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Document C2010/168/06

    Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen für die Stelle des Kanzlers des Gerichtshofs der Europäischen Union

    ABl. C 168 vom 26.6.2010, p. 6–7 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    26.6.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 168/6


    AUFRUF ZUR EINREICHUNG VON BEWERBUNGEN

    für die Stelle des Kanzlers des Gerichtshofs der Europäischen Union

    2010/C 168/06

    Die Stelle des Kanzlers des Gerichtshofs der Europäischen Union wird demnächst frei. Der Kanzler wird gemäß dem in Artikel 12 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs vorgesehenen Verfahren ernannt.

    Der Kanzler wird für eine Amtszeit von 6 Jahren ernannt. Seine Rechtsstellung und die für ihn geltenden Beschäftigungsbedingungen sind in der Satzung des Gerichtshofs und in dessen Verfahrensordnung sowie in der Regelung über die Amtsbezüge der Mitglieder der Kommission und des Gerichtshofs (Verordnung Nr. 422/67/EWG des Rates vom 25. Juli 1967) geregelt.

    Art der Tätigkeit

    Der Kanzler steht dem Gerichtshof bei der Ausübung seiner Rechtsprechungstätigkeit zur Seite. Hierzu nimmt er die in Artikel 17 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs beschriebenen Aufgaben wahr.

    Darüber hinaus ist der Kanzler der Generalsekretär des Organs, das aus drei Gerichten besteht: dem Gerichtshof, dem Gericht und dem Gericht für den öffentlichen Dienst. Im Auftrag des Präsidenten des Gerichtshofs führt er die Verwaltung des Organs und leitet das Personal und die Dienststellen. Kraft Befugnisübertragung durch den Gerichtshof übt er die Funktion des Anweisungsbefugten für die im Haushalt des Organs veranschlagten Mittel aus.

    Anforderungen an die Bewerber

    Die Bewerber müssen

    die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen;

    eine durch ein Hochschulzeugnis nachgewiesene vollständige juristische Ausbildung sowie eine gründliche Kenntnis des Rechts der Europäischen Union und der Arbeitsweise ihrer Gerichte besitzen;

    über eine 15-jährige Berufserfahrung, zu einem signifikanten Teil in Funktionen mit sehr hoher Verantwortung, verfügen;

    sehr gute Kenntnisse der französischen Sprache und gute Kenntnisse einer weiteren Amtssprache der Europäischen Union besitzen; die Kenntnis weiterer Amtssprachen ist von Vorteil.

    Einreichung der Bewerbungen

    Bewerbungen sind an den Gerichtshof zu richten, und zwar ausschließlich per E-Mail an die Adresse Greffier.CJUE@curia.europa.eu bis spätestens zum 18. Juli 2010. Den Bewerbungen ist ein Lebenslauf beizufügen, aus dem alle Angaben in Bezug auf Lebensalter, Staatsangehörigkeit, akademische Grade, Sprachkenntnisse, gegenwärtige und frühere Tätigkeiten sowie etwaige gerichtliche und internationale Erfahrung der Bewerber hervorgehen.


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