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Document C2013/265/06
New national side of euro coins intended for circulation
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
ABl. C 265 vom 14.9.2013, p. 11–11
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
14.9.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 265/11 |
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
2013/C 265/06
Nationale Seite der vom Staat Vatikanstadt neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze
Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Gebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euroraums sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Umlaufmünzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.
Ausgabestaat: Staat Vatikanstadt
Anlass: Sede Vacante 2013
Kurzbeschreibung des Münzmotivs: Das Münzinnere zeigt das Wappen des Kardinal-Kämmerers (Camerlengo) und darüber das Emblem der Apostolischen Kammer, zwei kleine Kreuze, die Aufschrift „CITTÀ DEL VATICANO“ auf der linken und „SEDE VACANTE MMXIII“ auf der rechten Seite.
Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.
Prägeauflage:
Ausgabedatum: Mai 2013
(1) Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.
(2) Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).