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Document C2009/204/05

Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

ABl. C 204 vom 29.8.2009, p. 9–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

29.8.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 204/9


Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

2009/C 204/05

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Nationale Seite der vom Staat Vatikanstadt neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze

Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euroraum den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission alle Gestaltungsmerkmale der neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euroraums sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Gemeinschaft Euro-Umlaufmünzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.

Ausgabestaat: Staat Vatikanstadt

Anlass: Internationales Jahr der Astronomie

Kurzbeschreibung des Münzmotivs: Das Münzinnere stellt eine Allegorie der Geburt der Sterne und der Planeten sowie mehrere astronomische Instrumente dar. Das Münzzeichen „R“ ist im unteren linken Quadranten eingeprägt. Unterhalb der beiden unteren Quadranten steht mittig die Jahreszahl „2009“. Die Allegorie wird von einem Kreisbogen mit den Angaben „ANNO INTERNAZIONALE DELL’ASTRONOMIA“ (in einem nach links versetzten Halbkreis) und „CITTÁ DEL VATICANO“ (oben rechts) umschlossen.

Auf dem äußeren Ring der Münze sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

Prägeauflage: 106 084 Stück

Ausgabedatum: Oktober 2009


(1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).


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