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Document C2011/231/08

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6335 — Abertis Infraestructuras/Goldman Sachs Group/Autopistas Metropolitanas de Puerto Rico) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 231 vom 6.8.2011, p. 11–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    6.8.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 231/11


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.6335 — Abertis Infraestructuras/Goldman Sachs Group/Autopistas Metropolitanas de Puerto Rico)

    Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    2011/C 231/08

    1.

    Am 1. August 2011 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Goldman Sachs Group, Inc. („Goldman Sachs“, Vereinigte Staaten von Amerika) und Abertis Infraestructuras SA („Abertis“, Spanien) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen an einem neugegründeten Gemeinschaftsunternehmen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Autopistas Metropolitanas de Puerto Rico, LLC („Autopistas“, Puerto Rico).

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Goldman Sachs: Investment Banking, Wertpapiergeschäfte und Anlagemanagement weltweit,

    Abertis: Dienstleistungen im Bereich Mobilitäts- und Telekommunikationsinfrastrukturen,

    Autopistas Puerto Rico: Verwaltung und Nutzung von Konzessionen für Mautstraßen in Puerto Rico.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6335 — Abertis Infraestructuras/Goldman Sachs Group/Autopistas Metropolitanas de Puerto Rico per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    J-70

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

    (2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).


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