Qualität, herausragenden Leistungen und Innovation im Bildungsbereich

    B.

    Die Qualität der Projektumsetzung (80 %) wird anhand folgender Kriterien ermittelt:

    c)

    Partnerschaftsmanagement und Zusammenarbeit zwischen den Partnern

    d)

    Mobilitätsprogramm für Studierende

    e)

    Regelungen für die Übertragung und Anerkennung von Studienleistungen

    f)

    Aufnahme und Betreuung von Studierenden und Dozenten, sprachliche und kulturelle Vorbereitung

    g)

    Mobilitätsprogramm für Dozenten

    h)

    Evaluierungsplan

    i)

    Verbreitungsplan

    j)

    Nachhaltigkeitsplan

    5.   Mittelausstattung

    Es werden voraussichtlich etwa 2,2 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Von den Partnerländern werden gemäß den für sie geltenden Vorschriften Finanzmittel in vergleichbarer Höhe zur Verfügung gestellt (1).

    Die EU-Finanzhilfe wird für ein vierjähriges JDP-Projekt mit 2 oder mehr EU-Einrichtungen höchstens 350 000 EUR, für ein dreijähriges JMP-Projekt mit 2 EU-Einrichtungen höchstens 190 000 EUR und für ein dreijähriges JMP-Projekt mit 3 oder mehr EU-Einrichtungen höchstens 197 500 EUR betragen.

    6.   Einreichungsfrist

    Anträge sind sowohl bei der EU als auch bei den Durchführungseinrichtungen in Australien (Australian Government — Department of Education), Japan (Japan Student Services Organisation — JASSO), und der Republik Korea (National Research Foundation of Korea — NRF) einzureichen.

    Die Anträge im Namen der federführenden Einrichtung in der EU sind bis spätestens 15. Mai 2014 an die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur zu richten. Anträge mit einem Poststempel späteren Datums werden nicht berücksichtigt. Die Anträge sind an die folgende Anschrift zu senden:

    Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur

    EU-ICI ECP Call for proposals 24/13

    BOUR 02/17

    Avenue du Bourget/Bourgetlaan 1

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË

    Bei der Einreichung von EU-Anträgen im Namen der federführenden Einrichtung in der EU ist das hierfür vorgesehene Formular zu verwenden, das vollständig ausgefüllt sowie mit Datum und Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters der antragstellenden Einrichtung versehen sein muss.

    Anträge aus Australien sind mit den geforderten Nachweisen per Einschreiben an folgende Anschrift zu senden:

    The Director, Strategic Policy, Europe & Americas

    International and Infrastructure Group

    Department Education

    GPO Box 9880

    Canberra ACT 2601

    AUSTRALIA

    Anträge aus Japan sind mit den geforderten Nachweisen per Einschreiben an folgende Anschrift zu senden:

    Tetsuya Yamamoto

    Director

    Student Exchange Support Division

    Student Exchange Department

    Japan Student Services Organisation (JASSO)

    2-2-1 Aomi, Koto-ku

    Tokyo 135-8630

    JAPAN

    Anträge aus Korea: https://ernd.nrf.re.kr/index.do

    7.   Weitere informationen

    Die Leitlinien und die Antragsformulare sind über die folgende Website abrufbar:

    http://eacea.ec.europa.eu/bilateral_cooperation/eu_ici_ecp/index_en.php

    Die Anträge sind unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Antragsformulars einzureichen und müssen sämtliche geforderten Anhänge und Angaben enthalten.


    (1)  JDP-Projekte werden vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Mitteln im betreffenden Partnerland gefördert.


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