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Document C2010/110/06

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5796 — Eni/Mobil Oil Austria) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 110 vom 29.4.2010, p. 6–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

29.4.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 110/6


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5796 — Eni/Mobil Oil Austria)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2010/C 110/06

1.

Am 20. April 2010 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Agip Austria GmbH („Agip Austria“, Österreich), das zu 100 % von Eni S.p.A. („ENI“, Italien) kontrolliert wird, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch den Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Mobil Oil Austria GmbH („Mobil Oil Austria“, Österreich), das im alleinigen Eigentum von ExxonMobil Central Europe Holding GmbH („EMCEH“, Deutschland) steht.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

ENI: Exploration, Produktion, Lieferung, Transport, Lagerung, Vertrieb und Verkauf von Erdgas sowie Exploration und Produktion von Erdöl,

Mobil Oil Austria: Vermarktung, Lieferung und Vertrieb raffinierter Erdölerzeugnisse.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5796 — Eni/Mobil Oil Austria per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).


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