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Document C2011/284/04

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6400 — ECE/Metro/MEC JV) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 284 vom 28.9.2011, p. 24–24 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

28.9.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 284/24


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6400 — ECE/Metro/MEC JV)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2011/C 284/04

1.

Am 21. September 2011 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen ECE Projektmanagement GmbH & Co. KG („ECE“, Deutschland), letztlich kontrolliert von Herrn Alexander Otto, und Metro Group Asset Management Services („MAMS“, Deutschland), 100 %ige Tochtergesellschaft der Metro AG („Metro“, Deutschland), erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über die MEC Metro-ECE Centermanagement GmbH & Co. KG („MEC“, Deutschland), bei der es sich um ein neugegründetes Gemeinschaftsunternehmen handelt.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

ECE: Beratung und Geschäftsbesorgung in Bezug auf die Beschaffung, Entwicklung, Planung und Errichtung von Gewerbeobjekten und sonstigem Grundvermögen sowie der Vermietungsvermittlung, Verwaltung, Bewirtschaftung und Veräußerung solcher Immobilien,

MAMS: Erbringung wesentlicher Dienstleistungen innerhalb des Immobiliensegments der Metro Group, zur Steuerung, Entwicklung, Vermietung, Bebauung und Bewirtschaftung der sich im Immobilienportfolio der Metro Group befindlichen Immobilien,

MEC: Property Managementleistungen für Einzelhandelsobjekte.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6400 — ECE/Metro/MEC JV per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).


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