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Document C2010/225/07
Call for proposals — EACEA/21/10 — Structural support for European public policy research organisations and think tanks and for civil society organisations at European level — ‘Europe for Citizens’ programme, Action 2, Measures 1 and 2 — 2011
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/21/10 — Strukturförderung für Forschungseinrichtungen und Denkfabriken ( „Think Tanks“ ), die sich mit europäischen öffentlichen Politiken beschäftigen, und für zivilgesellschaftliche Organisationen auf europäischer Ebene — Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ , Aktion 2, Maßnahmen 1 und 2 — 2011
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/21/10 — Strukturförderung für Forschungseinrichtungen und Denkfabriken ( „Think Tanks“ ), die sich mit europäischen öffentlichen Politiken beschäftigen, und für zivilgesellschaftliche Organisationen auf europäischer Ebene — Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ , Aktion 2, Maßnahmen 1 und 2 — 2011
ABl. C 225 vom 20.8.2010, p. 7–10
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
20.8.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 225/7 |
AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN — EACEA/21/10
Strukturförderung für Forschungseinrichtungen und Denkfabriken („Think Tanks“), die sich mit europäischen öffentlichen Politiken beschäftigen, und für zivilgesellschaftliche Organisationen auf europäischer Ebene
Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“, Aktion 2, Maßnahmen 1 und 2 — 2011
2010/C 225/07
1. ZIELE UND BESCHREIBUNG
Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EACEA/21/10 beruht auf dem Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft im Zeitraum 2007-2013 (1) (im Folgenden als „Programm“ bezeichnet).
Das Programm bildet die Rechtsgrundlage für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betreffend Aktion 2 „Aktive Zivilgesellschaft in Europa“, Maßnahmen 1 und 2 „Strukturförderung für Think-Tanks, die sich mit europäischen öffentlichen Politiken beschäftigen, und für Organisationen der Zivilgesellschaft auf europäischer Ebene“.
1.1 Allgemeine Ziele des Programms
Das Programm soll zu folgenden allgemeinen Zielen beitragen:
a) |
Bürgern die Möglichkeit zur Interaktion und zur Partizipation an einem immer engeren Zusammenwachsen eines demokratischen und weltoffenen Europas, das geeint und reich in seiner kulturellen Vielfalt ist, geben und damit die Entwicklung des Konzepts der Bürgerschaft der Europäischen Union fördern; |
b) |
ein Verständnis für eine europäische Identität entwickeln, die auf gemeinsamen Werten, gemeinsamer Geschichte und gemeinsamer Kultur aufbaut; |
c) |
das Gefühl der Zugehörigkeit zur Europäischen Union bei ihren Bürgern fördern; |
d) |
das Verständnis der europäischen Bürger füreinander vergrößern, dabei die kulturelle und sprachliche Vielfalt achten und fördern und zugleich zum interkulturellen Dialog beitragen. |
1.2 Spezifische Ziele der Aufforderung
Die spezifischen Ziele dieser Aufforderung sind:
a) |
Aktionen, Diskussionen und Überlegungen zur europäischen Bürgerschaft und zur Demokratie, zur Wertegemeinschaft und zur gemeinsamen Geschichte und gemeinsamen Kultur durch die Aktivitäten und die Zusammenarbeit von Think-Tanks und der Organisationen der Zivilgesellschaft auf europäischer Ebene fördern; |
b) |
die Interaktion zwischen den Bürgern sowie Organisationen der Zivilgesellschaft aller teilnehmenden Länder fördern, dabei zum interkulturellen Dialog beitragen und sowohl die Vielfalt als auch die Einheit Europas betonen. |
1.3 Vorrangige Themen
— |
Zukunft der Europäischen Union und ihrer Grundwerte |
— |
Aktive europäische Bürgerschaft, Beteiligung und Demokratie in Europa |
— |
Interkultureller Dialog |
— |
Wohlbefinden der Menschen in Europa, Beschäftigung, sozialer Zusammenhalt und nachhaltige Entwicklung sowie Auswirkungen von EU-Politiken |
1.4 Beschreibung der Aufforderung
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betrifft die Strukturförderung — in Form von Betriebskostenzuschüssen — von Organisationen, die ein Ziel von allgemeinem europäischem Interesse verfolgen. Betriebskostenzuschüsse dienen als finanzielle Unterstützung zur Deckung eines Teils der Kosten, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der regelmäßigen Tätigkeit der ausgewählten Organisation erforderlich sind.
Diese Förderung kann entsprechend bestimmten Kriterien als jährlicher Zuschuss oder im Rahmen einer mehrjährigen Partnerschaft gewährt werden. Die vorliegende Aufforderung betrifft ausschließlich die Gewährung jährlicher Zuschüsse für das Haushaltsjahr 2011.
