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Document C2011/345/06

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6369 — HBO/Ziggo/HBO Nederland) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 345 vom 25.11.2011, p. 18–18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

25.11.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 345/18


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6369 — HBO/Ziggo/HBO Nederland)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2011/C 345/06

1.

Am 17. November 2011 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen HBO Netherlands Holdings, S.R.O. („HBO“, Niederlande) und Ziggo B.V. („Ziggo“, Niederlande) planen die Gründung eines Vollfunktionsgemeinschaftsunternehmens („HBO Nederland“, Niederlande) im Sinne von Artikel 3 Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

HBO: Tochtergesellschaft der Home Box Office, Inc., die audiovisuelle Inhalte produziert und Kabelnetze in unterschiedlichen Ausstrahlungsgebieten der Welt betreibt; Home Box Office, Inc. ist eine Tochtergesellschaft der Time Warner Inc., einem internationalen Medienkonzern, der weltweit in den Sparten Film, Fernsehen und Zeitschriftenverlagsgeschäft tätig ist,

Ziggo: in den Niederlanden ansässiger Anbieter von Medien- und Kommunikationsdienstleistungen in den Bereichen Telefonie, Internet, Radio und Fernsehen, Datenübertragung und elektronische Zahlungssysteme,

HBO Nederland: Anbieter von Pay-TV-Dienstleistungen (u. a. exklusiv für Inhalte von Film- und Fernsehserien) für auf dem Endverbrauchermarkt tätige Pay-TV-Anbieter in den Niederlanden.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6369 — HBO/Ziggo/HBO Nederland per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).


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