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Document C2009/270/09
Media 2007 — Development, distribution, promotion and training — Call for Proposals — EACEA/17/09 — i2i audiovisual
Media 2007 — Entwicklung, Vertrieb, Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung — Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/17/09 — i2i audiovisual
Media 2007 — Entwicklung, Vertrieb, Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung — Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/17/09 — i2i audiovisual
ABl. C 270 vom 11.11.2009, p. 21–23
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
11.11.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 270/21 |
MEDIA 2007 — ENTWICKLUNG, VERTRIEB, ÖFFENTLICHKEITSARBEIT UND FORTBILDUNG
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/17/09
i2i audiovisual
2009/C 270/09
1. Ziele und Beschreibung
Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen basiert auf dem Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007).
Zu den in diesem Beschluss beabsichtigten Maßnahmen zählt die Entwicklung von Produktionsvorhaben.
Die Förderung zielt darauf ab, europäischen Produktionsunternehmen den Zugang zu Finanzierungen durch Banken und Finanzinstitute zu erleichtern, indem ein Teil der Kosten für nachfolgende Posten kofinanziert wird:
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Versicherung audiovisueller Produktionen: Modul 1 — Beteiligung am Posten „Versicherungen“ eines Produktionsbudgets; |
— |
Fertigstellungsgarantie für die Produktion eines audiovisuellen Werkes: Modul 2 — Beteiligung am Posten „Fertigstellungsgarantie“ eines Produktionsbudgets; |
— |
Bankfinanzierung der Produktion eines audiovisuellen Werkes: Modul 3 — Beteiligung am Posten „Finanzkosten“ eines Produktionsbudgets. |
2. Teilnahmeberechtigte Antragsteller
Die vorliegende Bekanntmachung richtet sich an europäische Unternehmen, deren Geschäftstätigkeiten zur Realisierung der oben genannten Ziele beitragen, insbesondere an unabhängige Produktionsunternehmen des audiovisuellen Sektors.
Die Bewerber müssen in einem der nachfolgenden Länder niedergelassen sein:
— |
den 27 Ländern der Europäischen Union, |
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EFTA-Länder |
— |
den Ländern, welche die in Artikel 8 des Beschlusses Nr. 1718/2006/EG niedergelegten Bedingungen erfüllen, einschließlich der Schweiz und Kroatiens. |
3. Förderfähige Massnahmen
Das vorgeschlagene audiovisuelle Werk muss die nachstehend genannten Bedingungen erfüllen:
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Es muss sich um eine Fiktion, Animation oder einen kreativen Dokumentarfilm handeln, die/der mehrheitlich von Unternehmen produziert wird, die in einem der am MEDIA-Programm teilnehmenden Länder niedergelassen sind. |
— |
An der Produktion muss eine erhebliche Anzahl von Fachleuten mitwirken, die Staatsangehörige der am MEDIA-Programm teilnehmenden Länder oder in diesen wohnhaft sind. |
Die Höchstdauer der Vorhaben beträgt 30 Monate.
Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bezieht sich lediglich auf Vorhaben, die zwischen dem 1.7.2009 und dem 7.7.2010 beginnen.
4. Zuschlagskriterien
Die förderfähigen Anträge/Vorhaben werden nach folgenden Kriterien bewertet:
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Projekte, die eine Förderung im Rahmen von MEDIA zur Entwicklung individueller Vorhaben in den großen Ländern erhalten und/oder Listen von Vorhaben für Länder mit geringer audiovisueller Kapazität: 10 Punkte |
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Vorhaben, die über einen Bankkredit finanziert werden: 10 Punkte |
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Vorhaben aus Ländern mit geringer audiovisueller Kapazität: 10 Punkte |
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Vorhaben aus den neuen Mitgliedstaaten: 5 Punkte |
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Vorhaben mit europäischer Dimension: Koproduktion, an dem mehr als ein am MEDIA-Programm teilnehmendes Land beteiligt ist: 3 Punkte |
Die Vorhaben, welche die höchste Punktzahl auf der Grundlage der oben genannten Kriterien erzielen, werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel einen finanziellen Beitrag zuerkannt bekommen.
Falls nach Abschluss des obigen Verfahrens mehrere Vorhaben die gleiche Punktzahl erreichen, wird lediglich auf diese Vorhaben das nachfolgende Kriterium angewandt:
Koproduktion, an dem mehr als ein am MEDIA-Programm teilnehmendes Land beteiligt ist: 1 Punkt pro beteiligtem Land
Die Vorhaben, welche auf der Grundlage der obigen Darstellung die höchste Punktzahl erzielen, werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel einen finanziellen Beitrag zuerkannt bekommen.
Falls nach Abschluss des obigen Verfahrens mehrere Vorhaben die gleiche Punktzahl erreichen, wird lediglich auf diese Vorhaben das nachfolgende Kriterium angewandt:
Potential des internationalen Vertriebs: 0—5 Punkte.
5. Haushalt
Der geschätzte Gesamthaushalt für die Kofinanzierung von Vorhaben beträgt 3 Millionen EUR. Der finanzielle Beitrag darf 50 % — (60 %) der förderfähigen Kosten nicht überschreiten. Der Förderbetrag liegt zwischen 5 000 und 50 000 EUR. Der Förderungshöchstbetrag wird auf 50 000 EUR pro Vorhaben begrenzt.
6. Frist für die Einreichung der Vorschläge
Die Übersendung der Antragsunterlagen muss erfolgen bis zum:
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5. Februar. 2010 für Vorhaben, die zwischen dem 1. Juli. 2009 und dem 5. Februar. 2010 beginnen. |
— |
7. Juli. 2010 für Vorhaben, die zwischen dem 1. Januar. 2010 und dem 7. Juli. 2010 beginnen. |
Die Anträge müssen an folgende Adresse gesandt werden:
Education Audiovisual and Culture Executive Agency |
Call for Proposals EACEA/17/09 |
Mr. Constantin Daskalakis |
BOUR 3/30 |
Avenue du Bourget 1 |
1140 Bruxelles/Brussel |
BELGIQUE/BELGIË |
Es werden nur Anträge akzeptiert, die auf dem entsprechenden ordnungsgemäß ausgefüllten, datierten und vom bevollmächtigten Vertreter der Antrag stellenden Organisation unterzeichneten Vordruck eingereicht werden.
Per Telefax oder E-Mail übermittelte Anträge sind unzulässig.
7. Zusätzliche Informationen
Die Leitlinien zur Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sowie die Antragsformulare können unter folgendem Link abgerufen werden: http://ec.europa.eu/information_society/media/producer/i2i/detail/index_en.htm
Die Anträge müssen die im vollständigen Wortlaut enthaltenen Bestimmungen zwingend einhalten, unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars eingereicht werden und sämtliche Anhänge und geforderten Angaben enthalten.