2. FÖRDERFÄHIGE ANTRAGSTELLER
2.1 Organisationen
Um einen Betriebskostenzuschuss erhalten zu können, muss eine Organisation, die ein Ziel von allgemeinem europäischem Interesse verfolgt:
a) |
eine gemeinnützige Organisation mit Rechtspersönlichkeit sein; bei Netzwerken ohne separate Betriebsstruktur mit eigenem Status kann der Antrag von der Mitgliedsorganisation eingereicht werden, die für die Koordinierung des Netzwerks zuständig ist; |
b) |
im Bereich der europäischen Bürgerschaft tätig sein, was eindeutig aus ihrer Satzung bzw. den schriftlich formulierten Zielen der Organisation hervorgehen muss, und sie muss einer der folgenden Kategorien von Organisationen angehören:
|
c) |
die Mehrzahl ihrer Aktivitäten in förderungsberechtigten Ländern ausüben (siehe Punkt 2.2). Die Organisationen seit mehr als einem (1) Jahr (zum 15. Oktober 2010) in rechtsgültiger Form in einem der förderfähigen Länder ansässig sein und eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen und außerdem bei den nachstehenden Kategorien folgende geografische Abdeckung aufweisen:
Natürliche Personen und öffentliche Einrichtungen sind bei dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nicht förderberechtigt. |
2.2 Länder
a) |
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern |
b) |
Kroatien |
c) |
die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien |
d) |
Albanien. |
3. FÖRDERFÄHIGE AKTIONEN
Die Aktivitäten der Antrag stellenden Organisation müssen einen greifbaren Beitrag zur Entwicklung und zur Umsetzung der spezifischen Ziele und vorrangigen Themen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen leisten. Sie müssen mindestens ein spezifisches Ziel und ein vorrangiges Thema der unter Punkt 1 angegebenen Ziele und Themen abdecken.
Das Arbeitsprogramm 2011 der antragstellenden Organisation sollte deren satzungsgemäße Tätigkeiten, insbesondere Konferenzen, Seminare, Gesprächsrunden, Vertretungsaktionen, Kommunikation und Valorisierung, sowie deren sonstige wiederkehrende europäische Tätigkeiten umfassen.
Förderungszeitraum
Der Förderungszeitraum muss dem Geschäftsjahr des Antragstellers entsprechen, wie er sich aus den bescheinigten Jahresabschlüssen der Organisation ergibt. Entspricht dieses Geschäftsjahr dem Kalenderjahr, erstreckt sich der Förderungszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2011.
Bei Antragstellern, deren Geschäftsjahr vom Kalenderjahr abweicht, entspricht der Förderungszeitraum dem Zwölfmonatszeitraum ab dem Beginn ihres Geschäftsjahres im Jahr 2011.
4. VERGABEKRITERIEN
Antragsteller, die die Förderfähigkeits- und Ausschlusskriterien erfüllt haben, werden anhand der Vergabekriterien von einem Bewertungsausschuss im Hinblick auf die Feststellung bewertet, welche Anträge für eine Kofinanzierung in Betracht kommen.
Die Vergabekriterien umfassen qualitative Kriterien, die 80 % ausmachen, und quantitative Kriterien, die 20 % der vergebenen Punkte ausmachen.
4.1 Qualitative Kriterien (80 %)
Folgende Faktoren werden bewertet:
a) |
Angemessenheit für die Ziele und vorrangigen Themen des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ (30 %) |
b) |
Eignung, Kohärenz und Vollständigkeit des Arbeitsprogramms (20 %) |
c) |
Wirkung des Arbeitsprogramms (10 %) |
d) |
europäischer Mehrwert (10 %) |
e) |
Öffentlichkeitswirksamkeit der Aktivitäten sowie Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse im Hinblick auf die europäischen Bürgerinnen und Bürger und andere betroffene Parteien. (10 %) |
4.2 Quantitative Kriterien (20 %)
Folgende Faktoren werden bewertet:
a) |
Zahl der an den Aktivitäten des Arbeitsprogramms beteiligten förderfähigen Länder (10 %); |
b) |
Zahl der potenziellen direkten Begünstigten (10 %). |
5. HAUSHALTSMITTEL
Die für die Kofinanzierung von jährlichen Betriebskostenzuschüssen vorgesehenen Mittel belaufen sich im Jahr 2011 insgesamt auf etwa 1 Mio. EUR. Die Exekutivagentur beabsichtigt die Finanzierung von etwa 12 Organisationen im Rahmen dieser Aufforderung, behält sich jedoch das Recht vor, nach Maßgabe der Qualität der Anträge nicht alle verfügbaren Mittel zu bewilligen.
Die Förderung wird unter Posten 16.05.01 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union vergeben.
6. FRIST FÜR DIE EINREICHUNG DER ANTRÄGE
Letzter Termin für die Einreichung der Anträge ist der 15. Oktober 2010.
Bei der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind die Anträge von den Antragstellern auf einem elektronischen Formular zu stellen.
Die erforderlichen Anlagen, die nicht auf elektronischem Wege übermittelt werden können, sind an die folgende Adresse zu senden:
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur |
Referat P7 |
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EACEA/21/10 |
Avenue du Bourget 1 (BOUR 01/17) |
1140 Bruxelles/Brussel |
BELGIQUE/BELGIË |
Es werden nur Anträge berücksichtigt, die auf dem hierfür vorgesehenen, vollständig ausgefüllten und datierten Formular eingereicht werden und von der Person unterzeichnet wurden, die befugt ist, für den Antragsteller Verpflichtungen einzugehen.
7. AUSFÜHRLICHE INFORMATIONEN
Detaillierte Anleitungen für Antragsteller sowie die Antragsformulare stehen auf folgender Website zur Verfügung: http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/index_de.htm
(1) Beschluss Nr. 1904/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 (ABl. L 378 vom 27.12.2006, S. 32)