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Dokument C2011/019/05

Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

ABl. C 19 vom 20.1.2011, s. 4–4 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

20.1.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 19/4


Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

2011/C 19/05

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Nationale Seite der von Frankreich neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze

Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euroraum den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission alle Gestaltungsmerkmale der neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euroraums sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Gemeinschaft Euro-Umlaufmünzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.

Ausgabestaat: Frankreich

Anlass: 30 Jahre Musikfest

Kurzbeschreibung des Münzmotivs: Das Münzinnere zeigt stilisiert eine fröhliche Menschenmenge, ein Musikinstrument und umherfliegende Noten als Ausdruck der ausgelassenen Stimmung beim Musikfest, das in Frankreich seit 1981 am Tag der Sommersonnenwende begangen wird. Darüber stehen die Worte „Fête de la MUSIQUE“ (Musikfest) und das Datum „21 JUIN 2011“ (21. Juni 2011). Am oberen rechten Rand des Münzinneren sind die Worte „30e ANNIVERSAIRE“ (30. Jahrestag) eingeprägt. Im unteren Teil stehen die Buchstaben „RF“ für das Ausgabeland.

Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

Prägeauflage: 10 Millionen

Ausgabedatum: Juni 2011


(1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).


Op