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Document C2013/219/07

    Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

    ABl. C 219 vom 31.7.2013, p. 10–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    31.7.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 219/10


    Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

    2013/C 219/07

    Image

    Nationale Seite der von Portugal ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten neuen 2-Euro-Gedenkmünze

    Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Gemeinschaft Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich nur um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.

    Ausgabestaat: Portugal

    Anlass: 250. Jahrestag der Erbauung des „Torre dos Clérigos“

    Kurzbeschreibung des Münzmotivs: Der Turm ist abgebildet, wie er aus der Nähe von der Straße aus zu sehen ist, daneben die typische Skyline von Porto, vom Südufer des Douro-Flusses aus gesehen. Oben erscheint im Halbkreis die Inschrift „250 ANOS TORRE DOS CLÉRIGOS — 2013“. Unten rechts ist das portugiesische Wappen zu sehen, darunter der Ausgabestaat „PORTUGAL“. Links erscheint das Münzzeichen und der Name des Künstlers „INCM — HUGO MACIEL“.

    Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

    Prägeauflage:

    Ausgabedatum: Juni 2013


    (1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

    (2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).


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