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Document C2010/212/02

    Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

    ABl. C 212 vom 5.8.2010, p. 2–2 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    5.8.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 212/2


    Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

    2010/C 212/02

    Image

    Nationale Seite der von der Republik San Marino neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze

    Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Gebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission alle Gestaltungsmerkmale von neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euroraums sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Gemeinschaft Euro-Umlaufmünzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.

    Ausgabestaat: Republik San Marino

    Anlass: 500. Todestag von Sandro Botticelli

    Kurzbeschreibung des Münzmotivs: Das Münzinnere stellt im Ausschnitt „Frohsinn“, eine der drei tanzenden Grazien dar, frei nach dem Bild „Der Frühling“ von Sandro Botticelli. Über dem Motiv steht die Jahreszahl „2010“, links daneben das Ausgabeland „SAN MARINO“ und das Münzzeichen „R“ und rechts die Initiale „m“ des Graveurs Roberto Mauri.

    Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

    Prägeauflage:

    Ausgabedatum:


    (1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

    (2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).


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