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Document C2010/137/10

    Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

    ABl. C 137 vom 27.5.2010, p. 25–25 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    27.5.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 137/25


    Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

    2010/C 137/10

    Image

    Nationale Seite der von Frankreich neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze

    Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euroraum den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission alle Gestaltungsmerkmale der neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euroraums sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Gemeinschaft Euro-Umlaufmünzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.

    Ausgabestaat: Frankreich

    Gegenstand: Aufruf General de Gaulles vom 18. Juni 1940 (wurde von London aus über die BBC ausgestrahlt und begründete den französischen Widerstand).

    Kurzbeschreibung des Münzmotivs: Das Münzinnere zeigt General de Gaulle in Uniform ohne Kopfbedeckung vor einem für die damalige Zeit typischen Mikrofon, während er den Aufruf verliest. In das Manuskript hat der Graveur geschickt die Abkürzung „RF“ für „Französische Republik“ platziert. Im oberen Teil des Münzinneren sind die Jahreszahl „2010“ und darunter die Angaben „70 ANS“ (70 Jahre) und „APPEL 18 JUIN“ (Aufruf vom 18. Juni) eingraviert.

    Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

    Prägeauflage: 20 Millionen

    Ausgabedatum: Juni 2010


    (1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

    (2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).


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