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Document C2009/112/05
Prior notification of a concentration — (Case COMP/M.5469 — Renova Industries/Sulzer) Text with EEA relevance
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses — (Sache COMP/M.5469 — Renova Industries/Sulzer) Text von Bedeutung für den EWR
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses — (Sache COMP/M.5469 — Renova Industries/Sulzer) Text von Bedeutung für den EWR
ABl. C 112 vom 16.5.2009, p. 11–11
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
16.5.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 112/11 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.5469 — Renova Industries/Sulzer)
(Text von Bedeutung für den EWR)
2009/C 112/05
1. |
Am 8. Mai 2009 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Renova Industries Ltd. („Renova Industries“, Bahamas), das der Renova Gruppe (Russland) angehört, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Sulzer AG („Sulzer“, Schweiz). |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. |
4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5469 — Renova Industries/Sulzer per Fax (+32 2 2964301 oder 2967244) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.