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Document C2011/301/06

Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

ABl. C 301 vom 12.10.2011, p. 5–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

12.10.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 301/5


Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

2011/C 301/06

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Nationale Seite der von Vatikanstadt neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze

Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission alle Gestaltungsmerkmale von neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Gemeinschaft Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.

Ausgabestaat: Vatikanstadt

Anlass: 26. Weltjugendtag

Kurzbeschreibung des Münzmotivs: Das Münzinnere zeigt in der Mitte junge Menschen und Flaggen sowie das Münzzeichen „R“ und die Jahreszahl „2011“. Das Münzinnere wird von einem Kreisbogen umschlossen, der in der oberen Hälfe die Angaben „XXVI“ und „G.M.G“ (für Giornata Mondiale della Gioventù — Weltjugendtag) enthält und in dessen untere Hälfte der Ausgabestaat „CITTÀ DEL VATICANO“ (Vatikanstadt) eingeprägt ist.

Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

Prägeauflage:

Ausgabedatum: Oktober 2011


(1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).


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